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   LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14   

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https://dejure.org/2016,8265
LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 (https://dejure.org/2016,8265)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 (https://dejure.org/2016,8265)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2016 - L 2 SO 67/14 (https://dejure.org/2016,8265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII; Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Beginn der Ausschlussfrist des § 111 S. 1 SGB X unabhängig von einer Kenntnisnahme des erstattungsberechtigten Leistungsträgers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 105 Abs 1 S 1 SGB 10, § 105 Abs 3 SGB 10, § 111 S 1 SGB 10, § 111 S 2 SGB 10, § 53 SGB 12
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander - Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - sachliche Zuständigkeit - Baden-Württemberg - Zuständigkeit des örtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII; Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Beginn der Ausschlussfrist des § 111 S. 1 SGB X unabhängig von einer Kenntnisnahme des erstattungsberechtigten Leistungsträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R

    Sozialhilfe - stationäre Unterbringung - örtliche Zuständigkeit - letzter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14
    Richtige Klageart ist die allgemeine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) ohne vorherige Durchführung eines Vorverfahrens, weil aufgrund des zwischen den Beteiligten bestehenden Gleichordnungsverhältnisses ein Verwaltungsakt nicht zu ergehen hatte (BSG, Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R -, juris Rn. 9).

    Eine Beiladung ist nicht notwendig bei einer Erstattungsstreitigkeit zwischen zwei Leistungsträgern, wenn der Berechtigte die Leistung bereits erhalten hat, diese nicht nochmals beanspruchen kann und die Entscheidung über die Erstattungsforderung keine Auswirkungen auf seine Rechtsposition hat (Leitherer a.a.O. m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R -, Rn. 11, juris; BSG, Urteil vom 10.5.2005 - B 1 KR 20/04 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 3).

    (BSG, Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R -, juris Rn. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 1196/10

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit bei stationären Leistungen - fehlender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14
    Aus der Bezugnahme auf die ab dem 01.01.2005 bestehende örtliche Zuständigkeit ist zu schließen, dass sich diese nach den ab dann geltenden Regelungen, also nach § 98 SGB XII und nicht nach dem bis 31.12.2004 geltenden BSHG beurteilt (vgl. Senatsurteil vom 30.3.2011 - L 2 SO 1196/10 - , juris).

    Von daher ist der tatsächliche Aufenthalt zum Zeitpunkt des Beginns der Heimkette maßgeblich (vergl. Senatsurteil vom 30.3.2011 - L 2 SO 1196/10 -, juris Rn. 36 ff.).

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14
    Denn sein Anspruch gegenüber dem zuständigen Leistungsträger ist sowohl faktisch also als auch rechtlich kraft der Fiktion des § 107 SGB X erfüllt (vgl. für den Bereich der Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 21/08 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 5, Rn. 20).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 2 SO 5328/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14
    Die gesetzlich angeordnete Rechtsnachfolge im Verhältnis zum Hilfeempfänger hat den Kenntnisgrundsatz des § 18 Abs. 1 SGB XII ausgehebelt, dies gilt auch im Rahmen des § 105 Abs. 3 SGB XII (vgl. Senatsurteil vom 21.10.2015 - L 2 SO 5328/13 - , nicht veröffentlicht).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14
    Eine Beiladung ist nicht notwendig bei einer Erstattungsstreitigkeit zwischen zwei Leistungsträgern, wenn der Berechtigte die Leistung bereits erhalten hat, diese nicht nochmals beanspruchen kann und die Entscheidung über die Erstattungsforderung keine Auswirkungen auf seine Rechtsposition hat (Leitherer a.a.O. m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 17.12.2014 - B 8 SO 19/13 R -, Rn. 11, juris; BSG, Urteil vom 10.5.2005 - B 1 KR 20/04 R -, SozR 4-1300 § 111 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15

    Trägerübergreifendes Erstattungsverfahren; Vorrangig und nachrangig verpflichtete

    Sein Anspruch gegenüber dem zuständigen Leistungsträger ist dann faktisch und auch kraft der Fiktion des § 107 SGB X erfüllt (vgl. für den Bereich der Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 21/08 R Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 Rn. 47).

    Ein Erstattungsanspruch muss danach im Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Ablauf des ersten Leistungszeitraums und für jeden weiteren Leistungsabschnitt gesondert geltend gemacht werden; auf den oft längeren Bewilligungszeitraum kommt es dabei nicht an (BSG, Urteile vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88 Rn. 23; vom 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R Rn. 16; vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R Rn. 13; vgl. auch das Urteil des Senats vom 04.06.2012 - L 20 AY 8/10 Rn. 68; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 Rn. 43; Mutschler a.a.O. Rn. 28 f.).

  • LSG Bayern, 16.11.2017 - L 8 SO 284/16

    Kostenerstattungsanspruch - Übernahme einer Vollzeitpflege

    In diesem Fall entstehen für die jeweiligen Leistungsabschnitte Teil-Erstattungsansprüche (vgl. BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R; BSG, Urteil vom 01.04.1993 - 1 RK 16/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14; Mutschler in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 1. Aufl. 2013, § 111 SGB X, Rdnr. 28; Becker in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: Dezember 2013, § 111, Rdnr. 40; Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 96. EL September 2017, § 111 SGB X, Rdnr. 39).

    Mangels Entscheidung wird die Frist nach Satz 2 dann nicht in Gang gesetzt (vgl. Mutschler in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 111 SGB X, Rdnr. 31, 33; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2012 L 2 SO 67/14).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 5335/14

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erstattungsanspruch des unzuständigen

    Nach § 2 des Ausführungsgesetzes zum SGB XII (verkündet als Art. 122 VRG) sind die örtlichen Träger für die in § 8 SGB XII genannten Hilfen, darunter auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, sachlich zuständig (vgl. Urteil des Senats vom 27. April 2017 - L 7 SO 2669/15 - juris Rdnr. 34; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2016 - L 2 SO 67/14 - juris Rdnr. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 2449/13

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie -

    Bei wiederkehrenden Leistungen, die für bestimmte Leistungszeiträume erbracht werden, entstehen die Erstattungsansprüche sukzessive nach Ablauf eines jeden Leistungszeitraums (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2016 - L 2 SO 67/14 - juris Rdnr. 43).
  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Es ist deshalb der tatsächliche Aufenthalt zum Zeitpunkt des Beginns der Anstaltskette maßgeblich (LSG Baden-Württemberg, a.a.O., und Urteil vom 16.3.2016 - L 2 SO 67/14).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 3221/21

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden

    Nach § 2 des Ausführungsgesetzes zum SGB XII (verkündet als Art. 122 VRG) sind die örtlichen Träger für die in § 8 SGB XII genannten Hilfen, darunter auch die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, sachlich zuständig (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2017 - L 7 SO 2669/15 - juris Rn. 34; Urteil des Senats vom 16. März 2016 - L 2 SO 67/14 - juris Rn. 33).
  • SG Hannover, 20.04.2017 - S 27 SO 102/14
    Bei wiederkehrenden Leistungen kommt es zur Überzeugung der Kammer für die Entstehung darauf an, wann die einzelne Leistung tatsächlich gezahlt wurde, denn zu diesem Zeitpunkt kann der Erstattungsberechtigte seinen Erstattungsanspruch beziffern und ist daher gehalten, den so errechneten Anspruch zeitnah geltend zu machen (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2016 - L 2 SO 67/14 -, Rn. 43, juris).

    Das ist in aller Regel der Fall, wenn der Leistungsberechtigte die Sachleistung bereits erhalten hat und der Bedarf insoweit - wenn auch durch einen unzuständigen Träger - bereits gedeckt worden ist (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. März 2016 - L 2 SO 67/14 -, Rn. 47, juris).

  • LSG Saarland, 28.06.2022 - L 11 SO 11/20

    (Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung -

    Insoweit hat das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 16.03.2016 (L 2 SO 67/14) wie folgt überzeugend ausgeführt:.
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