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   LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10   

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https://dejure.org/2011,42831
LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10 (https://dejure.org/2011,42831)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10 (https://dejure.org/2011,42831)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - L 11 KR 5896/10 (https://dejure.org/2011,42831)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R

    Kindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    So ist beispielsweise in der Rechtsprechung des BSG zum Kindergeld anerkannt, dass Stipendien nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zu den anrechenbaren Bezügen gehören (BSG, 17.02.2011, B 10 KG 5/09 R, SozR 4-5870 § 2 Nr. 1 Rdnr 22 mwN).

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass Büchergeld gemäß § 2 Abs. 2 Satz 5 BKGG nicht zu den anrechenbaren Bezügen zählt, da es für besondere Ausbildungszwecke gewährt wird (BSG, 17.02.2011, B 10 KG 5/09 R, SozR 4-5870 § 2 Nr. 1 Rdnr 22 mwN).

  • SG Hannover, 26.10.2009 - S 44 KR 164/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Am 27.11.2009 beantragte die Klägerin bei der Beklagten zu 1) die Überprüfung der von ihr ab dem 01.04.2008 entrichteten Beiträge, da das Sozialgericht Hannover am 26.10.2009 (S 44 KR 164/09) festgestellt habe, dass weder das Promotionsstipendium noch die Forschungskostenpauschale als beitragspflichtige Einnahmen zu werten seien.

    Soweit das Sozialgericht Hannover in seiner Entscheidung vom 26.10.2009 (S 44 KR 164/09) nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage zu einem anderen Ergebnis kommt, ändert dies hieran nichts.

  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Denn das BSG hat in der durch das Sozialgericht Hannover zitierten Entscheidung vom 22.05.2003 (B 12 KR 12/02 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 1) im Grundsatz nur dann eine unabdingbare Notwendigkeit einer konkretisierenden Satzungsregelung verlangt, wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt oder hierfür verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung stehen und sich keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe dem Gesetz entnehmen lassen (das BSG bezieht sich hierbei ausdrücklich auf die Entscheidung vom 19.12.2000, B 12 KR 1/00 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 Seite 160 ff).

    Darüber hinaus hat das BSG in seiner Entscheidung vom 19.12.2000 (aaO) ausdrücklich hervorgehoben, dass sich aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen des § 240 SGB V Grundsätze zu der Beitragsbemessung ergeben, die eine ausdrückliche (Satzungs-)Regelung erübrigen oder abweichende Bestimmungen (in der Satzung) nicht zulassen.

  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 53/79

    Beschädigten-Grundrente - Einnahme zum Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Zweckbestimmte Einnahmen, die lediglich einen besonderen Bedarf abdecken, sind danach nicht geeignet, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten zu verbessern (BSG, 21.10.1980, 3 RK 53/79, SozR 2200 § 180 Nr. 5, Baier in Krauskopf, Soziale Kranken- und Pflegeversicherung, § 240 Rdnr 24 mwN, Stand Juni 2010).
  • SG München, 02.03.2010 - S 19 KR 873/09

    Krankenversicherung - Spitzenverband Bund der Krankenkassen - Nichtigkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Ob die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler diesen Anforderungen insgesamt nicht genügen (vgl hierzu HessLSG aaO; Sozialgericht München, Urteil vom 02.03.2010, S 19 KR 873/09, juris), lässt der Senat offen.
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Wesentlich ist die Änderung, soweit der ursprüngliche Verwaltungsakt nach den nunmehr eintretenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen so, wie er ergangen ist, nicht mehr erlassen werden dürfte (BSG, 19.02.1986, 7 RAr 55/84).
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 12/02 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Witwenabfindung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Denn das BSG hat in der durch das Sozialgericht Hannover zitierten Entscheidung vom 22.05.2003 (B 12 KR 12/02 R = SozR 4-2500 § 240 Nr. 1) im Grundsatz nur dann eine unabdingbare Notwendigkeit einer konkretisierenden Satzungsregelung verlangt, wenn die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten stößt oder hierfür verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung stehen und sich keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe dem Gesetz entnehmen lassen (das BSG bezieht sich hierbei ausdrücklich auf die Entscheidung vom 19.12.2000, B 12 KR 1/00 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 Seite 160 ff).
  • BVerwG, 05.09.1994 - 11 B 78.94

    Erkennbarkeit einer unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Es reicht aus, wenn in dem betreffenden Schriftsatz klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, über die bloße Zurückweisung der Berufung hinaus die Änderung des vorinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelbeklagten und zu Lasten des Rechtsmittelklägers zu erreichen (vgl nur BVerwG, 05.09.1994, 11 B 78/94, NVwZ-RR 1995, 58).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Den sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt sind danach alle Einnahmen zuzurechnen, die dem Versicherten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Verfügung standen (BSG, 23.09.1999, B 12 KR 12/98 R, SozR 3-2500, § 240 Nr. 31, juris Rdnr 16 mwN).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10
    Sie unterscheiden sich aber von Satzungen, weil sie vom GKV-Spitzenverband nicht im Rahmen der diesem gesetzlich verliehenen Autonomie und auch nicht nur mit Wirksamkeit für die dem Verband angehörenden Krankenkassen (Mitglieder) erlassen wurden (vgl BVerfG im sog Facharzt-Beschluss vom 09.05.1972, 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64, BVerfGE 33, 125 mwN).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

  • LSG Hessen, 21.02.2011 - L 1 KR 327/10

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2011 - L 4 KR 5115/10

    Beitragsbemessung für ein freiwilliges Mitglied der Kranken- und

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 KR 888/15

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

    Auf die Frage, ob die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 3 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler wegen der Nichtberücksichtigung von Zwecksetzung einzelner Einnahmen selbst von der Ermächtigungsgrundlage des § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V gedeckt ist (dazu Senatsurteil vom 13.12.2011, L 11 KR 5896/10, juris), kommt es daher im vorliegenden Zusammenhang nicht an.
  • LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 172/11

    Krankenversicherung - beitragspflichtige Einnahme; Beitragsverfahrensgrundätze

    Darüber hinaus ist bei der Frage, ob das Landesblindengeld als beitragspflichtige Einnahme zu beurteilen ist, auch zu berücksichtigen, dass nicht jedwede Zwecksetzung einzelner Einnahmen außer Acht gelassen werden darf (vgl. zu § 3 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2011 - L 11 KR 5896/10 - juris Rn. 31; vgl. auch Baier in Krauskopf, SGB V, Stand Juni 2010, § 240 Rn. 24; siehe schließlich Peters in Kasseler Kommentar, SGB V, Stand Juli 2010, § 240 Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2012 - L 11 KR 1806/12

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung in der Schweiz - Erteilung bzw

    Es reicht aus, wenn in dem betreffenden Schriftsatz klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, über die bloße Zurückweisung der Berufung hinaus die Änderung des vorinstanzlichen Urteils zugunsten des Rechtsmittelbeklagten und zu Lasten des Rechtsmittelklägers zu erreichen (Urteil des Senats vom 13.12.2011, L 11 KR 5896/10 mit Verweis auf BVerwG 05.09.1994, 11 B 78/94, NVwZ-RR 1995, 58).
  • SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 66/11

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Beitragspflicht

    Ob § 3 Abs. 1 Satz 3 BVSzGs tatsächlich dahingehend von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist, dass bei allen Einnahmen, welche zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen Zweckbestimmungen unbeachtlich sein sollen (vgl. LSG Baden-Württemberg L 11 KR 5896/10, welches bezüglich von Forschungspauschalen davon ausgeht, dass solche entgegen § 3 Abs. 1 Satz 3 BVSzGs als zweckbestimmte Einnahmen beitragsfrei sind) konnte das Gericht dahinstehen lassen, da die Bestimmung jedenfalls die Sozialversicherungspauschale erfasst und damit Grundlage für ihre Heranziehung ist, und sich die Beitragspflichtigkeit eben dieser Pauschale schon aus der zum wesentlich engeren § 180 RVO ergangenen Rechtsprechung herleiten lässt.
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