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   LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20   

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LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20 (https://dejure.org/2021,31848)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2021 - L 4 BA 75/20 (https://dejure.org/2021,31848)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 (https://dejure.org/2021,31848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 183 SGG; § 193 SGG; § 7 Abs. 1 S. 1-2 SGB IV; § 7a Abs. 2 SGB IV; § 113 Abs. 1 SGG; § 193 Abs. 1 SGG; § 193 Abs. 4 SGG; § 197a SGG
    SGG, SGB IV

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 113 Abs 1 SGG
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeut - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGG § 183 ; SGG § 193
    1 Zum sozialversicherungsrechtlichen Status eines Physiotherapeuten (hier: abhängig beschäftigt). 2 Durch die Verbindung mehrerer Klageverfahren gemäß § 113 Abs. 1 SGG erstreckt sich die Kostenpriviliegierung eines Klägers (§ 183 SGG) auch auf nicht kostenprivilegierte Kläger, ...

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGG § 183 ; SGG § 193
    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Physiotherapeut in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an die Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Scheinselbstständigkeit in physiotherapeutischer Praxis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Freie Mitarbeiter" in einer Physiotherapiepraxis sind abhängig beschäftigt bei ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrechtliche Beurteilung eines Physiotherapeuten

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Freie Mitarbeiter sind nicht immer frei

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (39)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 -, BSG, Urteil vom 30. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15 - jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Die Kostenprivilegierung des Klägers zu 2 (§ 183 SGG) erstreckt sich durch die Verbindung der beiden Verfahren gemäß § 113 Abs. 1 SGG durch das SG auf die grundsätzlich nicht privilegierte Klägerin zu 1 (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 17/18 R - juris, Rn. 39 m.w.N.; Urteil vom 12. Mai 2020 - B 12 R 11/19 R - juris, Rn. 27; Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 43; Senatsurteil vom 10. Oktober 2014 - L 4 R 2204/13 - juris, Rn. 76; dem folgend Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, Stand Mai 2021, § 193 SGG Rn. 10).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 -, BSG, Urteil vom 30. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15 - jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 16).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil Behandlungsmöglichkeiten anderweitig vergeben wurden, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - juris, Rn. 20 und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - nicht veröffentlicht).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O. und 18. Mai 2018 - L 4 KR 3961/15 - juris, Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 R 5120/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil Behandlungsmöglichkeiten anderweitig vergeben wurden, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - juris, Rn. 20 und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - nicht veröffentlicht).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O. und 18. Mai 2018 - L 4 KR 3961/15 - juris, Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Bei derartigen vertraglichen Beziehungen, denen ein sog. Rahmenvertrag zugrunde liegt, der die allgemeine Grundlage für die Abwicklung einzelner Aufträge enthält, ist jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die nach Annahme des einzelnen Auftrags während dessen Durchführung bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19 sowie Urteile vom 4. Juni 2019, a.a.O.; so auch BSG, Urteil vom 24. März 2016, a.a.O., hinsichtlich einer Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur Leistungserbringung).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 36).

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Darüber hinaus habe das BSG in ständiger Rechtsprechung seit 1989 (BSG, Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 -) sowie in weiteren Entscheidungen ausdrücklich festgestellt, dass grundsätzlich auch ein Physiotherapeut ohne eigene Kassenzulassung als freier Mitarbeiter in einer anderen Praxis tätig sein könne.

    Soweit das BSG in der von der Klägerin zu 1 erwähnten Entscheidung vom 14. September 1989 (a.a.O.) eine freie Mitarbeit in einer Praxis nicht ausgeschlossen habe, habe es bereits deutlich gemacht, dass die rechtlichen Bindungen, die nach dem Zulassungsrecht zu beachten seien, ein Indiz dafür sein könnten, wie die Beziehungen zu den in der Praxis tätigen Mitarbeitern zu regeln seien.

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 16).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Bei derartigen vertraglichen Beziehungen, denen ein sog. Rahmenvertrag zugrunde liegt, der die allgemeine Grundlage für die Abwicklung einzelner Aufträge enthält, ist jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die nach Annahme des einzelnen Auftrags während dessen Durchführung bestehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19 sowie Urteile vom 4. Juni 2019, a.a.O.; so auch BSG, Urteil vom 24. März 2016, a.a.O., hinsichtlich einer Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur Leistungserbringung).

    Dieses Kriterium der Weisungsgebundenheit habe der Gesetzgeber wie das der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV ausdrücklich aufgegriffen (BSG, Urteile vom 4. Juni 2019, B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 29; B 12 KR 14/18 R - juris, Rn. 34; B 12 R 22/18 R - juris, Rn. 30).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O. und 18. Mai 2018 - L 4 KR 3961/15 - juris, Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 4979/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - zahnmedizinische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20
    Der Kläger zu 2 trug im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Klägerin zu 1 kein nennenswertes, das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägendes Unternehmerrisiko, was im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes zu beachten ist (BSG, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Urteil vom 8. Juli 2016 - L 4 R 4979/15 - juris, Rn. 46).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Bestimmung des Umfangs beitragspflichtiger Einnahmen von

  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 11/19 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2016 - L 4 KR 1612/15

    Sozialversicherungspflicht - Kommunikationshelferin für hörbehinderte Schüler -

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 R 2204/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einheitliche Kostenentscheidung -

  • BSG, 26.01.1982 - 12 BK 44/81
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 4 R 861/13
  • LSG Bayern, 11.08.2009 - L 5 R 210/09

    Betriebsprüfung - Beitragspflicht - Physiotherapeut - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Bayern, 24.01.2006 - L 5 KR 185/04

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen infolge der Vornahme einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12

    Abhängige Beschäftigung; Masseur; Physiotherapeut; Unternehmerrisiko;

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 22/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 KR 14/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 5 R 1180/13

    Selbstständige Tätigkeit und abhängige Beschäftigung: Physiotherapeuten, die in

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12

    Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für eine als GbR strukturierte

  • SG Mannheim, 28.11.2019 - S 13 BA 1174/18
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin -

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R - juris, Rn. 12; BSG, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R - Juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15; Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 59 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Vielmehr kommt dem Kriterium der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebs gerade in solchen Fällen eine eigenständige Bedeutung zu, in denen - wie typischerweise bei hochqualifizierten oder spezialisierten Dienstnehmern - die Weisungsgebundenheit auf stärkste eingeschränkt und zur "funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2021- L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 79; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, Stand: September 2021, § 7 SGB IV, Rn. 89 f.).

    Denn das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil kein Folgeauftrag angeboten wird, stellt kein spezifisches Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigte ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 81).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gästeführer bzw Tour-Guide bei

    Vielmehr kommt dem Kriterium der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebs gerade in solchen Fällen eine eigenständige Bedeutung zu, in denen - wie typischerweise bei hochqualifizierten oder spezialisierten Dienstnehmern - die Weisungsgebundenheit auf stärkste eingeschränkt und zur "funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 79; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, Stand: September 2021, § 7 SGB IV, Rn. 89 f.).

    Denn das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil kein Folgeauftrag angeboten wird, stellt kein spezifisches Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigte ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteilt vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris Rn. 81).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2023 - L 4 BA 2237/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fahrradkurier - abhängige

    Das Risiko, mangels Auftragserteilung durch den Kläger nicht wie gewünscht arbeiten zu können, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 81 m.w.N).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - Vertrag über freie

    Die Beigeladene zu 1 war vorliegend aber nur in einem Teilbereich ihrer Tätigkeit für den Kläger in dessen Betriebsorganisation eingegliedert und zwar hinsichtlich der Abrechnung der Behandlungen von gesetzlich versicherten Patienten (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 78).

    Allerdings handelt es sich bei der Tätigkeit eines Physiotherapeuten nicht um eine solche Tätigkeit, da deren Ausübung im Allgemeinen die Unterhaltung von Räumlichkeiten sowie eine umfangreiche sächliche Ausstattung erfordert, um eine adäquate Behandlung der Patienten zu gewährleisten (Urteil des Senats vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 84).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2021 - L 4 BA 328/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als

    Die Kostenprivilegierung des Klägers zu 1 (§ 183 SGG) erstreckt sich durch die Verbindung der beiden Verfahren gemäß § 113 Abs. 1 SGG durch das SG auf den grundsätzlich nicht privilegierten Kläger zu 2 (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2020 - B 12 R 17/18 R - juris, Rn. 39 m.w.N.; Urteil vom 12. Mai 2020 - B 12 R 11/19 R - juris, Rn. 27; Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 43; Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris; Senatsurteil vom 10. Oktober 2014 - L 4 R 2204/13 - juris, Rn. 76; dem folgend Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGG, Stand Mai 2021, § 193 Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2021/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - LKW-Fahrer ohne eigenen LKW -

    Das Risiko, mangels Auftragserteilung durch die Klägerin nicht wie gewünscht arbeiten zu können, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 81 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20

    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

    Denn das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil kein Folgeauftrag angeboten wird, stellt kein spezifisches Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigter ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2021, L 4 BA 75/20, zitiert nach juris, Rn. 81).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2739/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesamtkoordinatorin für den

    Vielmehr kommt dem Kriterium der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebs gerade in solchen Fällen eine eigenständige Bedeutung zu, in denen - wie typischerweise bei hochqualifizierten oder spezialisierten Dienstnehmern - die Weisungsgebundenheit auf stärkste eingeschränkt und zur "funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert ist (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2021- L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 79; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, Stand: September 2021, § 7 SGB IV, Rn. 89 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 KR 497/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Vielmehr kommt dem Kriterium der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Betriebs gerade in solchen Fällen eine eigenständige Bedeutung zu, in denen - wie typischerweise bei hochqualifizierten oder spezialisierten Dienstnehmern - die Weisungsgebundenheit auf stärkste eingeschränkt und zur "funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 79; Segebrecht in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, Stand: September 2021, § 7 SGB IV, Rn. 89 f.).

    Denn das Risiko, nicht wie gewünscht arbeiten zu können, weil kein Folgeauftrag angeboten wird, stellt kein spezifisches Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird oder unständig Beschäftigte ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris Rn. 81).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2022 - L 4 KR 581/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Anästhesist - Konsiliararztvertrag mit

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 12/18 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R - juris, Rn. 12; BSG, Urteil vom 16. August 2017 - B 12 KR 14/16 R - Juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 31. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15; Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 59 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).
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