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   LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 R 3926/19   

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https://dejure.org/2020,19272
LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 R 3926/19 (https://dejure.org/2020,19272)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2020 - L 11 R 3926/19 (https://dejure.org/2020,19272)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - L 11 R 3926/19 (https://dejure.org/2020,19272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 67 Abs 1 SGG, § 151 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufungseinlegung per Telefax kurz vor Ablauf der Berufungsfrist - Verwendung einer falschen, aber existenten Faxnummer - keine Rechtfertigung durch "OK"-Vermerk des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Faxnummer eingetippt: Keine Wiedereinsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Faxnummer eingetippt: Keine Wiedereinsetzung! (IBR 2020, 495)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B

    Fristversäumnis bei der Einhaltung der Revisionsfrist, Organisationsverschulden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 R 3926/19
    Dies gilt erst recht, wenn der Klägerbevollmächtigte wie hier die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bis kurz vor Ablauf ausreizt, da in einem solchen Fall sogar eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht (Keller aaO Rdnr 9 n unter Verweis auf BSGE 72, 158 und BSG 11.12.2008, B 6 KA 34/08 B, juris Rn 14).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92

    Fristversäumnis - Technische Störung des eigenen Telefaxgerätes - Versagung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 R 3926/19
    Dies gilt erst recht, wenn der Klägerbevollmächtigte wie hier die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bis kurz vor Ablauf ausreizt, da in einem solchen Fall sogar eine erhöhte Sorgfaltspflicht besteht (Keller aaO Rdnr 9 n unter Verweis auf BSGE 72, 158 und BSG 11.12.2008, B 6 KA 34/08 B, juris Rn 14).
  • BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - L 11 R 3926/19
    Insofern sieht der Senat keine Veranlassung, einzelne Falschziffern anders zu behandeln als eine gänzlich falsche Faxnummer (s hierzu auch Bundesverwaltungsgericht, 13.10.2015, 9 B 31/15, Rn 11 juris).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2021 - 10 K 3009/16

    Fristgerechter Einspruch gegen einer Steuerfeststellungsbescheid nach einer

    In einem derartigen Fall kann selbst ein bloßer Eingabefehler am Faxgerät ("Vertippen") dazu führen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens zu versagen ist (so z.B. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.2020 - L 11 R 3926/19, juris, zu § 67 Sozialgerichtsgesetz).
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