Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 110a Abs 1 SGG, § 106 Abs 3 Nr 7 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Erörterungstermin - Ablehnung eines Antrags auf Durchführung per Videokonferenz - Antragsbegründung: Personalknappheit der ortsansässigen Behörde - Zeit- und Kostenersparnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 110a; SGG § 106 Abs. 3 Nr. 7
Zur Ablehnung der Durchführung eines Erörterungstermins im Wege einer Videokonferenz, nachdem der Antrag auf Durchführung einer Videokonferenz hauptsächlich mit einer Personalknappheit der - am Gerichtsort ansässigen - Behörde und einer Kosten- und Zeitersparnis ... - rechtsportal.de
SGG § 110a; SGG § 106 Abs. 3 Nr. 7
Anspruch am sozialgerichtlichen Verfahren Beteiligter auf Gestattung der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz Anforderungen an die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch das Gericht - hier im Falle der Begründung des Antrags einer Behörde mit ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 21.10.2020 - S 5 SB 505/19
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Bayern, 16.06.2021 - L 13 R 201/20
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20
Angesichts der aktuell niedrigen Inzidenz, der weiterhin geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie im Gericht selbst und der nunmehr frei verfügbaren Impfmöglichkeit geht das Gericht auch nicht davon aus, dass dem oder der Bevollmächtigten des Beklagten bei einer Anreise zum Termin ein ernster Gesundheitsschaden droht (vgl. hierzu auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 -, juris). - BSG, 24.06.2021 - B 13 R 163/20 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Video-Verhandlung - Ermessen
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20
Allein die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit, eine Teilnahme von einem anderen Ort aus zu gestatten, führt nicht zu einer Bindung des dem Gericht in § 110a Abs. 1 Satz 1 SGG ausdrücklich eingeräumten Ermessens (vgl. BSG, Beschluss vom 24.06.2021 - B 13 R 163/20 B -, juris).
- LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21 Zudem fand der Termin im September 2021 statt, also zu einer Zeit mit niedrigen Inzidenzen und frei verfügbaren Impfmöglichkeiten, mithin einem verringerten Infektionsrisiko (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20 - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 - juris Rn. 3).