Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 152 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 152 Abs 3 S 1 SGB 9 2018, § 2 Abs 2 SGB 9 2018, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 2 VersMedV
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB-Herabsetzung nach Heilungsbewährung - GdB-erhöhende Wirkung eines Einzel-GdB von 30 - Gesamt-GdB von 50 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 29.11.2018 - S 1 SB 2732/16
- LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19
Vielmehr ist die Bewertung des GdB auch unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben sowie unter Heranziehung des Sachverstandes anderer Wissenszweige zu entwickeln (BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).Dabei können die Auswirkungen der einzelnen Beeinträchtigungen ineinander aufgehen (sich decken), sich überschneiden, sich verstärken oder beziehungslos nebeneinanderstehen (BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).
Dabei hat insbesondere die Feststellung der nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen unter Heranziehung ärztlichen Fachwissens zu erfolgen (BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).
Dieses Ergebnis ergibt sich auf Grund einer konkreten, auf den Einzelfall bezogenen Würdigung anhand der VG, Teil A, Nr. 3. Danach sind bei der Bildung des Gesamt-GdB ausschließlich die Auswirkungen der einzelnen Funktionsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen und ihrer Auswirkungen auf die Gestaltung des Alltags zu betrachten und zu fragen, ob sie sich gegenseitig überschneiden oder verstärken oder sich auf andere nachteilig auswirken (vgl. BSG, Urteil vom 17.04.2013, B 9 SB 3/12 R, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 - L 3 SB 5/17
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Bildung des Gesamt-GdB - zwei …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19
Ein solcher Grundsatz lässt sich auch nicht der Entscheidung des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 18.08.2015 (Az.: L 3 SB 1182/14) entnehmen, wie dieser selbst in seiner weiterführenden Entscheidung vom 24.10.2018, Az.: L 3 SB 5/17, nach juris, klarstellend ausgeführt hat. - BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R
Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19
Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz, dass sich die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat (BSG, Urteil vom 04.09.2013, B 10 EG 6/12 R, juris; vergleiche Stölting/Greiser in SGb 2015, 135-143), für die jeweiligen Zeiträume, für die sie galten beziehungsweise gelten, anzuwenden.
- BSG, 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Diabetes mellitus - GdB von 50 - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19
Insoweit ist für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach den allgemeinen Beschreibungen in den einleitenden Teilen der VG als Maßstab der Vergleich zu den Teilhabebeeinträchtigungen anderer Behinderungen anzustellen, für die im Tabellenteil ein Wert von 30, 40 oder 50 fest vorgegeben ist (BSG 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 18 = juris). - BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96
Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19
Die den einzelnen Behinderungen, welche ihrerseits nicht zum sogenannten Verfügungssatz des Bescheides gehören, zugrunde gelegten GdB-Sätze erwachsen nicht in Bindungswirkung (BSG 10.09.1997 - 9 RVs 15/96 - BSGE 81, 50 ff.). - LSG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - L 3 SB 1182/14
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.11.2020 - L 8 SB 2/19
Ein solcher Grundsatz lässt sich auch nicht der Entscheidung des 3. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 18.08.2015 (Az.: L 3 SB 1182/14) entnehmen, wie dieser selbst in seiner weiterführenden Entscheidung vom 24.10.2018, Az.: L 3 SB 5/17, nach juris, klarstellend ausgeführt hat.
- LSG Baden-Württemberg, 29.09.2023 - L 8 SB 3829/21 Dieses Ergebnis ergibt sich auf Grund einer konkreten, auf den Einzelfall bezogenen Würdigung anhand der VersMedV, Teil A, Ziff. 3. Danach sind bei der Bildung des Gesamt-GdB ausschließlich die Auswirkungen der einzelnen Funktionsstörungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen und ihrer Auswirkungen auf die Gestaltung des Alltags zu betrachten und zu fragen, ob sie sich gegenseitig überschneiden oder verstärken oder sich auf andere nachteilig auswirken (vgl. Senatsurteil vom 13.11.2020 - L 8 SB 2/19 -, Rdnr. 53 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R -, beide juris).
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - L 8 SB 1245/20 Ein GdB von 30 ist insoweit angemessen und sachgerecht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2020 - L 8 SB 2/19 -, in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - L 8 SB 1463/21 Ausgehend von dem Anfallsleiden mit einem Einzel-GdB von 50 erhöht sich der Gesamt-GdB hier durch das Hinzutreten der davon unabhängigen entzündlich-rheumatischen Erkrankung der Gelenke mit einem Einzel-GdB von allenfalls 30 auf nicht mehr als 60. Eine wesentliche Zunahme der Behinderung, die bei einem weiteren Einzel-GdB von 30 zu einer Erhöhung um 20 und nicht nur um 10 Punkte führen könnte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2020 - L 8 SB 2/19 -, in juris Rn. 52), liegt hier jedoch nicht vor.