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   LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 U 4301/08   

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https://dejure.org/2009,39268
LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 U 4301/08 (https://dejure.org/2009,39268)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.2009 - L 1 U 4301/08 (https://dejure.org/2009,39268)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - L 1 U 4301/08 (https://dejure.org/2009,39268)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.2007 - L 1 U 6465/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 U 4301/08
    Das im Verfahren L 1 U 6465/06 beigezogene stenographische Protokoll des Vermittlungsausschusses vom 15. Mai 2003 lässt auf S. 11 unten erkennen, das aufgrund der ursprünglich bestehenden Uneinigkeit der Mitglieder des Vermittlungsausschusses bezüglich der grundsätzlichen Haftung des Generalunternehmers der Gedanke einer Haftungsbegrenzung ins Spiel gebracht worden ist.
  • SG Hildesheim, 12.08.2011 - S 21 U 4/05

    Nach § 28 e Abs. 3 a SGB IV haftet der einen Nachunternehmer beauftragende

    Die vom LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08) aufgestellten Kriterien seien hier deshalb nicht einschlägig.

    Die Beklagte verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08).

    Dabei kann es dahinstehen, ob der Kläger in den Jahren 2001/2002 verpflichtet gewesen wäre, bei der Beklagten eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die beschäftigten Mitarbeiter einzuholen, zumal zwischen den Beteiligten Einigkeit darüber besteht, dass Inhalt und Aussagekraft von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, wie sie damals ausgestellt worden wären, von heutigen abweichen (vgl. zu dieser Verpflichtung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08).

    Während das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08) auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen den Bauwerken abstellte, um zu differenzieren, ob es um "ein" oder um mehrere einzelne Bauwerke geht, stellt das BSG (Urteil vom 20.07.2010, Az.: B 2 U 7/10 R) auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer ab.

    Unterstützung findet die Kammer in ihrer Auffassung auch in der genannten Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08).

  • SG Fulda, 12.08.2011 - S 21 U 4/05

    Beauftragter Unternehmer des Baugewerbes haftet mit der Erbringung von

    Die vom LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08) aufgestellten Kriterien seien hier deshalb nicht einschlägig.

    Die Beklagte verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08).

    Dabei kann es dahinstehen, ob der Kläger in den Jahren 2001/2002 verpflichtet gewesen wäre, bei der Beklagten eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für die beschäftigten Mitarbeiter einzuholen, zumal zwischen den Beteiligten Einigkeit darüber besteht, dass Inhalt und Aussagekraft von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, wie sie damals ausgestellt worden wären, von heutigen abweichen (vgl. zu dieser Verpflichtung: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08).

    Während das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08) auf einen funktionalen Zusammenhang zwischen den Bauwerken abstellte, um zu differenzieren, ob es um "ein" oder um mehrere einzelne Bauwerke geht, stellt das BSG ( Urteil vom 20.07.2010, Az.: B 2 U 7/10 R ) auf die Vertragsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer ab.

    Unterstützung findet die Kammer in ihrer Auffassung auch in der genannten Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009, Az.: L 1 U 4301/08).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - L 3 U 3062/12

    Beitragshaftung des Bauunternehmers für Subunternehmer - Wertgrenze - Vertrag

    Begründend hat sie ausgeführt, die Entscheidung des BSG vom 27.05.2008 (B 2 U 21/07 R, juris) und jene vom 20.07.2010 (a.a.O.), würden - weil sie nach Zurückverweisung zum Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 18.06.2007, L 1 U 6465/06, juris; Urteil vom 15.06.2009, L 1 U 4301/08, juris) und anschließender Revisionszulassung den gleichen Rechtsstreit beträfen - denknotwendiger Weise aufeinander aufbauen.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2012 - L 8 U 296/11
    Auch sonst hätte den von der Klägerin gegen den Haftungsbescheid geltend gemachten (rechtlichen) Einwendungen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R -, B 2 U 19/07 R - und B 2 U 11/07 R - sowie vom 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R -, juris) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 15.06.2009 - L 1 U 4301/08 -, juris) nicht gefolgt werden können.
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