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   LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20   

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LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20 (https://dejure.org/2020,30021)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.2020 - L 11 EG 506/20 (https://dejure.org/2020,30021)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - L 11 EG 506/20 (https://dejure.org/2020,30021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2c Abs 3 S 2 BEEG, § 2c Abs 3 S 1 BEEG, § 2c Abs 1 S 1 BEEG, § 2e BEEG, § 38b Abs 1 EStG
    Elterngeld - Berechnung - mehrmalige Änderung der Steuerklasse im Bemessungszeitraum - Maßgeblichkeit des am längsten gültigen Abzugsmerkmals - Steuerklassenfaktor - Steuerklasse 4 mit Faktor - Steuerklasse 4 ohne Faktor - eigenständige Abzugsmerkmale

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.03.2019 - B 10 EG 8/17 R

    Bemessung des Elterngelds bei mehrfachem Steuerklassenwechsel: Die relativ am

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    In mehr als der Hälfte der Monate des Bemessungszeitraums braucht sie nicht gegolten zu haben (vgl hierzu ausführlich BSG 28.03.2019, B 10 EG 8/17 R, SozR 4-7837 § 2c Nr. 6 = juris Rn 19 ff).

    Insgesamt stehen die mit dieser Generalisierung und Pauschalierung verbundenen Vorteile der Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs und dessen Beschleunigung bei der Bestimmung der Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den für den betroffenen Personenkreis daraus im Einzelfall möglicherweise folgenden finanziellen Nachteilen (BSG 13.12.2018, B 10 EG 10/17 R und BSG 28.03.2019, B 10 EG 8/17 R).

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 EG 10/17 R

    Bemessung des Elterngeldes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    In einem solchen Fall kann schon rein begrifflich nicht von einem Härtefall gesprochen werden (so ausdrücklich BSG 13.12.2018, B 10 EG 10/17 R, SozR 4-7837 § 2c Nr. 4 Rn 33).

    Insgesamt stehen die mit dieser Generalisierung und Pauschalierung verbundenen Vorteile der Vereinfachung des Verwaltungsvollzugs und dessen Beschleunigung bei der Bestimmung der Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben in einem angemessenen Verhältnis zu den für den betroffenen Personenkreis daraus im Einzelfall möglicherweise folgenden finanziellen Nachteilen (BSG 13.12.2018, B 10 EG 10/17 R und BSG 28.03.2019, B 10 EG 8/17 R).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Dafür müssen die Vorteile einer Typisierung - insbesondere die praktischen Erfordernisse der Verwaltung (vgl BVerfGE 9, 20, 31 f; 63, 119, 128 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17) - im rechten Verhältnis zu den Härten stehen, die wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung im Einzelfall und für die Gesamtheit der von der Norm Betroffenen verbunden sind.

    Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (vgl BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17; vgl zum Ganzen auch BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, Rn 31) .

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 Rn 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 Rn 37) .
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Zunächst ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen bzw der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG 20.04.2011, 1 BvR 1811/08 und 09.11.2011, 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Dafür müssen die Vorteile einer Typisierung - insbesondere die praktischen Erfordernisse der Verwaltung (vgl BVerfGE 9, 20, 31 f; 63, 119, 128 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17) - im rechten Verhältnis zu den Härten stehen, die wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung im Einzelfall und für die Gesamtheit der von der Norm Betroffenen verbunden sind.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137 = SozR 4-8570 § 6 Nr. 3 Rn 39; BVerfGE 111, 176, 188 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 Rn 37) .
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Die mit der Typisierung verbundene Belastung ist hinzunehmen, wenn die durch sie eintretenden Härten oder Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und nicht nur eine, wenn auch zahlenmäßig begrenzte, Gruppe typischer Fälle (vgl BVerfGE 26, 265, 275 f; 63, 119, 128, 130 = SozR 2200 § 1255 Nr. 17; vgl zum Ganzen auch BSG Urteil vom 21.6.2016 - B 10 EG 8/15 R - BSGE 121, 222 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 1, Rn 31) .
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Zunächst ist zu beachten, dass dem Gesetzgeber im Bereich steuerfinanzierter Sozialleistungen bzw der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG 20.04.2011, 1 BvR 1811/08 und 09.11.2011, 1 BvR 1853/11).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2020 - L 11 EG 506/20
    Diese Einschränkung zu Lasten der Verwaltungsvereinfachung ist vor dem übergeordneten Ziel des Elterngelds zu sehen, welches darin besteht, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen, weswegen bei der Bemessung des Elterngelds die Einkünfte zugrunde gelegt werden, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (so BSG 03.12.2009, B 10 EG 2/09 R, SozR 7837 § 2 Nr. 5 Rn 35).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von

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