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   LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06   

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https://dejure.org/2007,7864
LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06 (https://dejure.org/2007,7864)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2007 - L 5 KR 973/06 (https://dejure.org/2007,7864)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - L 5 KR 973/06 (https://dejure.org/2007,7864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Reduzierung des Leistungsumfangs bei künstlicher Befruchtung auf 50% der entstehenden Kosten - Verfassungsmäßigkeit - Vorlage BVerfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenerstattung für drei Behandlungszyklen einer In-Vitro-Fertilisation (IVF); Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Übernahme der hälftigen Kosten für eine Kinderwunschbehandlung; Voraussetzungen für den Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung, Verfassungsmäßigkeit

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 R

    Krankenversicherung - Mutter-Kind-Kur - kein Anspruch auf volle Kostenübernahme -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Die Überprüfung von Normen durch die Fachgerichte im Rahmen von Artikel 100 Abs. 1 GG dient nicht der abstrakten Normenkontrolle, sondern lediglich der Klärung, ob die Rechtsanwendung im konkreten Einzelfall zu einem verfassungswidrigen Ergebnis führt (BSG Urt. v. 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 R).

    Außerhalb dieses Bereichs lässt er dem Gesetzgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte je nach dem Regelungszusammenhang verschieden zu behandeln; die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot, d.h. wenn sich für die Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BVerfGE 102, 68 ; BVerfGE 97, 271, jeweils m.w.N.; BSG, Urteil vom 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 zur Kostenübernahme der GKV von 50 Prozent bei Müttergenesungskuren-).

    Auch die nur 50 %ige Kostenübernahme bei Kuren im Rahmen von Müttergenesungswerken hat das BSG (Urteil v. 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 R) als nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßend und damit als verfassungskonform angesehen.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Als Grundsatznorm lässt sich ihm eine allgemeine Pflicht des Staates zur Förderung der Familie durch geeignete Maßnahmen entnehmen (vgl. BVerfGE 103, 242, 259).

    Dieses Grundrecht ist vielmehr nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 104, 126 ; BVerfGE 103, 242 jeweils m.w.N.).

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 10/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl. BVerfGE 89, 120,130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (BSG Urteile vom 19.04.2004 -B 1 KR 9/04 R und vom 18.7.2006 - B 1 KR 10/05 R).

    So hat es etwa den Leistungsausschluss für Arzneimittel bestätigt (BSG Urt. v. 18.7.2006 - B 1 KR 10/05 R und vom 10.5.2005 - B 1 KR 25/03 R), ebenso den fast vollständigen bzw. den teilweisen Ausschluss von Sehhilfen oder Zahnersatz von der regelmäßigen vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung.

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Außerhalb dieses Bereichs lässt er dem Gesetzgeber weitgehende Freiheit, Lebenssachverhalte je nach dem Regelungszusammenhang verschieden zu behandeln; die Grenze bildet insoweit allein das Willkürverbot, d.h. wenn sich für die Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BVerfGE 102, 68 ; BVerfGE 97, 271, jeweils m.w.N.; BSG, Urteil vom 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 zur Kostenübernahme der GKV von 50 Prozent bei Müttergenesungskuren-).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Auch behinderte Menschen können über die vom Gesetz eingeräumten Ansprüche aus Verfassungsrecht keine weitergehenden Ansprüche auf medizinische Versorgung herleiten, obwohl in deren Fall das verfassungsrechtliche Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen zusätzlich zu beachten ist (vgl. BSGE 91, 60 und Urt. v. 16.9.2004, USK 2004, 80).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Dieses Grundrecht ist vielmehr nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 104, 126 ; BVerfGE 103, 242 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Dies gilt auch für die Ausgestaltung der Krankenversicherung (vgl. BVerfGE 107, 205).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    6 Abs. 1 GG gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe- und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 105, 313, 346 st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Aus dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten (vgl. BVerfGE 89, 120,130) folgt jedenfalls kein grundrechtlicher Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bereitstellung oder Finanzierung bestimmter Gesundheitsleistungen (BSG Urteile vom 19.04.2004 -B 1 KR 9/04 R und vom 18.7.2006 - B 1 KR 10/05 R).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 6/07 R

    Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Leistungsumfangs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2007 - L 5 KR 973/06
    Revision anhängig unter B 1 KR 6/07 R.
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06

    Ausschluss einer Adoption nach pakistanischem Recht als Verstoß gegen deutschen

    Ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Familiengründung oder Elternrecht auf Familienplanung wird von der Rechtsprechung bislang überwiegend verneint (vgl. LSG BW, Urteil vom 14.2.2007 L 5 KR 973/06 - JURIS; OLG Frankfurt NJW 1993, 2388).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 3.08

    Zum Umfang der Beihilfe für im Jahr 2005 entstandene Aufwendungen zur künstlichen

    Der für die Kinderwunschbehandlung zu zahlende Eigenanteil steht zudem nicht außer Verhältnis zu der finanziellen Verantwortung, welche die Eheleute insgesamt mit dem Entschluss zur Gründung einer Familie übernehmen (vgl. LSG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 5 KR 973/06 -, juris Rn. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 4904/10
    Ein Leistungsanspruch dieser Art ist weder aus dem Grundrecht selbst ableitbar (dazu auch Senatsurteil v. 14.2.2007, - L 5 KR 973/06 -) noch von Verfassungs wegen gesetzlich vorzusehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 4.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Der für die Kinderwunschbehandlung zu zahlende Eigenanteil steht zudem nicht außer Verhältnis zu der finanziellen Verantwortung, welche die Eheleute insgesamt mit dem Entschluss zur Gründung einer Familie übernehmen (vgl. LSG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 5 KR 973/06 -, juris Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - 4 B 5.08

    Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung

    Der für die Kinderwunschbehandlung zu zahlende Eigenanteil steht zudem nicht außer Verhältnis zu der finanziellen Verantwortung, welche die Eheleute insgesamt mit dem Entschluss zur Gründung einer Familie übernehmen (vgl. LSG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2007 - L 5 KR 973/06 -, juris Rn. 35).
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