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   LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22   

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LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22 (https://dejure.org/2023,8012)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22 (https://dejure.org/2023,8012)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2023 - L 6 SB 3065/22 (https://dejure.org/2023,8012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 152 Abs 4 SGB 9 2018, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 14 Abs 4 SGB 11 vom 26.05.1994, § 15 SGB 11 vom 26.03.2007, § 14 SGB 11
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Begriff der Hilflosigkeit - keine Änderung durch Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs - Abschluss der Erstausbildung - lebenslange Kommunikationsstörung nur bei Auswirkungen auf die gesamte Lebensführung - Gleichklang zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung des Merkzeichens "H" nach dem SGB IX ; Fiktion von Hilflosigkeit bis zum Abschluss der Erstausbildung; Anforderungen an die Annahme einer lebenslangen Kommunikationsstörung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 9/95

    Nachteilsausgleich H für Hörsprachgeschädigte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits mit Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 9/95 - entschieden, dass der Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung, gleichgültig, in welchem Lebensalter er erreicht werde und gleichgültig, ob es sich um eine Lehre, eine Fachschul- oder ein Hochschulstudium handele, das Ende des "Beginns der Frühförderung" markiere.

    Damit sei es regelmäßig ausgeschlossen, seine Behinderung als prägend für die gesamte Lebensführung und damit ihn selbst als hilflos im Sinne des Steuerrechts anzusehen (Verweis auf BSG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 9/95 -).

    Weiter kann nicht regelmäßig davon ausgegangen werden, dass der Gehörlose nach Abschluss der Erstausbildung im nichtberuflichen Bereich, also in der gesamten Lebensführung, weiter hilflos ist Sinne des EStG ist, wenn er in dem einem Gehörlosen möglichen Umfang Lesen und Schreiben gelernt hat (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 9/95 - juris, Rz. 12 f.).

    Damit ist es regelmäßig ausgeschlossen, seine Behinderung als prägend für die gesamte Lebensführung und damit ihn selbst als hilflos im Sinne des EStG anzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 RVs 9/95 -, juris, Rz. 14).

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hörsprachgeschädigter - Merkzeichen H - Merkzeichen B -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Diese Rechtsprechung habe das BSG mit Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R - fortgesetzt.

    Letztlich habe das BSG betont, dass es besonderer Umstände bedürfe, um nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung weiterhin eine dauerhafte, kommunikative Hilfe von erheblicher täglicher Dauer annehmen zu können (Verweis auf BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R -), die die Kammer nicht feststellen könne.

    Unabhängig davon, dass auch nach diesen Maßstäben bei der Klägerin keine notwendige Hilfestellung für eine Reihe von Verrichtungen besteht, kann aus dem Defizit in der Verstehensleistung im beruflichen Umfeld nicht abgeleitet werden, dass der Hilfebedarf in diesem einen Punkt die gesamte Lebensführung prägt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R -, juris, Rz. 15), wie das SG zutreffend dargelegt hat.

    So kann eine erneute Hilflosigkeit bei einer langzeitigen beruflichen Weiterbildung, Minderbegabung oder geistigen Behinderung bzw. zusätzlichen Gesundheitsstörungen vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R -, juris, Rz. 17 ff.).

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R

    Pflegezulage - Versorgung - Hilflosigkeit - Verrichtungen des täglichen Lebens -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Dabei ist § 35 BVG seit seinem Inkrafttreten mehrfach neu gefasst worden, ohne dass sich der Maßstab für den Begriff "hilflos" dadurch geändert hat (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 V 3/01 R -, juris, Rz. 17).

    Nicht umfasst werden indessen die hauswirtschaftliche Versorgung (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 SGB XI [a. F.] - vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95), während Maßnahmen zur psychischen Erholung, geistigen Anregung und Kommunikation (Sehen, Hören, Sprechen, Fähigkeit zur Interaktion) zusätzlich zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 V 3/01 R -, juris, Rz. 18; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/91 -, juris, Rz. 19).

    Da im Hinblick auf den insoweit erweiterten Maßstab bei der Prüfung von Hilflosigkeit leichter ein größerer Zeitaufwand für fremde Betreuungsleistungen erreicht wird, als im Bereich der Grundpflege bei der Pflegeversicherung, liegt es nahe, hier von einer Zwei-Stunden-Grenze auszugehen, was dem Grundpflegeerfordernis für die - vormalige - Pflegestufe II der Pflegeversicherung entspricht (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 V 3/01 R -, juris, Rz. 24 ff.).

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Dies stehe mit der Rechtsprechung des BSG in Einklang, in der darauf hingewiesen werde, dass ein Mehraufwand in der Lebensspanne, in der Lernen, Kenntnis- und Fähigkeitserwerb zu den zentralen Verrichtungen des täglichen Lebens gehörten, also bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bis zum Abschluss ihrer Ausbildung offensichtlich sei (Verweis auf BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/91 -).

    Nicht umfasst werden indessen die hauswirtschaftliche Versorgung (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 SGB XI [a. F.] - vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95), während Maßnahmen zur psychischen Erholung, geistigen Anregung und Kommunikation (Sehen, Hören, Sprechen, Fähigkeit zur Interaktion) zusätzlich zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 V 3/01 R -, juris, Rz. 18; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/91 -, juris, Rz. 19).

  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Der Gesetzgeber hat sich dabei bewusst nicht an den Begriff der Pflegebedürftigkeit nach §§ 14, 15 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) angelehnt, sondern wollte vielmehr deutlich machen, dass die steuer- und versorgungsrechtlich bedeutsame Hilflosigkeit von der versicherungs- und sozialhilferechtlich bedeutsamen Pflegebedürftigkeit unabhängig bleibt (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 - B 9 SB 1/02 R -, juris, Rz. 12).

    In der Regel wird dabei auf die Zahl der Verrichtungen, den wirtschaftlichen Wert der Hilfe und den zeitlichen Aufwand abzustellen sein (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 2003 - B 9 SB 1/02 R -, juris, Rz. 14).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.01.2011 - L 5 P 36/10

    Soziale Pflegeversicherung - zusätzliche Betreuungsleistungen - erheblicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    § 45a SGB XI (a. F.) hat damit einen nicht speziell verrichtungsbezogenen, deshalb bei der Bemessung des Pflegebedarfs nach § 14 SGB XI (a. F.) nicht zu berücksichtigenden allgemeinen Pflegebedarf umfasst (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Januar 2011 - L 5 P 36/10 -, juris, Rz. 14) und damit ebenso einen Betreuungsbedarf berücksichtigt.
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2926/14

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten Personen zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Zur Überzeugung des Senats hat er damit seinen weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs weder über- noch unterschritten (vgl. zum Gestaltungsspielraum bei Sozialleistungen, auch unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention, allgemein: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss vom 5. März 2018 - 1 BvR 2926/14 -, juris, Rz. 23).
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 19/95

    Hilflosigkeit iS. von § 35 Abs. 1 BVG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Nicht umfasst werden indessen die hauswirtschaftliche Versorgung (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 SGB XI [a. F.] - vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95), während Maßnahmen zur psychischen Erholung, geistigen Anregung und Kommunikation (Sehen, Hören, Sprechen, Fähigkeit zur Interaktion) zusätzlich zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002 - B 9 V 3/01 R -, juris, Rz. 18; BSG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/91 -, juris, Rz. 19).
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Der Abschluss der Erstausbildung als regelhaftes Differenzierungskriterium findet sich auch außerhalb des Schwerbehindertenrechts, beispielsweise bei der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG - vgl. hierzu beispielsweise: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 2. Februar 1989 - 5 C 2.86 -, juris, Rz. 10) oder bei der Gewährung von Kindergeld.
  • BFH, 22.09.2022 - III R 40/21

    Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 SB 3065/22
    Hinsichtlich letzterem wird in der Rechtsprechung im Übrigen auch davon ausgegangen, dass bei den zur Facharztqualifikation durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen die zuvor durch die ärztliche Prüfung erlangte Qualifikation als Arzt bereits eingesetzt wird und deshalb - anders als bei dem juristischen Vorbereitungsdienst - der Erwerbscharakter im Vordergrund steht, mithin keine kindergeldberechtigende Ausbildung mehr besteht (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22. September 2022 - III R 40/21 - juris, Rz. 13 ff.).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a V 9/05 R

    Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - außergewöhnliche Pflege - Stufe II -

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale -

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 10/96

    Heilungsbewährung nach einem Herzinfarkt

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85

    Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines

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