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   LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 645/21   

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https://dejure.org/2021,42679
LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 645/21 (https://dejure.org/2021,42679)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2021 - L 4 KR 645/21 (https://dejure.org/2021,42679)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2021 - L 4 KR 645/21 (https://dejure.org/2021,42679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 54 Abs 5 SGG, § 56a S 1 SGG, § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, § 51 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unterlassungsklage - Rechtsschutzbedürfnis - Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Krankenversicherung - Schreiben der Krankenkasse an einen durch einen Bevollmächtigten vertretenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bei einer Unterlassungsklage sind zwar keine besonderen Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis zu stellen. Die Gefahr einer Wiederholung der vermeintlichen Rechtsbeeinträchtigung ist jedoch als besondere Voraussetzung des Rechtsschutzbedürfnisses bei ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Unterlassungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren im Hinblick auf die Wiederholungsgefahr einer vermeintlichen Rechtsbeeinträchtigung Zulässigkeit der Nichtbeachtung einer im Verwaltungsverfahren vorgelegten Vollmacht - hier bei der Anforderung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 645/21
    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einer Unterlassungsklage - im Gegensatz zur vorbeugenden Unterlassungsklage - an sich zwar keine besonderen Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis zu stellen sind (zur Unterlassungsklage: BSG, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 17/95 - juris, Rn. 15; zur vorbeugenden Unterlassungsklage: BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 39/14 R - juris, Rn. 10 ff.).

    Die Gefahr einer Wiederholung der vermeintlichen Rechtsbeeinträchtigung ist jedoch als besondere Voraussetzung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Unterlassungsklagen generell erforderlich (vgl. nur BSG, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 17/95 - juris, Rn. 15; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Kommentar zum SGG, 13. Aufl. 2020, § 54 Rn. 42a).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 11 KR 2616/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verpflichtung der Krankenkasse zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 645/21
    Hiergegen legte der Kläger beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg Beschwerde ein (Az.: L 11 KR 2616/20 ER-B) und reichte unter anderem das Schreiben der Beklagten vom 2. Oktober 2020 (gerichtet an den Kläger persönlich) ein, in dem es heißt (Bl. 52 der Verwaltungsakte): "... ab dem 01.11.2020 werden wir beim Postversand anders vorgehen: Bei Vorlage einer Vollmacht schreiben wir nur noch die Bevollmächtigten an.

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass der Kläger zwar zutreffend davon ausgeht, dass sich die Behörde im Falle einer wirksamen Bevollmächtigung gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 SGB X an den Bevollmächtigten wenden muss (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2020 - L 11 KR 2616/20 ER-B - juris, Rn. 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 U 633/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltung der Berufungsbeschränkung gem § 144 Abs 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 645/21
    Bei dieser Klage handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage i.S.d. § 54 Abs. 5 SGG in Form einer Unterlassungsklage (vgl. zur Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage BSG, Urteil vom 30. Juli 2019 - B 1 KR 34/18 R - juris, Rn. 11 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 U 633/15 - juris, Rn. 89 f.).
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 645/21
    Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei einer Unterlassungsklage - im Gegensatz zur vorbeugenden Unterlassungsklage - an sich zwar keine besonderen Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis zu stellen sind (zur Unterlassungsklage: BSG, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 17/95 - juris, Rn. 15; zur vorbeugenden Unterlassungsklage: BSG, Urteil vom 24. April 2015 - B 4 AS 39/14 R - juris, Rn. 10 ff.).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Extras wie besonderen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 645/21
    Bei dieser Klage handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage i.S.d. § 54 Abs. 5 SGG in Form einer Unterlassungsklage (vgl. zur Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage BSG, Urteil vom 30. Juli 2019 - B 1 KR 34/18 R - juris, Rn. 11 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2015 - L 8 U 633/15 - juris, Rn. 89 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 R 2464/21
    Bei dieser Klage handelt es sich um eine allgemeine Leistungsklage iSd § 54 Abs 5 SGG in Form einer Unterlassungsklage (vgl zur Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage BSG 30.07.2019, B 1 KR 34/18 R, juris, Rn 11 mwN; LSG Baden-Württemberg 24.07.2015, L 8 U 633/15, juris, Rn 89 f.; LSG Baden-Württemberg 15.10.2021, L 4 KR 645/21, Rn 21, juris).

    Die Gefahr einer Wiederholung der vermeintlichen Rechtsbeeinträchtigung ist als besondere Voraussetzung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Unterlassungsklagen generell erforderlich (vgl nur BSG 15.11.1995, 6 RKa 17/95, juris Rn 15; LSG Baden-Württemberg 15.10.2021, L 4 KR 645/21, juris Rn 24; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, aaO, § 54 Rn 42a).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 8 R 728/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - vorbeugende Unterlassungsklage - qualifiziertes

    Ein unzumutbarer Nachteil sowie eine ernstliche Befürchtung eines erneuten widerrechtlichen Vorgehens der Beklagten, welche die Wiederholungsgefahr begründen könnten, sind daher nicht feststellbar (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2021 - L 4 KR 645/21 -, juris Rdnr. 24 sowie BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 8/92 -, juris, Rdnr. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - L 11 R 2112/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unterlassungsklage (hier: wegen "Missachtung der

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es auch an dem für das formulierte Unterlassungsbegehren erforderlichen Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. dazu BSG 30.06.2022, B 5 R 15/22 B, juris, Rn. 15; BSG 10.03.2022, B 5 R 309/21 B, Rn. 14; LSG Baden-Württemberg 15.10.2021, L 4 KR 645/21, Rn. 24, juris), weil keine Wiederholung droht.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2022 - L 11 R 3853/21
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es auch an dem für das formulierte Unterlassungsbegehren erforderlichen Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl dazu LSG Baden-Württemberg 15.10.2021, L 4 KR 645/21, Rn 24, juris), weil keine Wiederholung droht.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 KR 2941/21
    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es auch an dem für das formulierte Unterlassungsbegehren erforderlichen Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl dazu LSG Baden-Württemberg 15.10.2021, L 4 KR 645/21, Rn 24, juris), weil keine Wiederholung droht.
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