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   LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11   

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https://dejure.org/2012,21989
LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11 (https://dejure.org/2012,21989)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2012 - L 1 U 1851/11 (https://dejure.org/2012,21989)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - L 1 U 1851/11 (https://dejure.org/2012,21989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe bzw Minderung einer Witwenrente nach dem ersten Ehemann - Anrechnung eines förmlichen Unterhaltsanspruchs - Unterhaltstitel gegenüber geschiedenen zweiten Ehemann - keine materiell-rechtliche Unterhaltsverpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung des ersten Ehemannes; Anrechnung eines förmlichen Unterhaltsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570; BGB §§ 1570 ff; SGB VII § 65 Abs. 5
    Höhe einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung des ersten Ehemannes; Anrechnung eines förmlichen Unterhaltsanspruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11
    Hieraus kann sich insbesondere auch ergeben, dass die Beteiligten eines unbefristet vereinbarten Unterhaltsvergleichs konkludent von einer später möglichen Befristung für den Fall wesentlicher Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen ausgegangen sind (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2010 - XII ZR 143/08 - BGHZ 186, 1 m.w.N., juris Rn. 13, 23).
  • LG Saarbrücken, 13.08.1992 - 11 S 72/92
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11
    Dementsprechend kommt es nicht mehr darauf an, dass die Klägerin offensichtlich einvernehmlich mit W. bereits ab Juli 1998 auf die Zahlung von Unterhalt und damit auch auf die Durchsetzung ihres Vollstreckungstitels verzichtet hat, und ob ein hierin ggf. liegender Verzicht nach nicht zu Lasten eines Dritten - hier der Beklagten - wirksam vereinbart werden konnte (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.08.1992 - L 2 J 102/91 - juris, ZfS 1993, 52, wonach es wegen der Subsidiarität der wiederauflebenden Witwenrente gegenüber den Unterhaltsansprüchen aus der letzten Ehe nicht zulässig und für ihre Höhe unbeachtlich sei, wenn die Höhe des Unterhaltsanspruchs von der Höhe der wiederauflebenden Witwenrente abhängig gemacht wird).
  • LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91

    Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs bei der Berechnung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11
    Dementsprechend kommt es nicht mehr darauf an, dass die Klägerin offensichtlich einvernehmlich mit W. bereits ab Juli 1998 auf die Zahlung von Unterhalt und damit auch auf die Durchsetzung ihres Vollstreckungstitels verzichtet hat, und ob ein hierin ggf. liegender Verzicht nach nicht zu Lasten eines Dritten - hier der Beklagten - wirksam vereinbart werden konnte (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.08.1992 - L 2 J 102/91 - juris, ZfS 1993, 52, wonach es wegen der Subsidiarität der wiederauflebenden Witwenrente gegenüber den Unterhaltsansprüchen aus der letzten Ehe nicht zulässig und für ihre Höhe unbeachtlich sei, wenn die Höhe des Unterhaltsanspruchs von der Höhe der wiederauflebenden Witwenrente abhängig gemacht wird).
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2011 - 2 UF 77/11

    Bedarfsbemessung des nachehelichen Unterhalts (hier: Aufstockungsunterhalt);

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11
    Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB war von Anfang an nicht geschuldet, weil die Klägerin bei der Scheidung noch Mutter eines sechsjährigen Kindes war und anschließend auch tatsächlich noch mehrfach - wenn auch nicht in vollständigem Umfang - erwerbstätig gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken vom 19.10.2011 - 2 UF 77/11 - juris).
  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11
    Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht, § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 12, juris Rn. 36 f.).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 1851/11
    Bei der gebotenen interessengerechten Auslegung ist vielmehr zu berücksichtigen, dass neben den Einkommensverhältnissen etliche andere Gesichtspunkte für eine Abänderung in Betracht kommen (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 25.11.2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192).
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