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   LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17   

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https://dejure.org/2020,46627
LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17 (https://dejure.org/2020,46627)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2020 - L 9 U 3290/17 (https://dejure.org/2020,46627)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - L 9 U 3290/17 (https://dejure.org/2020,46627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 5 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 63 Abs 1 SGB 7, § 54 Abs 4 SGG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung gem § 63 SGB 7 - landwirtschaftlicher Arbeitsunfall - mitarbeitender Familienangehöriger eines landwirtschaftlichen Unternehmens - versicherte Tätigkeit - sachlicher Zusammenhang - Vorratshaltung zum Zwecke des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Handlung im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, ob also der Versicherte eine dem versicherten Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R -, Juris Rn. 20 und vom 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R -, Juris Rn. 14).

    Eine betriebliche, den sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit begründende Handlungstendenz des Beschäftigten liegt vor, wenn er den Willen hat, durch die Verrichtung eine seiner Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis zu erfüllen oder die Erfüllung von Vor- und Nachbereitungshandlungen, die das Gesetz versichert, zu ermöglichen zu fördern oder zu sichern (BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R -, Juris Rn. 23).

  • LSG Bayern, 11.11.2015 - L 2 U 308/13

    Besorgen von Brennholz für das Beheizen des Wohnhauses eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Das Holzhacken/die Verarbeitung von Brennholz für den eigenen Bedarf sei dann allein dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2015 - L 2 U 308/13 -, Juris Rn. 27; siehe auch BSG, Beschluss vom 31.01.1989 - 2 BU 131/88 -, Juris Rn. 6).

    Das wesentliche Dienen des Haushalts gegenüber einem landwirtschaftlichen Unternehmen setzt voraus, dass der Haushalt dem Unternehmen nützlich und die Land- oder Forstwirtschaft nicht derartig klein ist, dass ihr der Haushalt an Bedeutung gleichsteht oder gar überlegen ist (BSG, Urteil vom 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R -, Juris Rn. 48; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.11.2015 - L 2 U 308/13 -, Juris Rn. 28 f).

  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr.; vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R -, vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, alle Juris).

    Ganz abgesehen davon, dass der Haushalt der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes nicht i.S.d. § 124 SGB VII als Haushalt der Unternehmer selbst angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, Juris Rn. 14), sind irgendwelche den Haushalt betreffenden landwirtschaftsspezifischen Besonderheiten weder vorgetragen noch erkennbar, so dass das Erhalten von Obst in verzehrfähigem Zustand nicht als versicherte, einem landwirtschaftlichen Unternehmen dienende Haushaltstätigkeit im Sinne des § 124 Nr. 1 SGBVII angesehen werden kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2004 - L 2 U 535/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Ausnahmen kämen nur in Betracht, wenn die Vorbereitungshandlung mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit oder der kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung so eng verbunden sei, dass beide bei natürlicher Betrachtungsweise eine Einheit bildeten Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2004 - L 2 U 535/03 -, Juris).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr.; vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R -, vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, alle Juris).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Anders als ein Versicherter, der im Falle eines Arbeitsunfalls zunächst dessen Feststellung bzw. darauf aufbauend die Feststellung bestimmter Gesundheitsstörungen als Folge dieses Arbeitsunfalls und erst im Anschluss Leistungen wie Heilbehandlung, Verletztengeld und/oder Verletztenrente beantragen kann (zur Klage auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall: Bundessozialgericht , Urteile vom 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R - und vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R -, jeweils in Juris), ist es einem Hinterbliebenen nicht möglich, die Grundlagen der in Frage kommenden Hinterbliebenenleistungen vorab im Wege einer Feststellungsklage klären zu lassen.
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr.; vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R -, vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, alle Juris).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B , LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 5279/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Hieraus folgt, dass der Unfallversicherungsträger nicht befugt ist, einen feststellenden Verwaltungsakt darüber zu erlassen, ob der Versicherte einen Versicherungsfall erlitten hat und es für einen Hinterbliebenen keine Anspruchsgrundlage auf eine isolierte Vorabentscheidung des Trägers über das frühere Vorliegen eines Versicherungsfalles gibt (BSG, Urteile vom 12.01.2010 - B 2 U 5/08 - und vom 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R -, Beschluss vom 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B , LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2015 - L 6 U 5279/14 -, jeweils in Juris).
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st. Rspr.; vgl. zuletzt BSG, Urteile vom 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R -, vom 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R -, vom 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R - und vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, alle Juris).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 BU 131/88
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 30/88

    Abgrenzung des Kleingartenbegriffs iS. des § 778 RVO

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 16/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftlicher Unternehmer -

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 11/17 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mitarbeitender

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 1 U 954/23

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall eines Land- und Forstwirt

    D.h. unter Versicherungsschutz stehen grundsätzliche Verrichtungen in der gesamten Produktionskette von der Vorbereitung des Bodens und dessen Verbesserung über den Schutz und die Pflege der Pflanzen bei der Aufzucht bis zur Ernte sowie darüber hinaus auch die Veredelung des Produktes einschließlich der Be- und Verarbeitung der Erzeugnisse in einen zum Verkauf benötigten Zustand (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2020 - L 9 U 3290/17 -, Rn. 32, juris).
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