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   LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17   

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https://dejure.org/2018,34044
LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17 (https://dejure.org/2018,34044)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.2018 - L 4 KR 388/17 (https://dejure.org/2018,34044)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - L 4 KR 388/17 (https://dejure.org/2018,34044)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung; Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Tätigkeit; Jahresweise Betrachtung des Arbeitseinkommens; Allgemeine Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 1 SGB 4, § 240 Abs 1 SGB 5, § 240 Abs 4 S 2 SGB 5, § 57 Abs 4 S 1 SGB 11, § 5 Abs 2 S 2 Halbs 2 SzBeitrVfGrs
    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - hauptberuflich selbstständig Tätiger - keine Herausrechnung von Zeiten des Krankengeldbezuges bei der Ermittlung der monatlichen Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bemessung der Beiträge freiwilliger Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Höhe von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17
    Dieser Nachweis kann nur durch einen Einkommensteuerbescheid erfolgen (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15 ff.).

    Für die Bemessung der Beiträge hauptberuflich selbständig Tätiger in der freiwilligen Versicherung ist der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (ständige Rechtsprechung z.B. BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 14; BSG, Urteil vom 7. Mai 2014 - B 12 KR 2/12 R - juris, Rn. 20), also das Arbeitseinkommen.

    Der Umfang dieser Einnahmen lässt sich zuverlässig allein dem die Person des Versicherten betreffenden Einkommensteuerbescheid entnehmen (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 KR 12/13 R - juris, Rn. 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2016 - L 16 KR 293/15

    Beitragsberechnung zur freiwilligen Krankenversicherung; Keine Anrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17
    Es schließe sich den Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 18. Februar 2016 (L 16 KR 293/15, juris) an.

    Die von den Beklagten unter Hinweis auf das Besprechungsergebnis der GKV-Fachkonferenz vom 15. Dezember 2009 und das Gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 17. Februar 2010 vertretene Auslegung von § 5 Abs. 2 Satz 2 BeitrVerfGrdS verstößt aber jedenfalls gegen § 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Denn die Herausrechnung der beitragsfreien Zeit, die sich während des Krankengeldbezugs wegen § 57 Abs. 2 SGB XI ohnehin nur auf den Krankenversicherungsbeitrag bezieht, hätte zur Folge, dass der Beitragsberechnung nicht die tatsächliche, sondern eine fiktive Leistungsfähigkeit des Versicherten zugrundgelegt würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2016 - L 16 KR 293/15 - juris, Rn. 34).

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - hauptberuflich selbstständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17
    Für die Bemessung der Beiträge hauptberuflich selbständig Tätiger in der freiwilligen Versicherung ist der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (ständige Rechtsprechung z.B. BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 14; BSG, Urteil vom 7. Mai 2014 - B 12 KR 2/12 R - juris, Rn. 20), also das Arbeitseinkommen.

    Die jahresweise Betrachtung folgt für das Arbeitseinkommen schon aus § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, wonach das Arbeitseinkommen dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn entspricht (BSG, Urteil vom 7. Mai 2014 - B 12 KR 2/12 R - juris, Rn. 20).

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17
    Anders als bei monatlich abgerechneten Arbeitsentgelten aus abhängiger Beschäftigung wird bei einer Gewinnermittlung auf Jahresbasis ein konkreter Gewinn für einzelne Monate im Wege der Division des Jahreseinkommens durch die Zahl der Kalendermonate, in denen es erzielt wurde, ermittelt, d.h. als ein durchschnittliches Monatseinkommen (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2017 - B 13 R 21/15 R - juris, Rn. 56).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Berücksichtigung von Einkünften aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17
    Der Umfang dieser Einnahmen lässt sich zuverlässig allein dem die Person des Versicherten betreffenden Einkommensteuerbescheid entnehmen (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 KR 12/13 R - juris, Rn. 21).
  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 15/11 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - GKV-Spitzenverband - Festsetzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17
    Diese sind als untergesetzliche Normen eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die als solche im Einklang mit höherrangigem Recht stehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Dezember 2012 - B 12 KR 20/11 R - juris, Rn. 13 ff.; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2013 - B 12 KR 15/11 - juris, Rn. 13).
  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.07.2018 - L 4 KR 388/17
    Diese sind als untergesetzliche Normen eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die als solche im Einklang mit höherrangigem Recht stehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19. Dezember 2012 - B 12 KR 20/11 R - juris, Rn. 13 ff.; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2013 - B 12 KR 15/11 - juris, Rn. 13).
  • LSG Sachsen, 29.10.2019 - L 9 KR 274/18
    Da die begünstigende Regelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BeitrVerfGrsSz davon ausgeht, dass beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Zeiten des Krankengeldbezuges entfällt, ist es nur folgerichtig, diese (beitragsfreien) Zeiten bei der Beitragsberechnung (auf der Grundlage des Einkommensteuerbescheids des Krankengeld-Bezugsjahres) herauszurechnen, ohne dass dies zur Berücksichtigung einer nur fiktiven Leistungsfähigkeit des Versicherten führt (a. A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2018 - L 4 KR 388/17 -, Rn. 29, juris mit Verweis auf Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Februar 2016 - L 16 KR 293/15 -, Rn. 34, juris).
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