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   LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16   

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https://dejure.org/2016,20476
LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16 (https://dejure.org/2016,20476)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.2016 - L 9 U 842/16 (https://dejure.org/2016,20476)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - L 9 U 842/16 (https://dejure.org/2016,20476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Handlungstendenz - Sonderbeziehung: Verwandtschaftsverhältnis - häusliche Gemeinschaft - familienhafte Mithilfe beim Garagenbau - etwaiger sozialrechtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei familienhafter Mithilfe

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 15 SGB 1
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Handlungstendenz - Sonderbeziehung: Verwandtschaftsverhältnis - häusliche Gemeinschaft - familienhafte Mithilfe beim Garagenbau - etwaiger sozialrechtlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 2; SGB VII § 8
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei familienhafter Mithilfe

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 2 Abs. 2 ; SGB VII § 8
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei familienhafter Mithilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass für das Eltern-Kind-Verhältnis besondere Pflichten bestehen, die eine erhöhte Erwartung an die Hilfsbereitschaft rechtfertigen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 139 Nr. 6; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 - Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 - jeweils Juris).

    Auch dies spricht für eine angemessene mithelfende Tätigkeit des Klägers (s. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 - Juris: familienhafte Mithilfe bei 260 Helferstunden innerhalb von 8 Monaten).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Es muss eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet werden, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte und regelmäßig verrichtet wird, die in einem fremden Unternehmen dafür eingestellt sind (vgl. BSG, Urteile vom 27.03.2010 - B 2 U 5/11 R -, Juris Rdnr. 56 m.w.N, vom 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R - und vom 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 Rdnr. 14 m.w.N.).

    Dann kann sie den Tatbestand der "Wie-Beschäftigung" erfüllen (BSG, Urteil vom 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R - Juris Rdnr. 57).

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Dies gilt namentlich bei der unentgeltlichen Mitarbeit von nahen Familienangehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft leben (BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 2 RU 38/92 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 25).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger und seine Ehefrau mit der Familie seiner Tochter in einer häuslichen Gemeinschaft "unter einem Dach" lebten und leben (hierzu BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 2 RU 38/92, a.a.O.; SozR 2200 § 539 Nr. 49), was den Rahmen familienhafter Mithilfe weit fasst.

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Vielmehr kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG auf die objektiv arbeitnehmerähnliche Handlungstendenz an, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R, Juris Rdnr. 13 und vom 26.06.2007 - B 2 U 35/06 R - Juris Rdnr. 18).

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein Beschäftigter unter Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - Rdnr. 13 und vom 26.06.2007 - B 2 U 35/06 R - Juris Rdnr. 18).

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 35/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Vielmehr kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BSG auf die objektiv arbeitnehmerähnliche Handlungstendenz an, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R, Juris Rdnr. 13 und vom 26.06.2007 - B 2 U 35/06 R - Juris Rdnr. 18).

    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein Beschäftigter unter Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteile vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - Rdnr. 13 und vom 26.06.2007 - B 2 U 35/06 R - Juris Rdnr. 18).

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ist jede Verrichtung versichert, die einer Ausübung einer Beschäftigung vergleichbar ist (BSG, Urteil vom 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R - Juris Rdnr. 22).

    Es muss eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet werden, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte und regelmäßig verrichtet wird, die in einem fremden Unternehmen dafür eingestellt sind (vgl. BSG, Urteile vom 27.03.2010 - B 2 U 5/11 R -, Juris Rdnr. 56 m.w.N, vom 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R - und vom 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 Rdnr. 14 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 U 2950/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Entscheidend ist vielmehr stets das Gesamtbild der gegenseitig im Rahmen der Familien- oder Freundschaftsbande geleisteten Gefälligkeiten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - L 8 U 2950/14 - Bayerisches LSG, Urteil vom 26.07.2006 - L 2 U 432/04 - jeweils Juris).

    Eine stillschweigende Übereinkunft, dass die Gefälligkeitshandlung des Klägers über den üblichen Rahmen hinausgeht, die einen Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII begründet, ist jedenfalls nicht ersichtlich (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 01.12.2009 - L 3 U 229/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch kann immer nur auf die Herbeiführung eines gesetzmäßigen, hier eines gesetzlich vorgesehenen Versicherungsverhältnisses, gerichtet sein, nicht aber ein formales Versicherungsverhältnis begründen, bei dem lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes der faktischen Durchführung Wirkung beigelegt wird (Hessisches LSG, Urteile vom 01.12.2009 - L 3 U 229/06 - und vom 25.03, 1987 - L-3/B - 40/86 - jeweils Juris).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Dieser hat zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 SGB I) verletzt hat, dass des Weiteren zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht und darüber hinaus der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann (vgl. BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 15.03.2011 - L 3 U 90/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.06.2016 - L 9 U 842/16
    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass für das Eltern-Kind-Verhältnis besondere Pflichten bestehen, die eine erhöhte Erwartung an die Hilfsbereitschaft rechtfertigen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 139 Nr. 6; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 - Hessisches LSG, Urteil vom 15.03.2011 - L 3 U 90/09 - jeweils Juris).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

  • LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 U 432/04

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - nicht gewerbsmäßige

  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 14/78
  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 21/97 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - gemischte Tätigkeit

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

  • BSG, 18.11.1997 - 2 BU 52/97

    Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes von Verwandten

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • SG Heilbronn, 27.12.2017 - S 13 U 1826/17

    Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert!

    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) verursacht hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 14.06.2016, Az.: L 9 U 842/16 u. Verw.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - L 8 U 2083/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellungsberechtigung eines Arbeitsunfalls

    Das LSG habe in seiner Entscheidung vom 14.06.2016 - L 9 U 842/16 wesentliche Ausführungen zur Abgrenzung der arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit und der familienhaften Mithilfe gemacht.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Klägern zitierten Entscheidung des hiesigen LSG (Urteil vom 14.06.2016 - L 9 U 842/16, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2023 - L 7 AL 72/21
    Unabhängig davon zielt der sozialrechtliche Herstellungsanspruch nur auf die Herstellung des durch eine Amtshandlung des Sozialleistungsträgers herstellbaren sozialrechtlichen Zustandes, der eingetreten wäre, wenn die Sozialverwaltung die ihr obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juni 2016 - L 9 U 842/16 -, Rn. 34, juris), nicht aber auf die Fiktion eines dem Kläger obliegenden Beweises.
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