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LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20 |
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§ 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 SGB 10
Rücknahme einer rechtswidrigen Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem Syndikusrechtsanwalt nach Aufhebung der Zulassung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Rücknahme einer rechtswidrigen Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Syndikusrechtsanwältin nach Aufhebung ihrer Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
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Zur Rücknahme einer rechtswidrigen Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einer Syndikusrechtsanwältin nach Aufhebung ihrer Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 22.10.2019 - S 22 R 2729/18
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R
Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20
Der Empfänger kann sich nicht darauf berufen, er habe die Erklärung in einem bestimmten Sinne verstanden, wenn sie objektiv - unter Berücksichtigung aller Umstände - nicht so verstanden werden konnte (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R -, Rn. 18 m.w.N.). - BGH, 09.03.2020 - AnwZ (Brfg) 1/18
Merkmal der anwaltlichen Tätigkeit in Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers als …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20
Mit dem rechtskräftigen Urteil des BGH, Senat für Anwaltssachen, vom 09.03.2020 (Az: AnwZ [Brfg] 1/18) ist der Zulassungsbescheid der Rechtsanwaltskammer Stuttgart vom 10.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.02.2017 aufgehoben. - BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R
Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20
Dies folgt aus den Begründungen des Bescheides vom 24.01.2018 und Widerspruchsbescheids vom 14.05.2018, den sich entnehmen lässt, dass die Beklagte sich des ihr zustehenden Ermessensspielraums bewusst war, also nicht von einer Rücknahmepflicht ausgegangen ist (vgl. zur Ermessensausübung durch die Widerspruchsbehörde BSG 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R -, UV-Recht Aktuell 2015, 725).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 25/20
Entziehung einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Untergrenze für …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20
Ein Verfahrens- bzw. Anhörungsfehler liegt also immer erst dann vor, wenn der Verwaltungsträger auf der Grundlage der eigenen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung das Verfahrensrecht nicht folgerichtig angewendet hat, also trotz selbst als entscheidungserheblich interpretierter Tatsachen eine Anhörung unterlassen hat (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.10.2020 - L 3 KA 25/20 -, Rn. 28, juris, Schütze/Siefert, 9. Aufl. 2020, SGB X § 24, BeckOGK/Steinwedel, 01.09.2021, SGB X § 42 Rn. 16). - BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20
So liegt auch dann ein Fall des § 45 SGB X vor, wenn die Verwaltung einen endgültigen Bescheid auf Grundlage eines nicht endgültig aufgeklärten Sachverhalts erlässt und sich erst später herausstellt, dass der Bescheid bereits im Zeitpunkt des Erlasses objektiv rechtswidrig war (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R -, BSGE 108, 258). - BSG, 10.08.2010 - B 13 R 140/10 B
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anhörungsfehler - Maßgeblichkeit der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 528/20
Es kommt auf die Rechtsansicht der Behörde an, was sie als entscheidungserheblich ansieht, auch wenn sie ggf. materiell-rechtlich unzutreffend ist (zuletzt BSG, Urteil vom 10.08.2010 - B 13 R 140/10 B -, BeckRS 2010, 72578 m.w.N.).