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   LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13   

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https://dejure.org/2014,45216
LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13 (https://dejure.org/2014,45216)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2014 - L 4 R 1333/13 (https://dejure.org/2014,45216)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - L 4 R 1333/13 (https://dejure.org/2014,45216)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis auf der Basis eines Vertrags über eine zahnärztliche nicht gleichberechtigte Gemeinschaftspraxis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht eines Zahnarztes in einer vertraglich geregelten Gemeinschaftspraxis

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4
    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis auf der Basis eines Vertrags über eine zahnärztliche nicht gleichberechtigte Gemeinschaftspraxis - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 4 § 7
    Sozialversicherungspflicht eines Zahnarztes in einer vertraglich geregelten Gemeinschaftspraxis

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7
    Sozialversicherungspflicht eines Zahnarztes in einer vertraglich geregelten Gemeinschaftspraxis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Juniorpartnerschaft bei Ärzten als abhängige Beschäftigung?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 95 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Sozialrecht | Abhängige Beschäftigung eines Zahnarztes bei fehlendem wirtschaftlichen Risiko

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der angestellte Juniorpartner? - Weitere Fallstricke für den Gesellschaftsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 196
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Nach Gesamtwürdigung aller zur Beurteilung der Tätigkeit bekannten Tatsachen und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht ([BSG] Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R - , in juris) hätten im Prüfzeitraum für den Beigeladenen zu 1) die gewichtigen Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis überwogen, zumal er tatsächlich weder das wirtschaftliche Risiko der Praxis mitgetragen habe, noch am Wert der Praxis beteiligt gewesen sei, auch wenn einige Merkmale für eine selbstständige Tätigkeit sprächen.

    Grundvoraussetzung für die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit sei eine Kapitalbeteiligung des Juniorpartners, zumindest aber ein Verlustrisiko, wenn der Gesellschaftsanteil ausschließlich in der Erbringung einer persönlichen Dienstleistung bestehe (Verweis auf BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R -, a.a.O.).

    Das Urteil des BSG vom 23. Juni 2010 (B 6 KA 7/09 R, a.a.O.) könne nur eingeschränkt präjudizielle Wirkung haben, da es im Zusammenhang mit einem Honorarabrechnungsstreit ergangen sei.

    Der Beigeladene zu 1) habe die Tätigkeit als (Zahn)Arzt in der Zahnarztpraxis nicht im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt, sondern sei in freier Praxis im Sinne der Rechtsprechung des BSG tätig gewesen (BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R -, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Das Risiko, nicht durchgehend Arbeiten zu können, weil nicht genügend Patienten da sind, ist ein Risiko, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, in juris).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird das Wagnis, kein Entgelt zu erzielen deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 -, beide in juris; Landessozialgericht N., Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 -, in juris).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, jeweils m.w.N., alle in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, in juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, jeweils m.w.N., alle in juris).

    Wie weit die Lockerungen des Weisungsrechts in der Vorstellung des Gesetzgebers gehen können, ohne dass deswegen die Stellung als Beschäftigter entfällt, zeigen beispielhaft die gesetzlichen Sonderregelungen zur Versicherungsfreiheit von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung (§ 1 Satz 3 SGB VI und § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III), die regelmäßig abhängig beschäftigt sind, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - , in juris).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 14/10 R und 25/10 R -, 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - sowie 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - jeweils m.w.N., alle in juris; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, in juris).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B.: BSG, Urteile vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, jeweils m.w.N., alle in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Zum echten Unternehmerrisiko wird das Wagnis, kein Entgelt zu erzielen deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 -, beide in juris; Landessozialgericht N., Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Zum echten Unternehmerrisiko wird das Wagnis, kein Entgelt zu erzielen deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 -, beide in juris; Landessozialgericht N., Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 -, in juris).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - ; BSG, Urteil vom 10. August 2000 - B 12 KR 21/98 R , jeweils m.w.N., alle in juris).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - ; BSG, Urteil vom 10. August 2000 - B 12 KR 21/98 R , jeweils m.w.N., alle in juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 R 1333/13
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, weil der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -, in juris).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
  • BSG, 14.12.1976 - 3 RK 74/75

    Zur Kostenverteilung und Leistungspflicht bei gleichzeitigem Vorliegen von

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 1176/15

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - zahnärztliche Tätigkeit in

    Das LSG Baden-Württemberg habe im Urteil vom 12.12.2014 (- L 4 R 1333/13 -, in juris) für eine vergleichbare Fallgestaltung eine abhängige Beschäftigung angenommen.

    Insoweit weiche der Sachverhalt von der Fallgestaltung ab, die dem Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.12.2014 (- L 4 R 1333/13 -, in juris) zugrunde gelegen habe.

    Weisungsfreies Arbeiten sei kennzeichnend für jedwede (zahn-)ärztliche Tätigkeit (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2014, - L 4 R 1333/13 - in juris, Rdnr. 107).

    Die Beigeladene zu 1) hafte als Gesellschafterin zwar im Außenverhältnis und sie sei im Innenverhältnis (insoweit anders als bei LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2014, a.a.O.) von der Haftung nicht freigestellt.

    Sie sei auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt, da sie die gesamtschuldnerische Haftung als Gesellschafterin treffe; diese sei nicht ausgeschlossen worden (anders insoweit die Fallgestaltung des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 12.12.2014, a.a.O.).

    Entscheidungen der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassungsgremien, namentlich die Genehmigung einer Berufsausübungsgemeinschaft (§ 33 Abs. 3 Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV), sind für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung oder die Nachforderung von Sozialabgaben aber nicht bindend; Tatbestandswirkung kommt ihnen insoweit nicht zu (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2014, - L 4 R 1333/13 -, in juris).

    Im Vertragszahnarztrecht angelegte Vergütungsrisiken (wie Honorarkürzungen) begründen ein für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung beachtliches Unternehmerrisiko nicht (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2004, - L 4 R 1333/13 -, in juris).

    Dass die Beigeladene zu 1) - anders als bei LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2014, - L 4 R 1333/13, in juris - im Innenverhältnis von Haftungsansprüchen nicht freigestellt ist, fällt auch nach Auffassung des Senats nicht (mehr) ausschlaggebend ins Gewicht, zumal auch Arbeitnehmer - wenngleich (unstreitig nur) eingeschränkt - für Schlechtleistung haften müssen (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 28.09.2011, - B 12 R 17/09 R -, in juris).

    Das gilt auch für die Frage, ob die Abfindungsregelung in § 10 Gesellschaftsvertrag eine i.S.d. der genannten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.06.2010, a.a.O., in juris) hinreichende Beteiligung der Beigeladenen zu 1) am immateriellen Praxiswert begründen würde (zur Bedeutung einer Abfindungsregelung der in Rede stehenden Art auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2014, - L 4 R 1333/13 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - L 4 R 1570/12

    Sozialversicherungspflicht - Co-Trainer einer Fußballmannschaft - abhängige

    Entsprechend kann ein Unternehmerrisiko auch darin bestehen, die eigene Arbeitskraft mit der Gefahr des Verlustes einzusetzen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - in juris, Rn. 36; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - in juris, Rn. 27; Urteil des Senats vom 12. Dezember 2014 - L 4 R 1333/13 - in juris, Rn. 108 m.w.N.).
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