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   LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18   

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https://dejure.org/2021,42678
LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18 (https://dejure.org/2021,42678)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18 (https://dejure.org/2021,42678)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - L 4 KR 3009/18 (https://dejure.org/2021,42678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 69 Abs 1 SGB 5, § 106a SGB 5, § 106d SGB 5, § 2 Abs 1 Nr 2 AMG 1976
    Krankenversicherung - Lieferung von Sprechstundenbedarf durch Arzneimittelgroßhändler an Vertragsarzt - diesbezüglicher Vergütungsanspruch des Großhändlers gegen die Krankenkasse aufgrund der Garantiezusage der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarung - Großhändler ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Anspruch eines Arzneimittelgroßhändlers auf Vergütung von geliefertem Sprechstundenbedarf (hier: Kontrastmittel) gegen die Krankenkasse ergibt sich aus der in der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarung geregelten Garantiezusage der zuständigen gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an den Vergütungsanspruch eines Arzneimittelgroßhändlers für gelieferten Sprechstundenbedarf Keine Bindung an das Wirtschaftlichkeitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Alle anderen Leistungserbringer würden von der Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden Krankenkassen für den Zeitraum der Vertragslaufzeit ausgeschlossen (Hinweis auf den vorgelegten Beschluss des SG vom 1. Dezember 2016 - S 11 KR 3428/16 ER - sowie BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R).

    Zum einen sei diese Norm nur für Exklusivverträge mit Apotheken anwendbar und zum anderen sei aufgrund dieser ausdrücklichen Normierung erkennbar, dass die Einschränkung der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedürfe, wie dies auch der vom SG zitierten Entscheidung des BSG (Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R) zu entnehmen sei.

    In Ermangelung einer Rechts- oder Vertragsgrundlage, die die Lieferberechtigung beschränke oder ausschließe, könne auch unter Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 25. November 2015 (B 3 KR 16/15 R) eine Vergütungsverweigerung nicht gerechtfertigt werden.

    Die Klägerin hat mit der erhobenen (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG die richtige Klageart gewählt; denn es handelt sich bei der auf Zahlung der Vergütung für belieferte Verordnungen von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf gerichteten Klage eines Lieferanten für pharmazeutische Produkte gegen eine Krankenkasse um einen sog. Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (vgl. allg. BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Die Wahl der Bezugsquelle liegt allein beim Arzt (BSG, Urteil vom 25. November 2015 - B 3 KR 16/15 R - juris, Rn. 32).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R

    Vertragsarzt - Regress - Gemeinschaftspraxis - Haftung aller Mitglieder für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Der Vergütungsanspruch des Direktlieferanten gegenüber der Krankenkasse resultiere aus der jeweiligen SSB-Vereinbarung und der Garantiefunktion der Krankenversicherung für das Sachleistungssystem (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG stehe der Krankenkasse selbst bei fehlerhafter oder unwirtschaftlicher Verordnung im Sprechstundenbedarfsbereich kein Erfüllungsverweigerungsrecht gegenüber dem Lieferanten zu (Hinweis auf BSG, Urteile vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R - juris, Rn. 40 und 6. Mai 2009 - B 6 KA 41/03 R - juris, Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des BSG hat die aufgrund einer solchen Vereinbarung erfolgende Verordnung von Sprechstundenbedarf durch den Vertragsarzt im Rahmen des Sachleistungssystems der Krankenversicherung eine Garantiefunktion (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R - juris, Rn. 28).

    Ob ein Vergütungsanspruch des Lieferanten ausnahmsweise dann ausgeschlossen ist, wenn er den Vertragsarzt aufgrund einer Verordnung mit Produkten beliefert, bei denen es sich offensichtlich nicht um Sprechstundenbedarf handelt, kann vorliegend dahinstehen (vgl. auch BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 41/03 R - juris, 40).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - L 4 KR 200/21

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Rabattverträgen für Kontrastmittel als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Der Bezug von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf erfolgt mithin allein durch den Vertragsarzt und gerade nicht patienten-, sondern praxisbezogen zur Bevorratung, also für eine unbekannte und unbestimmte Patientengruppe (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - L 4 KR 200/21 ER-B - juris, Rn. 98).

    Dieser ist nicht nur - wie bereits dargelegt - für die Wahl der Bezugsquelle, sondern auch für die Auswahl eines wirtschaftlichen Arzneimittels zuständig, wobei die Beklagte insoweit behilflich ist, als sie die zuständigen Vertragsärzte über das Ergebnis ihrer genannten Ausschreibung informiert hat (vgl. zur Wirkung einer Ausschreibung als Konkretisierung des wirtschaftlichen Bezugswegs Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - L 4 KR 200/21 ER-B - juris, Rn. 93).

    Demnach wird der Bezug des Kontrastmittels durch die niedergelassenen Vertragsärzte beim Ausschreibungsgewinner grundsätzlich als dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechend angesehen (vgl. zur Konkretisierung des wirtschaftlichsten Bezugswegs Senatsbeschluss vom 22. Februar 2021 - L 4 KR 200/21 ER-B - juris, Rn. 93).

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 23/10 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Vergütungsanspruch bei Leistung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Soweit sich die Beklagte insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 13. September 2011 (B 1 KR 23/10 R) und des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg im Urteil vom 24. Januar 2017 (L 11 KR 4746/15) berufe, seien diese Entscheidungen auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, da in jenen Verfahren Vergütungsansprüche von Leistungserbringern (Heilmittelerbringer bzw. Apotheker) betroffen gewesen seien, sie - die Klägerin - jedoch kein Leistungserbringer sei und sie daher auch keine Pflicht zur Prüfung der Verordnungen auf Wirtschaftlichkeit treffe.

    Da Voraussetzung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers u.a. ein Leistungsanspruch des Versicherten sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 13. September 2011 - B 1 KR 23/10 R), könne bei Versorgung eines Versicherten mit einem nicht rabattieren Kontrastmittel, soweit es nicht ausnahmsweise aus medizinischen Gründen nicht verwendet werden könne, weder ein Vergütungsanspruch des Leistungserbringers (§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB V) noch des Vertragsarztes bestehen (Hinweis auf das vorgelegte Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2017 - L 11 KR 4746/15 -).

    Soweit die Beklagte die von ihr vertretene Rechtsauffassung auf das Urteil des BSG vom 13. September 2011 (B 1 KR 23/10 R) stützt, hat die Klägerin zu Recht darauf hingewiesen, dass der jenem Verfahren zu Grunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 11 KR 4746/15

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - produktneutrale Verschreibung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Soweit sich die Beklagte insoweit auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 13. September 2011 (B 1 KR 23/10 R) und des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg im Urteil vom 24. Januar 2017 (L 11 KR 4746/15) berufe, seien diese Entscheidungen auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, da in jenen Verfahren Vergütungsansprüche von Leistungserbringern (Heilmittelerbringer bzw. Apotheker) betroffen gewesen seien, sie - die Klägerin - jedoch kein Leistungserbringer sei und sie daher auch keine Pflicht zur Prüfung der Verordnungen auf Wirtschaftlichkeit treffe.

    Da Voraussetzung für das Entstehen eines Vergütungsanspruchs des Leistungserbringers u.a. ein Leistungsanspruch des Versicherten sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 13. September 2011 - B 1 KR 23/10 R), könne bei Versorgung eines Versicherten mit einem nicht rabattieren Kontrastmittel, soweit es nicht ausnahmsweise aus medizinischen Gründen nicht verwendet werden könne, weder ein Vergütungsanspruch des Leistungserbringers (§ 69 Abs. 1 Satz 2 SGB V) noch des Vertragsarztes bestehen (Hinweis auf das vorgelegte Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2017 - L 11 KR 4746/15 -).

    Im Hinblick auf das von der Beklagten gleichermaßen herangezogene Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2017 (L 11 KR 4746/15) gilt entsprechendes.

  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R

    Vertragsarzt - unzulässige Verordnung von Sprechstundenbedarf - Regress - kein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Entsprechend ist die Beklagte als sprechstundenbedarfsabwickelnde Krankenkasse verpflichtet, die Kosten des von Vertragsärzten verordneten Sprechstundenbedarfs gegenüber dem Händler bzw. Lieferanten zu begleichen (vgl. BSG, a.a.O., Rn. 28, 40; BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 6 KA 2/08 R - juris, Rn. 20).

    Nach dem Regelungssystem der SSB-Vereinbarung RLP findet die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Verordnung von Sprechstundenbedarf erst nachträglich im Rahmen der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Antrags- bzw. Prüfungsfristen statt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2009 - B 6 KA 2/08 R - juris, Rn. 20).

  • BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R

    Kein Anspruch auf Verzinsung von Asylbewerberleistungen nach § 44 SGB I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Danach gilt: Ist Rechtshängigkeit (§ 94 SGG) eingetreten, beginnt der Lauf des Zinsanspruchs in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB mit dem folgenden Tag (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2020 - B 1 KR 15/19 R - juris, Rn. 33; Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 5/19 R - juris, Rn. 39; Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 7 AY 2/18 R - juris, Rn. 22; Senatsurteil vom 11. Dezember 2020 - L 4 KR 985/19 - juris, Rn. 39; Feldmann, in Staudinger, Kommentar zum BGB, 2019, § 291 Rn. 19 m.w.N.; a.A. noch BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 24/14 R - juris, Rn. 16; Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 4/13 R - juris, Rn. 27: Beginn der Verzinsung ab dem Tag der Rechtshängigkeit).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 5/19 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Danach gilt: Ist Rechtshängigkeit (§ 94 SGG) eingetreten, beginnt der Lauf des Zinsanspruchs in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB mit dem folgenden Tag (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2020 - B 1 KR 15/19 R - juris, Rn. 33; Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 5/19 R - juris, Rn. 39; Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 7 AY 2/18 R - juris, Rn. 22; Senatsurteil vom 11. Dezember 2020 - L 4 KR 985/19 - juris, Rn. 39; Feldmann, in Staudinger, Kommentar zum BGB, 2019, § 291 Rn. 19 m.w.N.; a.A. noch BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 24/14 R - juris, Rn. 16; Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 4/13 R - juris, Rn. 27: Beginn der Verzinsung ab dem Tag der Rechtshängigkeit).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2010 - L 21 KR 11/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Bei den vorliegend in Rede stehenden Kontrastmitteln handelt es sich um Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, die von der Vertriebsbindung über die Apotheken ausgenommenen sind und durch pharmazeutische Unternehmer und Großhändler - wie die Klägerin - direkt an Ärzte abgeben werden dürfen (§ 47 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AMG; vgl. Bundeskartellamt Bonn, Beschluss vom 7. Mai 2018 - VK 1 - 31/18 - juris, Rn. 2; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2010 - L 21 KR 11/09 SFB - juris, Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2020 - L 4 KR 985/19

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18
    Danach gilt: Ist Rechtshängigkeit (§ 94 SGG) eingetreten, beginnt der Lauf des Zinsanspruchs in entsprechender Anwendung von § 187 Abs. 1 BGB mit dem folgenden Tag (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2020 - B 1 KR 15/19 R - juris, Rn. 33; Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 5/19 R - juris, Rn. 39; Urteil vom 25. Oktober 2018 - B 7 AY 2/18 R - juris, Rn. 22; Senatsurteil vom 11. Dezember 2020 - L 4 KR 985/19 - juris, Rn. 39; Feldmann, in Staudinger, Kommentar zum BGB, 2019, § 291 Rn. 19 m.w.N.; a.A. noch BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 24/14 R - juris, Rn. 16; Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 4/13 R - juris, Rn. 27: Beginn der Verzinsung ab dem Tag der Rechtshängigkeit).
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 4/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entfallen des Anspruchs auf Zahlung der

  • SG Düsseldorf, 07.10.2016 - S 27 KR 920/16

    Anforderungen an die Kürzung von vertragsärztlichem Sprechstundenbedarf (SSB)

  • VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18

    Kontrastmittel

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 16/11 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln -

  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 15/19 R

    Können Krankenkassen an Krankenhäuser gezahlte Aufwandspauschalen zurückfordern?

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 24/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB 5 -

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

  • SG Dresden, 02.04.2007 - S 18 KR 142/07

    Erlass einer Sicherungsanordnung zur Teilnahme sonstiger Leistungserbringer am

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 16 KR 868/18

    Vergütungsanspruch von Großhändlern für die Belieferung von Ärzten mit

    Dass diese damit nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) unterfallen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18 -, juris Rn. 45; Flasbarth a.a.O. 614) ist dabei unbeachtlich, weil ein entsprechender Schutz über den verordnenden Vertragsarzt erreicht wird.
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