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   LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20   

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LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20 (https://dejure.org/2022,20507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20 (https://dejure.org/2022,20507)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 2022 - L 7 SO 2892/20 (https://dejure.org/2022,20507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 4 S 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern - Erstattungsanspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - Weiterleitung des Teilhabeantrags wegen Unzuständigkeit - schlichte Übersendung an einen anderen Rehabilitationsträger - örtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB IX § 14
    1. Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann nicht an einem Ort begründet werden, an dem ein zukunftsoffener Aufenthalt tatsächlich nicht möglich ist. 2. Die schlichte Übersendung eines Antrags an einen anderen Leistungsträger stellt noch keine Weiterleitung im Sinne von § 14 Abs. ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe gegen den Träger der Sozialhilfe; Keine Annahme der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts bei Unmöglichkeit eines zukunftsoffenen Aufenthalts; ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 36/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Anwendbarkeit des RV/UVAbk POL - gewöhnlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Die Prognose hat alle mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände zu berücksichtigen; dies können subjektive wie objektive, tatsächliche - auch wirtschaftliche - wie rechtliche sein (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R - juris Rdnr. 25; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 10 RKg 12/81 -, BSGE 53, 49-54, SozR 5870 § 2 Nr. 25, juris Rdnr. 23).

    Es kann demnach nicht allein auf den Willen des Betroffenen ankommen, einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen; dies gilt insbesondere dann, wenn er nicht mit den tatsächlichen objektiven Umständen übereinstimmt (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, a.a.O. Rdnr. 25).

    Ist nach der Prognose davon auszugehen, dass die betreffende Person zukunftsoffen "bis auf Weiteres" an dem Ort oder in dem Gebiet verweilen wird, so hat sie dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt, wobei kein dauerhafter (unbegrenzter) Aufenthalt erforderlich ist (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, a.a.O. Rdnr. 25).

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Die Hilfeleistung in einer Einrichtung kann sich also schon per se nicht auf eine einzelne Verrichtung beschränken, sondern umfasst - schon durch die Eingliederung des Hilfebedürftigen in die Räumlichkeiten des Trägers - die gesamte Betreuung des Leistungsberechtigten, solange sich dieser in der Einrichtung aufhält (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R -, SozR 4-3500 § 98 Nr. 3, Rdnr. 18).

    Erhält ein Leistungsberechtigter auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit eine umfassende Betreuung beim Wohnen in einer Einrichtung auch dann, wenn nach dem Therapiekonzept bzw. dem Hilfeplan aktive, direkte Hilfen entsprechend dem erreichten Grad an Selbstständigkeit des Leistungsberechtigten in den Hintergrund rücken und andere, stärker auf Abruf angelegten Hilfen in den Vordergrund treten, wird eine solche Hilfe wegen der Eingliederung des Hilfebedürftigen in die Einrichtung gleichwohl in stationärer Form erbracht (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R -, SozR 4-3500 § 98 Nr. 3, Rdnr. 19).

  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Die Prognose hat alle mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände zu berücksichtigen; dies können subjektive wie objektive, tatsächliche - auch wirtschaftliche - wie rechtliche sein (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015 - B 13 R 36/13 R - juris Rdnr. 25; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1981 - 10 RKg 12/81 -, BSGE 53, 49-54, SozR 5870 § 2 Nr. 25, juris Rdnr. 23).

    Die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ist auch bei minderjährigen Kindern rechtlich selbständig und gegebenenfalls unabhängig von dem der Eltern zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 5 C 46/01 - juris Rdnr. 19), wobei auch insoweit vorrangig auf die tatsächlichen Umstände abzustellen ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O. Rdnr. 23).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - örtliche Zuständigkeit - Aufenthalt in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    In diesem Zusammenhang kommt der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen baden-württembergischen "Vereinbarung zum Herkunftsprinzip", welche von den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des zum 31. Dezember 2011 außer Kraft getretenen § 21a Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) geschlossen und sowohl von der Klägerin als auch von der Beklagten gezeichnet worden ist, bereits deswegen keine Bedeutung zu, weil von bundesgesetzlich vorgegebenen Zuständigkeitsregelungen abweichende Absprachen durch koordinationsrechtliche Verträge nicht möglich sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 11/12 R - juris Rdnr. 31; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10 - juris Rdnr. 61; Urteil des Senats vom 25. März 2021 - L 7 SO 4594/18 - openJur 2021, 31130).

    Das Angebot ist entsprechend nicht auf die "Versorgung" der Frauen innerhalb der Räumlichkeiten, sondern den nach außen gerichteten Schutz angelegt (Urteil des Senats vom 25. März 2021 - L 7 SO 3198/19 - juris Rdnr. 59).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Es genügt, wenn ein entsprechender Bedarf erst im Laufe des Aufenthalts oder sogar erst bei Übertritt in eine weitere Einrichtung entsteht, soweit mögliche Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung (bzw. seit dem 1. Januar 2020 nach dem Fünften oder Siebten bis Neunten Kapitels des SGB XII oder dem Zweiten Teil des SGB IX - Eingliederungshilferecht) bzw. Jugendhilfeleistungen als Einrichtungsleistungen von den jeweiligen Trägern hätten erbracht werden müssen, wenn die Förderung nicht durch einen anderen erfolgt wäre (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R -, SozR 4-5910 § 97 Nr. 1, SozR 4-3500 § 13 Nr. 2, SozR 4-3500 § 98 Nr. 2, juris Rdnrn. 16 f.).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ist auch bei minderjährigen Kindern rechtlich selbständig und gegebenenfalls unabhängig von dem der Eltern zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 5 C 46/01 - juris Rdnr. 19), wobei auch insoweit vorrangig auf die tatsächlichen Umstände abzustellen ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1981, a.a.O. Rdnr. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 1196/10

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit bei stationären Leistungen - fehlender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Nach dem insoweit vorliegend einzig in Betracht kommenden § 106 Abs. 1 SGB XII, der eine besondere Lastenausgleichsregelung und gegenüber den §§ 102 ff. SGB X eine spezielle Regelung enthält (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 2/11 R - juris Rdnr. 12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2011 - L 2 SO 1196/10 R - juris Rdnrn. 27, 30; Böttiger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 106 Rdnrn. 12 f.), hat der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII zuständige Träger der Sozialhilfe dem nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten (§ 106 Abs. 1 Satz 1 SGB XII).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 2/11 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern - Kostenerstattung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Nach dem insoweit vorliegend einzig in Betracht kommenden § 106 Abs. 1 SGB XII, der eine besondere Lastenausgleichsregelung und gegenüber den §§ 102 ff. SGB X eine spezielle Regelung enthält (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 2/11 R - juris Rdnr. 12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. März 2011 - L 2 SO 1196/10 R - juris Rdnrn. 27, 30; Böttiger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 106 Rdnrn. 12 f.), hat der nach § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII zuständige Träger der Sozialhilfe dem nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII vorläufig leistenden Träger die aufgewendeten Kosten zu erstatten (§ 106 Abs. 1 Satz 1 SGB XII).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Wesentliches Merkmal einer Einrichtung i.S. des Sozialhilferechts war seit jeher die räumliche Bindung an ein Gebäude (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R -, BSGE 106, 264-268, SozR 4-3500 § 19 Nr. 2, SozR 4-3500 § 13 Nr. 1, juris Rdnr. 13 m.w.N. zur diesbezüglichen Rspr. des BVerwG).
  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20
    Der gewöhnliche Aufenthalt ist nicht identisch mit dem Wohnsitz im melderechtlichen Sinne.Für die Feststellung des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts sind die mit dem Aufenthalt verbundenen Umstände des Einzelfalls festzustellen; im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung (Prognoseentscheidung) sind alle für die Beurteilung der künftigen Entwicklung im Zeitpunkt des Eintreffens am maßgeblichen Ort erkennbaren Umstände, nicht nur der Wille des Betroffenen, zu würdigen und als hypothetische Tatsache festzustellen, und zwar auch dann, wenn - wie hier - der gewöhnliche Aufenthalt rückblickend zu ermitteln ist (BSG, Urteil vom 24. März 2015 - B 8 SO 20/13 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 17. Dezember 2014 - B 8 SO 19/13 R - juris Rdnr. 15; Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - juris Rdnr. 27 ff.).
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 25/14 R

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertung der Beschäftigungszeiten weiblicher

  • BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 20/13 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Gesetzliche Definition - Tatsächlicher Aufenthaltsort -

  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2012 - L 1 SO 135/10
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe -

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R

    Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2022 - L 9 SO 40/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen

    Unter Berücksichtigung dieser Bewertungskriterien kann ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht an einem Ort begründet werden, an dem ein zukunftsoffener Aufenthalt tatsächlich nicht möglich ist (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2022, L 7 SO 2892/20).
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