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   LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16   

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https://dejure.org/2016,47859
LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16 (https://dejure.org/2016,47859)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16 (https://dejure.org/2016,47859)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 2016 - L 11 KR 2770/16 (https://dejure.org/2016,47859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Minderung der Beitragsbelastung in der Sozialversicherung aufgrund des Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern; Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Pflegevorsorgefonds

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 13 Nr 11 BVerfGG, § 31 BVerfGG
    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung - keine Minderung der Beitragsbelastung aufgrund des Aufwands für Betreuung und Erziehung von Kindern - Verfassungsmäßigkeit - Bedeutung des generativen Beitrags - Pflegevorsorgefonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3; GG Art. 6; GG Art. 100
    Keine Minderung der Beitragsbelastung in der Sozialversicherung aufgrund des Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern; Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zum Pflegevorsorgefonds

  • rechtsportal.de

    Keine Minderung der Beitragsbelastung in der Sozialversicherung aufgrund des Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 15/12 R

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16
    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, für Eltern wegen des Erziehungs- und Betreuungsaufwandes für Kinder (sog. generativer Beitrag) geringere Beiträge zur Sozialversicherung vorzusehen (Anschluss an BSG 30.09.2015, B 12 KR 15/12 R).

    Insoweit schließe sich das SG den ausführlichen Erwägungen des Bundessozialgerichts (BSG 30.09.2015, B 12 KR 15/12 R) an.

    Der Senat schließt sich insoweit in vollem Umfang der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 30.09.2015 (B 12 KR 15/12 R, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 77) an.

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16
    Dieser umfasst, dass Gerichte das von ihnen entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in ihre Erwägungen einbeziehen (st Rspr BVerfG 01.02.1978, 1 BvR 426/77, BVerfGE 47, 182).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts für sachfremde Zwecke verhindern will oder lediglich eine bloße Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch trifft, die keinerlei Beurteilung des eigenen Verhaltens durch die entscheidenden Richter und kein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (BVerfG 20.07.2007, 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771; BFH 25.08.2009, V S 10/07, BFHE 226, 109; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl, § 60 RdNr 10d mwN).
  • BSG, 15.07.2009 - B 12 KR 14/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - betriebliche Berufsausbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16
    Gegenüber Pflichtversicherten wegen Beschäftigung - wie hier - kommt bei der Entscheidung über die Beitragspflicht als festsetzungsfähige Rechtsfolge nur die betragsmäßig konkrete Feststellung der von ihnen zu tragenden Beitragsanteile in Betracht (BSG 15.07.2009, B 12 KR 14/08 R, SozR 4-2500 § 7 Nr. 1 RdNr 17).
  • BSG, 31.08.2015 - B 9 V 26/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16
    Das Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und hindert den Senat daher nicht, auch über das Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des Vorsitzenden zu entscheiden; damit erübrigt sich auch eine vorherige dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters (vgl BSG 27.10.2009, B 1 KR 51/09 B, SozR 4-1500 § 60 Nr. 6; BSG 31.08.2015, B 9 V 26/15 B, juris).
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts für sachfremde Zwecke verhindern will oder lediglich eine bloße Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch trifft, die keinerlei Beurteilung des eigenen Verhaltens durch die entscheidenden Richter und kein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert (BVerfG 20.07.2007, 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771; BFH 25.08.2009, V S 10/07, BFHE 226, 109; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl, § 60 RdNr 10d mwN).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16
    Das Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich und hindert den Senat daher nicht, auch über das Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des Vorsitzenden zu entscheiden; damit erübrigt sich auch eine vorherige dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters (vgl BSG 27.10.2009, B 1 KR 51/09 B, SozR 4-1500 § 60 Nr. 6; BSG 31.08.2015, B 9 V 26/15 B, juris).
  • SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen

    Das Bundessozialgericht hat im Beschluss vom 10.10.2017 (B 12 KR 119/16 B, juris Rn. 22) in einem Fall einer im Jahr 1962 geborenen Klägerin mit zwei in den Jahren 2001 und 2003 geborenen Kindern (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16 als Vorinstanz) eine verfassungsrechtliche Relevanz des Pflegevorsorgefonds vor dem Hintergrund der Art. 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG mit dem Argument verneint, die Überweisungen an den Pflegevorsorgefonds erfolgten aus dem Ausgleichsfonds nach § 65 SGB XI und hätten keinen Zusammenhang mit den Beiträgen der Klägerin.

    Sie sind Eltern von in den Jahre 2007 bis 2013 geborenen Kindern und gehören selbst anders als z.B. die Klägerin im vom LSG Baden-Württemberg (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16 als Vorinstanz zu BSG, Beschl. v. 10.10.2017 - B 12 KR 119/16 B) zu entscheidenden Fall nicht den geburtenstarken Jahrgängen an, die den prognostizierten Anstieg der Leistungsausgaben ab 2035 in der sozialen Pflegeversicherung verursachen.

  • LSG Hessen, 21.06.2018 - L 1 KR 291/15

    Beitragsbemessung in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung

    Nach Erlass des Urteils des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2017, B 12 KR 14/15 R, hat der Kläger die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Prozessbevollmächtigten in dem dortigen Verfahren vom 13. Dezember 2017, eine Ergänzung hierzu von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 18. Dezember 2017, eine Stellungnahme von Prof. Dr. J. vom 7. Dezember 2017, die Verfassungsbeschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 13. Dezember 2017 gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. November 2016, L 11 KR 2770/16 und ein Kurzgutachten zum Thema "Transferausbeutung der Familien durch die Gesetzlichen Sozialversicherungen - am Beispiel der Gesetzlichen Rentenversicherung" der K. GmbH vom 15. September 2011 vorgelegt.

    Der Senat schließt sich für die Frage einer Beitragsentlastung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Eltern in vollem Umfang der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes in den Urteilen vom 30. September 2015, B 12 KR 15/12 R und vom 20. Juli 2017, B 12 KR 14/15 R, an (vgl. insoweit auch: Bundessozialgericht, Urteile vom 5. Juli 2006, B 12 KR 20/04 R und vom 30. September 2015, B 12 KR 13/13 R; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2016, L 11 KR 2770/16 mit nachfolgendem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 10. Oktober 2017, B 12 KR 119/16 B - juris -).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2017 - L 5 KR 3172/16
    Geht man davon aus, dass das Grundgesetz nicht allein eine Gleichbehandlung innerhalb des legislativ ausgewählten Systems fordert, sondern bereits die gesetzgeberische Systemwahl an den Gleichheitssatz bindet (Seiler, NZS 2016, 641, 645), bestehen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Systeme - Umlageverfahren, ganz oder teilweise kapitalgedeckte Systeme - keine grundsätzlichen Unterschiede im Hinblick auf die Bedeutung des generativen Beitrags für die Funktionsfähigkeit dieser Vorsorgesysteme (Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), Urteil vom 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16 -, in juris).

    Es handelt sich um Regelungen zur Mittelverwendung, die der Generationengerechtigkeit dienen und die Nachhaltigkeit der sPV sichern sollen (LSG, Urteil vom 15.11.2016, a.a.O.).

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