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   LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12   

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https://dejure.org/2015,10423
LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12 (https://dejure.org/2015,10423)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.2015 - L 3 U 3466/12 (https://dejure.org/2015,10423)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 2015 - L 3 U 3466/12 (https://dejure.org/2015,10423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe - Bäckerei- und Konditoreibetriebe - keine getrennte Veranlagung für den Vertrieb - gemeinsame Gefahrtarifstelle 1 - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlagung von Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtmäßigkeit des Gefahrentarifs 2008 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 157 Abs 1 S 1 SGB 7, § 157 Abs 1 S 2 SGB 7, § 157 Abs 2 S 1 SGB 7, § 157 Abs 3 SGB 7, § 158 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe - Bäckerei- und Konditoreibetriebe - keine getrennte Veranlagung für den Vertrieb - gemeinsame Gefahrtarifstelle 1 - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 157
    Veranlagung von Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung; Rechtmäßigkeit des Gefahrentarifs 2008 der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Die Beklagte ist aufgrund ihres bindenden Bescheides vom 19.04.1996 über die Aufnahme der Klägerin in ihr Unternehmerverzeichnis der zuständige Unfallversicherungsträger für die Klägerin (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 21/02 R, juris Rn. 18).

    Aber auch gemischte Tarife in diesem Sinne sind grundsätzlich zulässig (BSG, Urteil vom 24.06.2003, a.a.O., juris Rn. 23).

    Als Beispiel hat das BSG für den Gewerbezweig "Kreditinstitut" auf die Tätigkeit eines kaufmännischen Angestellten in der Revisionsabteilung mit einem Fahrer oder einem hauseigenen Wachmann hingewiesen (Urteil vom 24.06.2003, a.a.O., juris Rn. 28).

    Diese Risikomischung auf der Ebene des jeweiligen Gewerbezweiges ist die Konsequenz eines Gewerbetarifes, also einer Entscheidung, die der Selbstverwaltung des Unfallversicherungsträgers vorbehalten ist (BSG, Urteil vom 24.06.2003, a.a.O., juris Rn. 28).

    Der Gesichtspunkt, dass in einer Gefahrengemeinschaft nur annähernd gleiche Gefährdungsrisiken nach § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zusammengefasst werden dürfen, kommt nur dann zum Tragen, wenn mehrere Gewerbezweige in einer Gefahrtarifstelle zusammengefasst werden (BSG, Urteil vom 24.06.2003, a.a.O., Rn. 28).

  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R

    Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Nicht Gegenstand der Prüfung ist die Rechtmäßigkeit der Bildung anderer als der hier streitigen Gefahrtarifstelle im Gefahrtarif 2008 der Beklagten, denen die Klägerin nicht zuzuordnen ist (BSG, Urteil vom 11.04.2013, B 2 U 4/12 R, juris Rn. 17).

    Die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, ist nicht Aufgabe der Gerichte (BSG, Urteil vom 11.04.2013, a.a.O., juris Rn. 17).

    Streiterheblich war diese Fragestellung allerdings im Rahmen der Entscheidung des BSG vom 11.04.2013 (a.a.O.), als es darum ging, ob die bis 31.12.2004 im Gefahrtarif getrennt geführten Gewerbezweige Bäckereien einerseits und Konditoreien andererseits mit dem ab 01.01.2005 in Kraft getretenen Gefahrtarif 2005 zu einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengeführt werden durften.

    Der Terminus "Gewerbegruppe" ist jedoch kein gesetzlich maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die rechtmäßige oder rechtswidrige Gliederung eines Gefahrtarifes (so BSG, Urteil vom 11.04.2013, a.a.O., juris Rn. 31), so dass bereits deshalb aus der Formulierung der Gewerbegruppe 11 keine rechtlichen Schlüsse gezogen werden können.

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Wird im Allgemeinen der Gesamtbetrieb mit seiner durchschnittlichen gewerbetypischen Unfallgefahr zur einer Gefahrklasse veranlagt, können die gesetzlichen Unfallversicherungsträger aber abgrenzbare Teile aus Unternehmen desselben Gewerbezweiges zu einer besonderen Bewertung im Gefahrtarif zusammenfassen (BSG, Urteil vom 22.03.1983, 2 RU 27/81, juris Rn. 14).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 22.03.1983 (a.a.O.) entschieden, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn in einem nach Gewerbezweigen erstellten Gefahrtarif Verwaltungen, denen Produktionsstätten nicht unmittelbar angeschlossen sind, wegen einer darin bestehenden abweichenden Unfallgefahr aus dem Unternehmen herausgelöst und einer eigenen Bewertung im Gefahrtarif unterzogen werden.

  • KG, 26.07.2010 - 12 U 77/09

    Haushaltsführungsschaden in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Die Beklagte ist der Klage auch unter Bezugnahme ihres Schriftsatzes in einem Parallelverfahren vor dem SG Darmstadt (S 12 U 77/09) entgegengetreten und hat geltend gemacht, sie habe nie bestritten, dass es durch die Gestaltung des Gefahrtarifes 2008 zu Beitragsmehrbelastungen des Bäckerei- und Konditoreigewerbes komme.

    Die Klägerin bekräftigt weiterhin ihren Vortrag, der Beschluss der Vertreterversammlung vom 28.06.2007 sei rechtswidrig und legt ergänzend das Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem SG Darmstadt vom 24.05.2012 sowie das dem dortigen klägerischen Begehren stattgebende Urteil gleichen Datums vor (S 12 U 77/09); auf deren Inhalt wird Bezug genommen.

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 19.03.1991 (2 RU 33/90, juris Rn. 29) betont, dass es bei der Bestimmung des Hauptunternehmens gerade nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter ankommt und folglich auch die Entgeltsumme nicht maßgeblich sein kann.
  • BSG, 03.05.2006 - B 2 U 415/05 B

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Hiervon ausgehend schließt sich der erkennende Senat der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Streit über die richtige Veranlagung eines Unternehmens zu einer im Gefahrtarif einer Berufsgenossenschaft ausgewiesenen Gefahrtarif insoweit an, als ein Streitwert in Höhe des Dreifachen der streitigen Beitragsdifferenz, mindestens in Höhe des Vierfachen des Auffangstreitwertes (= 20.000 Euro) angemessen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 03.05.2006, B 2 U 415/05 B, juris Rn. 3f; Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 2012, Teil C IX Nr. 2.1).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Da die Regelungen des Gefahrtarifes nicht an persönliche Eigenschaften der Unternehmer anknüpfen, sondern an der Art des Unternehmensgegenstandes, sind die Gliederungen im Gefahrtarif der Beklagten nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 1 GG nur daraufhin überprüfbar, ob der Satzungsgeber sich in den Grenzen einer zulässigen, den Bedürfnissen einer Massenverwaltung genügenden Typisierung gehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.07.2007, 1 BvR 1696/03, juris).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 1 BvR 1928/12

    Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Der Richter darf sich einem vom Gesetz-/Satzungsgeber festgelegten Sinn und Zweck eines Gesetzes/einer Satzung nicht entziehen, sondern muss die Grundentscheidung des Normgebers respektieren und dessen Willen möglichst zuverlässig zur Geltung bringen (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2013, 1 BvR 1928/12, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    In solchen Fällen ist hinzunehmen, dass gewerbefremde Arbeitsplätze weniger gefährdend sind als solche, die dem Gewerbe unmittelbar zuzuordnen sind (BSG, Urteil vom 29.10.1981, 8/8a RU 34/80, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 04.03.1982, 1 BvR 34/82, juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2009 - 5 U 63/09

    Einhaltung einer Wartefrist in der Rechtsschutzversicherung bei Geltendmachung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 U 3466/12
    Hierzu verweist die Beklagte auf das Urteil des SG Schwerin vom 31.05.2012 in einem Parallelverfahren (S 5 U 63/09).
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

  • LSG Thüringen, 12.12.2019 - L 1 U 1487/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 der

    Das Sozialgericht bezog sich hierbei ausdrücklich auf die Ausführungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in dem Musterverfahren (L 3 U 3466/12).

    Der Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. April 2015, L 3 U 3466/12 könne nicht gefolgt werden.

    Nach der rechtskräftigen Entscheidung im Musterverfahren durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 15. April 2015, Az.: L 3 U 3466/12, stehe fest, dass der Gefahrtarif 2008 nicht zu beanstanden sei.

    Bedenken hinsichtlich der formellen Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Gefahrtarifs sind weder vorgetragen, noch ersichtlich (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2015, L 3 U 3466/12, zitiert nach juris, Rn. 31 ff.).

    Insoweit schließt sich der Senat ausdrücklich der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. April 2015, L 3 U 3466/12 an.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2022 - L 3 U 81/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Widerspruch - formunwirksame

    Damit zählt auch das Fertigbacken ("Aufbacken") von ungebackenen oder vorgebackenen Vorstufen des Backwerks zu deren Herstellung (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2015 - L 3 U 3466/12, juris) .
  • BSG, 21.12.2015 - B 2 U 130/15 B
    L 3 U 3466/12 (LSG Baden-Württemberg).
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