Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe - zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld vermindert um Nebeneinkommen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung eines höheren Gründungszuschusses zur sozialen Absicherung nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; Grundlagen für einen Anspruch auf Berechnung eines Gründungszuschusses nach dem Leistungssatz des Arbeitslosengeldes ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 26.02.2008 - S 5 AL 3613/07
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008
- BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 135/09 B
- BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- Drs-Bund, 06.04.2006 - BT-Drs 16/1196
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08
Der Wortlaut des § 58 SGB III stellt vielmehr auf den tatsächlich bezogenen Betrag ab; auch in den Materialien zu § 58 SGB III heißt es, geförderte Personen erhielten einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen Alg - und einen monatlichen Betrag in Höhe von 300, 00 Euro zur sozialen Absicherung - (BT-Drucks 16/1196 Seite 31 zu § 58). - LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2007 - L 16 AL 437/07
Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung von Überbrückungsgeld neben einem Anspruch …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08
Er kann sich auch nicht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch berufen, da eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Klägers zugrunde liegen, nicht möglich ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2007, L 16 AL 437/07 - juris ). - BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08
Entgegen dem eindeutigen, genau die Konstellation des Klägers erfassenden Wortlaut des Gesetzes kann eine teleologische Reduktion nur vorgenommen werden, wenn die immanente Teleologie des Gesetzes eine Einschränkung bedarf, das Gesetz einen anderen Sinn und Zweck verfolgt hatte (BSGE 45, 49, 56;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 6. Auflage, Seite 377, 391 ff.). - LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 360/07
Höhe des Gründungszuschusses - Bemessung nach zuletzt bezogenem Arbeitslosengeld …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Berechnung des Gründungszuschusses nach dem Leistungssatz des Alg in Höhe von 43, 86 Euro täglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2008, L 10 AL 360/07 - juris, Petzold in Hauck/Noftz, § 58 SGB 3 Rn. 5) .
- SG Lüneburg, 29.09.2011 - S 7 AL 115/10
Gelernter Friseur erhält kein Gründungszuschuss bei fehlendem Nachweis der …
Denn eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Erklärungen der Klägerin zugrunde liegen, ist nicht möglich (vgl. Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Baden-Württemberg vom 16. Juli 2009 - L 13 AL 2074/08 -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 12 AL 34/10 Während die vom SG in dem angefochtenen Beschluss aufgeführte Rechtsprechung (LSG Baden-Württemberg v. 16.7.2009 - L 13 AL 2074/08; LSG Bayern v. 30.4.2008 - L 10 AL 360/07;… und wohl auch Petzold, (in: Hauck/Noftz, SGB III, § 58 Rn. 5) vor allem gestützt auf den Wortlaut des § 58 Abs. 1 SGB III davon ausgehen, dass nur das zuletzt tatsächlich bezogene Arbeitslosengeld (neben der Pauschale zur sozialen Absicherung) für die Höhe des Gründungszuschusses maßgeblich ist, gelangt die von der Klägerin zur Beschwerdebegründung angeführte Rechtsprechung (teilweise unter weiterem Bezug auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) v. 30.10.2007 - B 14 AS 30/07 R) zu dem Ergebnis, dass der Gründungszuschuss nach Gesetzessinn und -zweck nach der Höhe des zuvor bewilligten Arbeitslosengeld-Stammrechts, mithin ohne Berücksichtigung einer etwaigen Minderung wegen Nebeneinkünften, zu bemessen sei.