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   LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 5285/05   

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https://dejure.org/2006,17668
LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 5285/05 (https://dejure.org/2006,17668)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.09.2006 - L 8 AL 5285/05 (https://dejure.org/2006,17668)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. September 2006 - L 8 AL 5285/05 (https://dejure.org/2006,17668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um einen Anspruch der Klägerin auf Berufsausbildungsbeihilfe; Definition der "erstmaligen Ausbildung" i. S. d. § 60 Abs. 2 S. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); Ausbildung der Klägerin zur Designerin beruhend auf der in Baden-Württemberg geltenden ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 60 Abs. 1 § 60 Abs. 2 S. 1
    Förderungsfähigkeit der erstmaligen Ausbildung beim Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04

    Anforderungen an die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); Ausschluss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.09.2006 - L 8 AL 5285/05
    Ob es sich dabei um einen anerkannten Ausbildungsberuf iSd § 60 Abs. 1 SGB III handelt, ist unerheblich (Anschluss an LSG Schleswig-Holstein 22.07.2005 - L 3 AL 92/04).

    Der erkennende Senat ist ebenso wie das Schleswig-Holsteinische LSG (Urteil vom 22.07.2005 -L 3 AL 92/04 -) der Auffassung, dass bereits derjenige von der Förderung ausgeschlossen ist, der einen Berufsabschluss erlangt hat, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, auch wenn er für die erste Ausbildung nicht oder nach einem anderen Gesetz (z.B. dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) gefördert worden ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2006 - L 30 AL 217/02

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der Berufsausbildung -

    Damit ist sowohl nach den praktischen Tätigkeitsfeldern einer Wirtschaftsassistentin als auch nach den Rechtsgrundlagen der Ausbildung von einer erstmaligen Ausbildung im Sinne von § 60 Abs. 2 SGB III bei einer Berufsausbildung zur Wirtschaftsassistentin auszugehen (so auch Schleswig- Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. Juli 2005, L 3 AL 92/04 sowie Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2006, L 8 AL 5285/05 - zitiert jeweils nach juris).
  • SG Leipzig, 08.08.2007 - S 19 AS 1570/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungsausschluss für Auszubildende

    Auf die Frage, ob die Förderungsfähigkeit der "Zweitausbildung" nur ausgeschlossen ist, wenn die Erstausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 60 Abs. 1 SGB III durchgeführt wurde, kommt es somit nicht an, vgl. hierzu zB LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2006 - L 8 AL 5285/05, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen B 7/7a AL 68/06 R.
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