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   LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08   

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https://dejure.org/2009,62669
LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08 (https://dejure.org/2009,62669)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2009 - L 11 R 5563/08 (https://dejure.org/2009,62669)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - L 11 R 5563/08 (https://dejure.org/2009,62669)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08
    Wird eine Beschäftigung regelmäßig ausgeübt, gilt § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3; SozR 3-2400 § 8 Nr. 3 und Nr. 4).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 RA 3/03 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung - Verschlechterung der Bewertung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08
    Für diese Form der Versicherung ist die Regelung in § 4 Abs. 4 Satz 2 SGB VI über die Beendigung des Pflichtversicherungsverhältnisses vielmehr abschließend (BSG, Urteil vom 26.01.2005, B 12 RA 3/03 R, SozR 4 - 2600 § 58 Nr. 6).
  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96

    Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08
    Zum Begriff der selbständigen Tätigkeit gehört es aber nicht, dass Arbeitseinkommen erzielt wird, es genügt, dass die Tätigkeit auf die Erzielung positiver Einkünfte gerichtet ist (BSG, Urteil vom 25.02.2007, B 12 RK 33/96, SozR 3 - 2200 § 1227 Nr. 8).
  • LSG Sachsen, 09.04.2001 - L 4 RA 32/01

    Höhe der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Letzter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08
    Insbesondere liegt keine Verletzung der Grundrechte aus Art. 14 und Art. 3 GG vor (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.04.2001, L 4 RA 32/01, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2011 - L 13 R 3236/10
    Diese Vorschrift enthält eine eigenständige Regelung für die Änderung der beitragspflichtigen Einnahmen und ist insoweit als vorrangig gegenüber den §§ 44 ff. SGB X anzusehen (LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 11 R 5563/08, Juris Rdnr. 21).
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