Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4096
LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22 (https://dejure.org/2023,4096)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22 (https://dejure.org/2023,4096)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - L 2 BA 1441/22 (https://dejure.org/2023,4096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Betreuer von Langzeitarbeitslosen im Rahmen von Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit eines Betreuers von Langzeitarbeitslosen; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2020 - L 13 R 2137/17

    Sozialversicherungspflicht - Dozent/Lehrbeauftragter - Weisungsfreiheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Dieses stellt auch für den Senat ein besonders gewichtiges Entscheidungskriterium dar (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 2. September 2011 - L 4 R 1036/10 -, vom 30. März 2012 - L 4 R 2043/10 - und vom 22. September 2020 - L 13 R 2137/17 -).

    Obschon vorliegend nicht von einer Weisungsgebundenheit im engeren Sinne die anleitende und betreuende Tätigkeit des Beigeladenen zu 1 betreffend ausgegangen werden kann, hat die fehlende Weisungsunterworfenheit des Beigeladenen zu 1 insbesondere nicht dazu geführt, dass dieser selbst und ohne Rücksicht auf die tatsächliche Situation bei der Klägerin seine Tätigkeit und deren Umfang hat bestimmen können, weswegen dem nicht vorhandenen unternehmerischen Risiko und der Eingliederung in den Betrieb der Klägerin jeweils ein besonderes Gewicht beizumessen ist, das der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1 sein maßgebliches Gepräge vermittelt (siehe hierzu und zum Ganzen: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2020 - L 13 R 2137/17 -).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

    Maßgebendes Kriterium für das Vorliegen eines Unternehmerrisikos ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlusts eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel mithin ungewiss ist und diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, in Juris).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des BSG die Höhe des Entgelts ein wichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein, soweit es die üblicherweise für die ausgeübte Tätigkeit gewährte Vergütung überschreitet und hierdurch eine ausreichende Eigenvorsorge ermöglicht wird (Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, in Juris; dort zwischen 40, 00 EUR und 41, 50 EUR pro Stunde).

    Auch das Fehlen eines Wettbewerbsverbotes - der Beigeladene zu 1 war nach § 6 der Verträge berechtigt, andere Tätigkeiten für Dritte aufzunehmen, soweit er bei einer Tätigkeit für Dritte, die im Wettbewerb mit der Klägerin stehen, keine Materialien der Klägerin verwendet - ist kein maßgebliches Indiz für eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, juris Rn. 41).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Maßgebend sind die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R -, Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - beide in juris).

    Hierdurch wird eine Selbstständigkeit jedoch nicht vor festgelegt (vgl BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, in Juris dort Rn. 26).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit im Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - Urteil vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R -, alle in juris).

    Außerdem darf sich weder die im Antragsverfahren (§ 7a SGB IV) noch die im Einzugsstellenverfahren (§ 28h SGB IV ergehende Entscheidung auf das isolierte Feststellen des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung beschränken. Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009, a.a.O.).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Da schließlich aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze folgt (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R -, a.a.O.), hat der Beigeladene zu 1 bei seiner Tätigkeit für die Klägerin kein unternehmerisches Risiko getragen.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Da die von der Klägerin angebotenen AGH-Maßnahmen im Sinne der beiden Projekte "T und K" komplett von dieser, der Klägerin, organisiert worden sind, die Klägerin auf der Grundlage der Maßnahmebeschreibung, aufgrund derer auch die Beauftragung durch die Arbeitsagentur und das Jobcenter an die Klägerin erfolgte, die Ziele der Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt hat und - nach den Zuweisungen ihrer Vertragspartner - auch bestimmte, wer an den Veranstaltungen teilnahm, der Beigeladene als anleitender Betreuer hierbei keinerlei Einfluss hatte, war die Tätigkeit des Beigeladenen in die betriebliche Organisation der Klägerin eingebettet (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R -, in Juris); sie erfolgte fremdbestimmt.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    In diesem Sinne ist das Weisungsrecht bei Diensten höherer Art zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert (dazu BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 -B 12 KR 10/01 R -, in Juris).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 2 BA 1441/22
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit im Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - Urteil vom 4. Juni 2009 - B 12 R 6/08 R -, alle in juris).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 R 2043/10

    Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainerin - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Dieses vermittelt der Tätigkeit der Beigeladenen zu 1. vorliegend ihr maßgebliches Gepräge (so auch u.a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2020, Az. L 13 R 2137/17 und Urteil vom 15. Februar 2023, Az. L 2 BA 1441/22 -, Rn. 46, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht