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   LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 P 2078/13   

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LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 P 2078/13 (https://dejure.org/2016,100820)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2016 - L 4 P 2078/13 (https://dejure.org/2016,100820)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - L 4 P 2078/13 (https://dejure.org/2016,100820)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 P 2078/13
    Zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung habe das BSG bereits entschieden, dass dem Bundesversicherungsamt in seiner Kompetenz als Durchführungsbehörde keine Amtsermittlungspflicht zu den Daten zukomme, die dem dortigen Ausgleich zugrunde lägen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - juris).

    Im Übrigen habe das BSG zum Risikostrukturausgleich (BSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - juris) ausdrücklich ausgeführt, dass die Pflicht des Bundesversicherungsamtes als Durchführungsbehörde des Risikostrukturausgleiches unberührt bleibe, bei den Kassen, ihren Spitzenverbänden und den Aufsichtsbehörden auf eine Beseitigung solcher Mängel hinzuwirken, die es aus dem Zulauf der Daten oder in gerichtlichen Verfahren erkenne.

    Die Kompetenzabgrenzung, die das BSG im Rahmen des Risikostrukturausgleiches vorgenommen habe (BSG, Urteil vom 24. Januar 2003, a.a.O.), sei trotz der Systemunterschiede auf den Finanzausgleich in der Pflegeversicherung übertragbar.

    Die Bescheide des Bundesversicherungsamtes über Ausgleichszahlungen stellen Verwaltungsakte i.S.d. § 31 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) dar (Krauskopf in ders., Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand September 2008, SGB XI § 68 Rn. 6; BSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - juris, Rn. 37 zum Risikostrukturausgleich).

    Es ist insofern zur Prüfung von Kassen oder von Aufsichtsbehörden weder verpflichtet noch berechtigt (BSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - juris, Rn. 45).

    Zwar ist im Risikostrukturausgleich für die Beschaffung und Verwertung der Daten ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen, in dem vor Weitergabe an das Bundesversicherungsamt die von den Krankenkassen erhobenen Daten auf einer zweiten Stufe die Daten durch die Spitzenverbände auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden (BSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - juris, Rn. 43), während eine solche im Finanzausgleich des SGB XI fehlt.

    Deshalb sind auch die Gerichte bei der Überprüfung der Bescheide hierzu nicht verpflichtet (BSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - juris, Rn. 62).

    (5) Unabhängig davon, dass sachliche Fehler nicht vorliegen, war das Bundesversicherungsamt als Durchführungsbehörde des Finanzausgleich mangels ausdrücklicher Ermächtigungsgrundlage nicht zu einer Hochrechnung zur Fehlerkorrektur berechtigt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 19/01 R - juris, Rn. 64).

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R

    Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 P 2078/13
    Das BSG habe in der Revisionsentscheidung zur Aufsichtsangelegenheit bestätigt, dass sich eine generalisierende und pauschalierende Betrachtung bei der Hilfsmittelzuordnung verbiete und jeweils eine Einzelfallprüfung zugrundezulegen sei (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 A 1/07 R - juris).

    Das durch Beschluss vom 9. Februar 2007 zu 1 beigeladene Land wies darauf hin, dass nach dem Urteil des BSG vom 15. November 2007 (B 3 A 1/07, a.a.O.) die Abgrenzung der Leistungszuständigkeit für Hilfsmittel nach den konkreten Umständen des Einzelfalles und nicht pauschal vorzunehmen sei.

    Die Leistungspflicht der Pflegekasse für ein Hilfsmittel besteht, wenn im Einzelfall der Zweck der Pflegeerleichterung "ganz überwiegend" verfolgt wird (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 A 1/07 R - juris, Rn. 32; BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 6/07 R - juris, Rn. 32 f).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 P 2078/13
    Die Leistungspflicht der Pflegekasse für ein Hilfsmittel besteht, wenn im Einzelfall der Zweck der Pflegeerleichterung "ganz überwiegend" verfolgt wird (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 A 1/07 R - juris, Rn. 32; BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 P 6/07 R - juris, Rn. 32 f).
  • LSG Bayern, 26.07.2006 - L 2 P 30/04

    Kostenübernahme von Hilfsmitteln durch die Pflegeversicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 P 2078/13
    Dieses Urteil sei vom Bayerischen LSG (Urteil vom 26. Juli 2006 - L 2 P 30/04 - juris) bestätigt worden.
  • SG München, 12.05.2004 - S 3 P 50/01

    Pflegeversicherung - Anspruch auf Pflegehilfsmittel - Hilfsmittelverzeichnis der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.10.2016 - L 4 P 2078/13
    Das Sozialgericht München (Urteil vom 12. Mai 2004 - S 3 P 50/01 - juris) habe zu einer entsprechenden Aufsichtsanordnung gegenüber der Pflegekasse bei der AOK Bayern eine hinreichend bestimmte und gesicherte Datenlage gefordert.
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