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   LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07   

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https://dejure.org/2009,5112
LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07 (https://dejure.org/2009,5112)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07 (https://dejure.org/2009,5112)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - L 4 KR 4793/07 (https://dejure.org/2009,5112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege - zeitlicher Zusammenhang mit Verrichtung der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung - Leistungspflicht der Pflegeversicherung - ärztliche Verordnung - Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Behandlungssicherungspflege abzüglich eines Kostenanteils für erbrachte Pflegesachleistungen nach Pflegestufe III; Berücksichtigung eines Zeitaufwands für erforderliche verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten der Behandlungssicherungspflege durch die Krankenversicherung; Aufrechterhaltung der Vitalfunktion der Beatmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Der Senat vermag nicht festzustellen, dass hier während der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die Beatmungskontrolle als Behandlungssicherungspflege in den Hintergrund tritt, was das BSG im Urteil vom 28. Januar 1999 (BSGE 83, 254, 262/63 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1) und auch das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 04. Dezember 2007 (L 11 KR 3761/07), wonach ebenfalls die Behandlungspflege während der Zeit der Erbringung der Hilfe bei der Grundpflege in den Hintergrund treten soll, allgemein als Regelfall ansehen wollte.

    Hintergrund der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 28. Januar 1999 (BSGE 83, 254) mag das Bestreben gewesen sein, Doppelleistungen zu vermeiden.

    Soweit das BSG es im Urteil vom 28. Januar 1999 beispielsweise bei einem Dauerbeatmeten, wie dem Kläger, noch für vertretbar angesehen hat, dass der Versicherte solche Kosten, die den im zustehenden Wert der Pflegesachleistungen überschreiten, dann aus eigenen Mitteln zu finanzieren hat und erforderlichenfalls die Sozialhilfe eintrittspflichtig sei (vgl. BSGE 83, 254, 262), hat der Gesetzgeber für die besonderen, eng begrenzten Personengruppen mit besonders hohem Versorgungsbedarf, wie beispielsweise die Dauerbeatmeten, gerade klargestellt, dass eine Sozialhilfebedürftigkeit vermieden werden soll durch die Gewährung der Behandlungssicherungspflege durch die Krankenkasse im medizinisch notwendigen Umfang (vgl. Bundestags-Drucksache 16/3100 S. 105).

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Der Freistellungsanspruch ergebe sich für die Zeit bis zum 31. März 2007 aus § 37 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz aus SGB V in der Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14. November 2003 (BGBl. I, S. 2190) in Verbindung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. März 2005 (SozR 4-2500 § 37 Nr. 3).

    Insoweit gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder zu vermindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Heilberufe oder von Laien erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 9/04 R - = BSGE 94, 192 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3; auch Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 38/04 R = SozR 4-2500 § 37 Nr. 6).

    Der Gesetzgeber hat das vom BSG im Urteil vom 17. März 2005 (SozR 4-2500 § 37 Nr. 3) geschaffene Wahlrecht der Versicherten zu entscheiden, ob die verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erbracht oder im Rahmen der sichergestellten Pflege nach dem SGB XI als maßgeblicher Hilfebedarf bei der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden soll, wieder beseitigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 11 KR 3761/07

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung der Kosten zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Sie verweist auch auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 04. Dezember 2007 (L 11 KR 3761/07).

    Der Senat vermag nicht festzustellen, dass hier während der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die Beatmungskontrolle als Behandlungssicherungspflege in den Hintergrund tritt, was das BSG im Urteil vom 28. Januar 1999 (BSGE 83, 254, 262/63 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1) und auch das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 04. Dezember 2007 (L 11 KR 3761/07), wonach ebenfalls die Behandlungspflege während der Zeit der Erbringung der Hilfe bei der Grundpflege in den Hintergrund treten soll, allgemein als Regelfall ansehen wollte.

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Diese zuletzt genannte Bestimmung entsprach schon der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 KR 2/01 R -).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Insoweit gehören zur Behandlungspflege alle Pflegemaßnahmen, die durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder zu vermindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Heilberufe oder von Laien erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 9/04 R - = BSGE 94, 192 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3; auch Urteil vom 10. November 2005 - B 3 KR 38/04 R = SozR 4-2500 § 37 Nr. 6).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Jedoch dürfe das gesetzlich geregelte Verhältnis der Leistung aus der Pflege und der Krankenversicherung nicht zu Lasten der Versicherten eingeschränkt werden (vgl. BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Nach ständiger Rechtssprechung reicht der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung (hier die Behandlungssicherungspflege) zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkasse allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung mittels Versichertenkarte zu erbringen hat (vgl. BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12; zuletzt auch Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - Rdnr. 17).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Nach ständiger Rechtssprechung reicht der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung (hier die Behandlungssicherungspflege) zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkasse allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung mittels Versichertenkarte zu erbringen hat (vgl. BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12; zuletzt auch Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - Rdnr. 17).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Nach ständiger Rechtssprechung reicht der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung (hier die Behandlungssicherungspflege) zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkasse allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung mittels Versichertenkarte zu erbringen hat (vgl. BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12; zuletzt auch Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - Rdnr. 17).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 31/07 R

    Krankenversicherung - keine Begrenzung des krankenversicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07
    Nach ständiger Rechtssprechung reicht der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung (hier die Behandlungssicherungspflege) zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkasse allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung mittels Versichertenkarte zu erbringen hat (vgl. BSGE 79, 125 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 11; BSGE 97, 190 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 12; BSGE 98, 26 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12; zuletzt auch Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 31/07 R - Rdnr. 17).
  • SG Augsburg, 09.02.2023 - S 6 SO 153/21

    Gewährung von ergänzenden Leistungen der Hilfe zur Pflege

    Bereits zum 01.04.2007 sei dazu eine Änderung des § 37 Abs. 2 SGB V erfolgt, womit der Gesetzgeber klargestellt habe, dass verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen zur häuslichen Krankenpflege gehörten und für besondere, eng begrenzte Personengruppen mit besonders hohem Versorgungsbedarf (zum Beispiel Wachkomapatienten) eine Sozialhilfebedürftigkeit vermieden werden sollte, soweit sie den Pflegesachleistungsanspruch übersteigen würden (BT-Drs. 16/3100, Seite 104/105 und LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2009 - L 4 KR 4793/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 4 P 3390/09
    Das Anlegen von Kompressionsstrümpfen ist eine solche Maßnahme (Bundestags-Drucksache 16/3100, S. 104, vgl. zuletzt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2009, L 4 KR 4793/07, veröffentlicht in Juris, Rn. 25).
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