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   LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10   

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https://dejure.org/2012,6488
LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 10 U 945/10 (https://dejure.org/2012,6488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse gem § 55 Abs 1 Nr 3 SGG - maßgeblicher Zeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Feststellung von Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 55 Abs. 1 Nr. 3
    Feststellungsinteresse im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Feststellung von Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellungsinteresse bei Unfallfolgen in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen; im Ergebnis so auch BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen hatte, sondern wo lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt worden war).

    Dem Feststellungsinteresse steht auch nicht entgegen, dass der Kläger die Beklagte im Wege der Verpflichtungsklage auf Anerkennung der Unfallfolgen verklagen könnte (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R, auch zum subjektiv öffentlichen Recht des Versicherten auf Anerkennung von Unfallfolgen durch den Versicherungsträger).

    Denn insoweit besteht ein Wahlrecht des Versicherten zwischen diesen Klagearten (BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Dabei geht das Sozialgericht grundsätzlich zutreffend davon aus, dass das für eine solche Feststellungsklage notwendige Feststellungsinteresse nur vorliegt, wenn zuvor ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchgeführt wurde (u.a. BSG, Urteil vom 22.06.2004, B 2 U 22/03 R für unterschiedliche Versicherungsfälle; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage § 55 Rdnr. 3b).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung ist nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen; im Ergebnis so auch BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen hatte, sondern wo lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt worden war).
  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76

    Klage gegen einen Zugunstenbescheid über Höherbewertung der MdE wegen besonderen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Selbst im Verwaltungsverfahren nicht thematisierte Unfallfolgen können im Rahmen des § 99 Abs. 2 Nr. 3 SGG in das gerichtliche Verfahren einbezogen werden (Keller, a.a.O., Rdnr. 3c; BSG, Urteil vom 06.10.1977, 9 RV 66/76 in SozR 1500 § 99 Nr. 2 im Falle eines Leistungsbegehrens).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90

    Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 10 U 5435/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.03.2012 - L 10 U 945/10
    Die begehrte Feststellung muss sich auf den Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung in der letzten Tatsacheninstanz beziehen (Urteil des Senats vom 19.05.2011, L 10 U 5435/07 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.09.1991, RKnU 3/90 in SozR 3-1500 § 55 Nr. 6).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2014 - S 4 U 1782/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellung von Folgen

    Das Feststellungsinteresse der Klägerin liegt vorliegend darin begründet, dass noch eine Unfallfolge vorliegt und zudem auch nach den Ausführungen des Beratungsarztes Dr. V die Möglichkeit einer posttraumatischen Arthrose im rechten Kniegelenk der Klägerin besteht (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2013 - L 10 U 176/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer isolierten Feststellungsklage

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 15.03.2012, L 10 U 945/10), dass eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung nicht erforderlich ist (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 für den Fall einer allgemeinen Leistungsablehnung durch den Unfallversicherungsträger, weil kein Versicherungsschutz bestanden habe, für die nachfolgend erhobenen Klagen auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles und von Unfallfolgen sowie auf BSG, Urteil vom 05.07.2011, B 2 U 17/10 R in SozR 4-2700 § 11 Nr. 1 für mittelbare Unfallfolgen in Gefolge ärztlicher Maßnahmen anlässlich eines Unfalles, über die die Behörde gerade keine ausdrückliche Entscheidung getroffen, sondern lediglich eine Ausheilung der unfallbedingten Primärverletzung festgestellt hatte).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 10 U 3122/08
    Hierzu hat der Senat mit Urteil vom 15.03.2012, L 10 U 945/10 entschieden, dass ausreichend ist, wenn sich der Versicherungsträger in dem Verwaltungsverfahren mit den Unfallfolgen befasste, eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über jede einzelne als Unfallfolge behauptete Gesundheitsstörung aber nicht erforderlich sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 15.02.2005, B 2 U 1/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2014 - L 3 U 5677/11
    Eine ausdrückliche, förmliche Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über die einzelne Unfallfolge ist nicht erforderlich (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2012 - L 10 U 945/10 -, juris Rn. 18 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 10 U 3303/15
    Denn das Leistungsbegehren umfasst grundsätzlich sämtliche, auf den Unfall zurückzuführenden Gesundheitsstörungen, unabhängig davon, ob sie förmlich festgestellt sind oder nicht (Urteil des Senats vom 05.03.2012, L 10 U 945/10 m.w.N., in juris).
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