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   LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04   

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LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04 (https://dejure.org/2006,15877)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2006 - L 7 R 4538/04 (https://dejure.org/2006,15877)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - L 7 R 4538/04 (https://dejure.org/2006,15877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kombinierte Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage; Aufrechnung mit einer bereits vollzogenen Rückforderung einer Rentenüberzahlung; Rücknahme eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes wegen Nichterbringung einer Sozialleistung für die Vergangenheit; Voraussetzungen eines ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Vergleich contra Rücknahmeanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 44 Abs. 1 § 48 Abs. 1 § 54 Abs. 1 § 56
    Öffentlich-rechtlicher Vergleichsvertrag, Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes bei Verstoß gegen Verfahrensvorschriften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 6/02 R

    Rentenminderung nach durchgeführtem Versorgungsausgleich - Rentnerprivileg -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Er hat außerdem auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Februar 2003 - B 8 KN 6/02 R - (= SozR 4-2600 § 101 Nr. 1) hingewiesen; diese Entscheidung bestätige, dass selbst nach Erhalt eines Schreibens des zuständigen Rentenversicherungsträgers mit der Mitteilung über die Rentenantragstellung des ehemaligen Ehegatten sowie die Höhe der bei Rentenbewilligung zu erwartenden Rentenminderung kein "Wissenmüssen" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X vorliege.

    Verfahrensrechtliche Grundlage der im Bescheid ausgesprochenen teilweisen Aufhebung des - bereits vor dem Anerkenntnis der LVA Baden (Schriftsatz vom 19. Januar 2000) erlassenen - Rentenbescheides vom 2. Juli 1999 war - wie die BfA zu Recht angenommen hat - die Bestimmung des § 48 SGB X (vgl. BSGE 61, 230, 231 f. = SozR § 1304a Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).

    Wird dem Versorgungsausgleichsberechtigten rückwirkend eine Rente gewährt und dadurch die Rente des Ausgleichsverpflichteten gemindert, so ist die - zeitlich entsprechende - rückwirkende Aufhebung des Rentenbescheides des Ausgleichsverpflichteten nur unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X zulässig (vgl. nochmals BSGE 61, 230, 231 f.; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1); die Vorschrift der Nr. 3 a.a.O. ist hier nicht einschlägig.

    Bösgläubigkeit im Sinne der Nr. 4 a.a.O. liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Betroffene mit dem Wegfall der Leistungsberechtigung rechnen musste, sondern erst, wenn der zum Wegfall führende Umstand eingetreten ist und er hiervon sowie von den Auswirkungen auf die Leistungsberechtigung Kenntnis erlangt hat oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22); bei Rentenminderungen infolge der Rentengewährung an den Versorgungsausgleichsberechtigten gilt trotz der Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs nichts anderes (vgl. BSG SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).

  • BSG, 08.04.1987 - 5a RKn 6/86

    Ausgleichsberechtigter - Aufhebung des Rentenbescheides - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Verfahrensrechtliche Grundlage der im Bescheid ausgesprochenen teilweisen Aufhebung des - bereits vor dem Anerkenntnis der LVA Baden (Schriftsatz vom 19. Januar 2000) erlassenen - Rentenbescheides vom 2. Juli 1999 war - wie die BfA zu Recht angenommen hat - die Bestimmung des § 48 SGB X (vgl. BSGE 61, 230, 231 f. = SozR § 1304a Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).

    Nunmehr waren die Voraussetzungen für eine Rentenminderung infolge der im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Rentenanwartschaften (§ 1587b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter Beachtung der Vorschriften der §§ 76, 264 SGB VI gegeben (vgl. dazu BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 3-5795 § 4 Nr. 7), weil die LVA Baden der Ehefrau des Klägers ab dem vorgenannten Zeitpunkt eine Rente unter Berücksichtigung des Zuschlages aus dem Versorgungsausgleich (13,6575 Entgeltpunkte) zahlte.

    Wird dem Versorgungsausgleichsberechtigten rückwirkend eine Rente gewährt und dadurch die Rente des Ausgleichsverpflichteten gemindert, so ist die - zeitlich entsprechende - rückwirkende Aufhebung des Rentenbescheides des Ausgleichsverpflichteten nur unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X zulässig (vgl. nochmals BSGE 61, 230, 231 f.; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1); die Vorschrift der Nr. 3 a.a.O. ist hier nicht einschlägig.

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Dabei ist der Beklagten freilich einzuräumen, dass nicht jeder Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften zur Korrektur über die vorgenannte Bestimmung führt; so stellen etwa Verstöße gegen die Anhörungspflicht (§ 24 SGB X) entgegen der Auffassung des Klägers kein Unrecht im Sinne des § 44 SGB X dar (vgl. BSG SozR 1200 § 34 Nr. 18; SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 S. 45).

    Allerdings unterfallen Verletzungen vertrauensschützender Vorschriften des Verfahrensrechts nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG der Rücknahmepflicht, weil die Vertrauensschutzvorschriften selbst wieder einen eigenständigen materiellen Rechtsgrund darstellen (vgl. etwa BSG SozR 3-1500 § 44 Nrn. 21 und 24); dem ist mit Blick auf den vorbeschriebenen Gesetzeszweck jedenfalls insoweit zuzustimmen, als es - wie hier - um einen unter Verstoß gegen Vertrauensschutznormen ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid für die Vergangenheit geht (so BSG in dem in SozR 3-1500 § 44 Nr. 21 veröffentlichten Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - ferner Steinwedel in Kasseler Kommentar § 44 Rdnr.33; a.A. Wiesner in von Wulffen u.a., SGB X, 5. Auflage, § 44 Rdnr. 3); denn die Behörde soll sich nicht auf - rechtswidrige - Eingriffe in Rechtspositionen des Betroffenen bloß deswegen berufen dürfen, weil der entsprechende Bescheid nach § 77 SGG bindend geworden ist (vgl. hierzu nochmals Steinwedel a.a.O.); hier kommt zudem hinzu, dass der Bescheid vom 7. April 2000 nur deswegen bestandkräftig geworden war, weil die BfA dem Kläger eine objektiv unzureichende Rechtsauskunft erteilt hatte.

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 38/86

    Kostenneutralität - Rentenbewilligung - Versorgungsausgleich - Rückwirkende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Verfahrensrechtliche Grundlage der im Bescheid ausgesprochenen teilweisen Aufhebung des - bereits vor dem Anerkenntnis der LVA Baden (Schriftsatz vom 19. Januar 2000) erlassenen - Rentenbescheides vom 2. Juli 1999 war - wie die BfA zu Recht angenommen hat - die Bestimmung des § 48 SGB X (vgl. BSGE 61, 230, 231 f. = SozR § 1304a Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).

    Wird dem Versorgungsausgleichsberechtigten rückwirkend eine Rente gewährt und dadurch die Rente des Ausgleichsverpflichteten gemindert, so ist die - zeitlich entsprechende - rückwirkende Aufhebung des Rentenbescheides des Ausgleichsverpflichteten nur unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB X zulässig (vgl. nochmals BSGE 61, 230, 231 f.; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 4-2600 § 101 Nr. 1); die Vorschrift der Nr. 3 a.a.O. ist hier nicht einschlägig.

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84

    Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Eine wesentliche Änderung, die einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - wie die Bewilligung einer Altersrente - nachträglich rechtswidrig werden lässt, liegt vor, wenn die Änderung im Vergleich zur Sach- und Rechtslage bei dessen Erlass dazu führt, dass die Behörde den ergangenen Bescheid unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen nicht hätte erlassen dürfen (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22).

    Bösgläubigkeit im Sinne der Nr. 4 a.a.O. liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn der Betroffene mit dem Wegfall der Leistungsberechtigung rechnen musste, sondern erst, wenn der zum Wegfall führende Umstand eingetreten ist und er hiervon sowie von den Auswirkungen auf die Leistungsberechtigung Kenntnis erlangt hat oder seine Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22); bei Rentenminderungen infolge der Rentengewährung an den Versorgungsausgleichsberechtigten gilt trotz der Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs nichts anderes (vgl. BSG SozR 4-2600 § 101 Nr. 1).

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Allerdings hat BfA hat die Bewilligung im Bescheid vom 7. April 2000 nicht nur für die Zukunft (vgl. hierzu BSGE 61, 189, 190 = SozR 1300 § 48 Nr. 31; BSGE 65, 185, 188 = SozR a.a.O. Nr. 57), sondern auch für die Vergangenheit, nämlich bereits mit Wirkung ab 1. Oktober 1999 aufgehoben.
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 94/00 R

    Versorgungsausgleich - Rückausgleich - keine Anwendung der Vierjahresfrist

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Nunmehr waren die Voraussetzungen für eine Rentenminderung infolge der im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Rentenanwartschaften (§ 1587b Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter Beachtung der Vorschriften der §§ 76, 264 SGB VI gegeben (vgl. dazu BSG SozR 1300 § 48 Nr. 36; SozR 3-5795 § 4 Nr. 7), weil die LVA Baden der Ehefrau des Klägers ab dem vorgenannten Zeitpunkt eine Rente unter Berücksichtigung des Zuschlages aus dem Versorgungsausgleich (13,6575 Entgeltpunkte) zahlte.
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Der hier allein hinsichtlich des in der Vergangenheit liegenden Aufhebungs- und Erstattungszeitraums vom 1. Oktober 1999 bis 31. Januar 2000 zur Überprüfung gestellte (bestandskräftig gewordene) Bescheid vom 7. April 2000 war bei seinem Erlass (vgl. hierzu BSGE 88, 75, 81 = SozR 3-2200 § 1265 Nr. 20) rechtswidrig.
  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 53/86

    Aufhebung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die BA

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Allerdings hat BfA hat die Bewilligung im Bescheid vom 7. April 2000 nicht nur für die Zukunft (vgl. hierzu BSGE 61, 189, 190 = SozR 1300 § 48 Nr. 31; BSGE 65, 185, 188 = SozR a.a.O. Nr. 57), sondern auch für die Vergangenheit, nämlich bereits mit Wirkung ab 1. Oktober 1999 aufgehoben.
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 22/95

    Rückausgleichsberechtigung des Ausgleichsverpflichteten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2006 - L 7 R 4538/04
    Die Rente wegen EU an B.M.-K. wurde auch aus ihrem aus dem Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht gewährt; hierfür ist entscheidend, ob eine individualisierte Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung bei Hinwegdenken der übertragenen Rentenanwartschaften dem Leistungsempfänger nicht oder nicht in ihrer tatsächlichen Höhe gewährt worden wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 66, 198, 204 = SozR 3-5795 § 4 Nr. 2; BSG SozR 3-5795 § 4 Nr. 6; SozR 4-5765 § 4 Nr. 1).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 79.73

    Nicht bestehende Schuld - Klage aus Anerkenntnis - Öffentlich-rechtlicher Vertrag

  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 11/89

    Versorgungsausgleich - Rentenanwartschaft - Übertragen - Ehegatte

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

  • BSG, 27.03.1984 - 5a RKn 2/83

    Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Widerspruch gegen einen Bescheid -

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96

    Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von

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