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   LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09   

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https://dejure.org/2012,124984
LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09 (https://dejure.org/2012,124984)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2012 - L 5 R 3572/09 (https://dejure.org/2012,124984)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2012 - L 5 R 3572/09 (https://dejure.org/2012,124984)
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  • BSG, 01.07.1969 - 5 RKn 25/66
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09
    Es handelt sich bei der knappschaftliche Versicherung um eine reine Berufsversicherung der Bergleute, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnützung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trägt (vgl. bereits BSG, Urt. v. 01.07.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.07.2009, - L 5 R 209/08 -).

    Die Berücksichtigung betrieblicher Bedürfnisse könnte beispielsweise darin liegen, dass ein betrieblich erforderlicher laufender Austausch von Arbeitskräften nicht durch eine unterschiedliche Versicherungszugehörigkeit erschwert wird (BSG, Urt. v. 01.07.1969, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 22/04

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten im Asbestabbau als knappschaftliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09
    Nach dem im Fremdrentenrecht geltenden Eingliederungsprinzip ist maßgeblich, wie sich die Verhältnisse darstellen würden, wenn die tatsächlich im Ausland vorgenommene Tätigkeit gedanklich nach Deutschland verlegt wird (vgl. BSG, Urt. v. 05.06.1986, - B 5a RKn 13/85 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04 -).

    Die knappschaftliche Rentenversicherung erfasst die Betriebe, die durch die Art ihrer Tätigkeit traditionell und entsprechend eindeutig dem Bergbau mit seinen besonderen Versicherungssystemen angehörten und außerdem Betriebe der Steine-und Erden-Industrie ohne gewachsene eindeutige und allgemeine Zugehörigkeit, bei denen aber wegen der vom Untertagebau ausgehenden besonderen Gefahren die knappschaftlichen Besonderheiten der Versicherung sachlich gerechtfertigt waren (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04 -, sowie BSG, Beschl. v. 14.08.2008, - B 5 R 220707 B - zum Abbau von Asbest in der ehemaligen S.).

  • LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08

    Anerkennung von Fremdrenten, hier: aufgrund von sowjetischen Rentenbeitragszeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09
    Es handelt sich bei der knappschaftliche Versicherung um eine reine Berufsversicherung der Bergleute, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnützung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trägt (vgl. bereits BSG, Urt. v. 01.07.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.07.2009, - L 5 R 209/08 -).
  • BSG, 05.06.1986 - 5a RKn 13/85

    Beschäftigungszeit - Knappschaftlicher Betrieb - Versicherungszeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09
    Nach dem im Fremdrentenrecht geltenden Eingliederungsprinzip ist maßgeblich, wie sich die Verhältnisse darstellen würden, wenn die tatsächlich im Ausland vorgenommene Tätigkeit gedanklich nach Deutschland verlegt wird (vgl. BSG, Urt. v. 05.06.1986, - B 5a RKn 13/85 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.02.2007, - L 12 RJ 22/04 -).
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