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   LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16   

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https://dejure.org/2016,47853
LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16 (https://dejure.org/2016,47853)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16 (https://dejure.org/2016,47853)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - L 11 EG 1495/16 (https://dejure.org/2016,47853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2c Abs 1 S 2 BEEG, § 2c Abs 1 S 1 BEEG, § 38a Abs 1 S 3 EStG, § 39b Abs 2 EStG, § 39b Abs 3 EStG
    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Berücksichtigung von Provisionen - Neuregelung des § 2c Abs 1 S 2 BEEG - sonstige Bezüge - laufender Arbeitslohn - Abschlagszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 2c
    Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung lediglich einmal im Jahr gezahlter Provisionen bei der Bemessung

  • rechtsportal.de

    BEEG § 2c
    Anspruch auf Elterngeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.03.2014 (B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) bezögen sich nur auf die bis 31.12.2014 geltende Fassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG und seien daher hier nicht anwendbar.

    Mit Urteilen vom 26.03.2014 (ua B 10 EG 14/13 R, BSGE 115, 198 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 25) hat das BSG auch zur Neufassung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG daran festgehalten, dass Provisionen als laufender Arbeitslohn bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigen sind, wenn sie neben dem monatlichen Grundgehalt für kürzere Zeiträume als ein Jahr und damit mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt werden.

    Typisierend ausgehend vom normgemäßen Ablauf der Besteuerung hat das BSG allerdings weitergehend eingeschränkt, dass Einnahmen nur insoweit von der Elterngeldberechnung ausgeschlossen sind, als die steuerrechtlich motivierte Differenzierung auch mit Blick auf den Zweck des Elterngelds sachlich gerechtfertigt ist (BSG 26.03.2014, aaO RdNr 30 ff).

    Das BSG hat mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlte Umsatzbeteiligungen als laufenden Arbeitslohn qualifiziert (BSG 26.03.2014, aaO, Rn 33).

    Provisionen sind bei der Elterngeldberechnung dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder Nachzahlung zu einer Verlagerung in den Bemessungszeitraum und somit zu einem "verzerrten Bild" der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bemessungszeitraum kommt (BSG 26.03.2014 aaO RdNrn 18, 37).

    Die Klägerin hätte durch die Vereinbarung höherer Vorauszahlungen oder ggf eine unterjährige Anpassung der Vorauszahlungen ihren wirtschaftlichen Verhältnissen im Bemessungszeitraum eine andere Prägung verleihen können (vgl BSG 26.03.2014, aaO RdNr 38).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Hierzu hat das BSG mit Urteil vom 03.12.2009 (B 10 EG 3/09 R, BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4) entschieden, dass neben einem monatlichen Grundgehalt auch eine Umsatzbeteiligung bei der Berechnung des Elterngelds zu berücksichtigen war.

    Als laufenden Arbeitslohn hat das BSG dabei regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an zumindest zwei Fälligkeitszeitpunkten im Bemessungszeitraum angesehen (BSG 03.12.2009, aaO und BSG 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 18).

    Bei der hier streitigen einmal jährlichen Sonderzahlung handelt es sich unzweifelhaft um einen sonstigen Bezug (vgl BSG 03.12.2009, B 10 EG 3/09 R, BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; BSG 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 18), der nicht elterngelderhöhend zu berücksichtigen ist.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Als laufenden Arbeitslohn hat das BSG dabei regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an zumindest zwei Fälligkeitszeitpunkten im Bemessungszeitraum angesehen (BSG 03.12.2009, aaO und BSG 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 18).

    Bei der hier streitigen einmal jährlichen Sonderzahlung handelt es sich unzweifelhaft um einen sonstigen Bezug (vgl BSG 03.12.2009, B 10 EG 3/09 R, BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4; BSG 29.08.2012, B 10 EG 20/11 R, SozR 4-7837 § 2 Nr. 18), der nicht elterngelderhöhend zu berücksichtigen ist.

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Ohnehin gilt grundsätzlich, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet ist, Einmalzahlungen bei der Gewährung von Sozialleistungen zu berücksichtigen (vgl dazu BVerfG 26.09.2005, 1 BvR 1773/03, SozR 4-4300 § 434c Nr. 6).
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen (vgl BVerfG 7.12.2010, 1 BvR 2628/07, juris-RdNr 36) steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen und zur Verwirklichung der Gesetzesziele den als Referenzgröße maßgeblichen Begriff frei zu wählen (BSG 17.02.2011, B 10 EG 17/09 R, juris-RdNr 68 mwN, zur Verfassungsmäßigkeit des Anknüpfens an das im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes bezogene Einkommen aus Erwerbstätigkeit).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 EG 167/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an und hält an seiner früher vertretenen Auffassung (Senatsurteil vom 09.07.2013, L 11 EG 167/13, juris) insoweit nicht mehr fest.
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen (vgl BVerfG 7.12.2010, 1 BvR 2628/07, juris-RdNr 36) steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen und zur Verwirklichung der Gesetzesziele den als Referenzgröße maßgeblichen Begriff frei zu wählen (BSG 17.02.2011, B 10 EG 17/09 R, juris-RdNr 68 mwN, zur Verfassungsmäßigkeit des Anknüpfens an das im Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes bezogene Einkommen aus Erwerbstätigkeit).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Dabei sind Praktikabilität und Einfachheit des Rechts als hochrangige Ziele zu berücksichtigen (BVerfG 07.12.1999, 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (st Rspr BVerfG 07.10.1980, 1 BvL 50/79 ua, BVerfGE 55, 72; BVerfG 27.02.2007, 1 BvL 10/00, BVerfGE 117, 272=SozR 4-2600 § 58 Nr. 7).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1495/16
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz ist nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfG 08.06.2004, 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412 zum Teilkindergeld für Grenzgänger).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 12/13 R

    Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren -

  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis

  • LSG Hessen, 16.10.2015 - L 5 EG 23/14

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

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