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   LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15   

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https://dejure.org/2015,29651
LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15 (https://dejure.org/2015,29651)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2015 - L 7 R 911/15 (https://dejure.org/2015,29651)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - L 7 R 911/15 (https://dejure.org/2015,29651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Anspruch auf Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger - ambulante Maßnahme - Erforderlichkeit in § 15 Abs 2 S 3 SGB 6 - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Leistungspflicht in Abgrenzung zu ambulanten Leistungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 SGB 6, § 10 Abs 1 SGB 6, § 13 Abs 1 S 1 SGB 6, § 15 Abs 2 S 3 SGB 6, § 39 Abs 1 SGB 1
    Anspruch auf Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger - ambulante Maßnahme - Erforderlichkeit in § 15 Abs 2 S 3 SGB 6 - Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Leistungspflicht in Abgrenzung zu ambulanten Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stationäre Leistungen nur bei Verfehlung des Rehabilitationsziels durch ambulante Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung; Leistungspflicht in Abgrenzung zu ambulanten Leistungen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation nur bei Verfehlung des Rehabilitationsziels durch ambulante Leistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 914
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15
    Der Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit ist als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können; nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (Bundessozialgericht , Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - BSGE 108, 158 - juris Rdnr. 46; Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15
    Nur ausnahmsweise ist die Beklagte zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet, nämlich dann, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre (so genannte Ermessensreduzierung auf Null, vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 15/13 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R - juris Rdnr. 19).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15
    Zu prüfen ist, ob der Versicherte unabhängig von den Besonderheiten des gerade innegehaltenen Arbeitsplatzes den typischen Anforderungen des ausgeübten Berufs noch nachkommen kann (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - BSGE 104, 294 - juris Rdnr. 29).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15
    Nur ausnahmsweise ist die Beklagte zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet, nämlich dann, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre (so genannte Ermessensreduzierung auf Null, vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 15/13 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R - juris Rdnr. 19).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15
    Der Begriff der im Gesetz nicht definierten Erwerbsfähigkeit ist als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können; nicht hingegen sind die Kriterien anwendbar, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung maßgebend sind (Bundessozialgericht , Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 54/10 R - BSGE 108, 158 - juris Rdnr. 46; Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - juris Rdnr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2014 - L 10 R 4402/13

    Rentenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15
    Der geltend gemachte Anspruch auf Bewilligung einer stationären Maßnahme setzt also voraus, dass die Beklagte zwingend eine solche stationäre Heilmaßnahme hätte bewilligen müssen und jede andere Entscheidung, insbesondere auch die Gewährung von ambulanten Maßnahmen, rechtswidrig gewesen wäre (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2014 - L 10 R 4402/13 - juris Rdnr. 20).
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R

    Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2015 - L 7 R 911/15
    Nur ausnahmsweise ist die Beklagte zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet, nämlich dann, wenn jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre (so genannte Ermessensreduzierung auf Null, vgl. dazu z.B. BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 15/13 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 10/10 R - juris Rdnr. 12; Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R - juris Rdnr. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2020 - L 12 R 160/19
    Ein Anspruch auf stationäre Leistungen kommt daher nur in Betracht, wenn das Rehabilitationsziel nicht mit ambulanten Leistungen erreicht werden kann (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2015 - L 7 R 911/15 - juris, Rn. 32 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2015 - L 1 R 242/14
    Der geltend gemachte Anspruch auf Bewilligung einer stationären Maßnahme setzt also voraus, dass die Beklagte zwingend eine solche stationäre Heilmaßnahme hätte bewilligen müssen und jede andere Entscheidung, insbesondere auch die Gewährung von ambulanten Maßnahmen, rechtswidrig gewesen wäre (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom15.10.2015, L 7 R 911/15, juris Rdnr. 31 mwN).
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