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   LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20   

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https://dejure.org/2021,31852
LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20 (https://dejure.org/2021,31852)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2021 - L 4 R 2898/20 (https://dejure.org/2021,31852)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - L 4 R 2898/20 (https://dejure.org/2021,31852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 65 SGB 6, § 97 Abs 1 SGB 6, § 18a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 4, § 18a Abs 1 S 2 SGB 4, § 18a Abs 1 S 3 SGB 4
    Anrechnung einer niederländischen Rentenleistung nach dem Algemene Ouderdomswet auf eine Witwenrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Die niederländische Rentenleistung nach dem Algemene Ouderdomswet (AOW) der Sozialversicherungskasse SVB ist ein anzurechnendes Einkommen i.S. des § 97 Abs. 1 SGB VI. 2 Jährliche Rentenanpassungen, die den Anrechungsbetrag nicht ändern, werden nicht gemäß § 96 SGG ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Berücksichtigung niederländischer Rentenleistungen bei der Einkommensanrechnung Jährliche Rentenanpassungen kein Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 15/89

    Einkommensarten mit Erwerbsersatzfunktion - Voraussetzungen für das "Ruhen" der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Es genügt, wenn das im Ausland bezogene Einkommen in seinem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmalen der inländischen Einkommen entspricht, also den Essentialia der nationalen Norm im Sinne deren Funktion und Struktur nach nationalem Verständnis (BSG, Urteile vom 6. Februar 1991 - 13/5 RJ 15/89 - juris, Rn. 17 ff. und vom 30. November 2016 - B 12 KR 22/14 R - juris, Rn. 39; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand Mai 2018, § 18a Rn. 16, 17 m.w.N.).

    Dieses System muss auf öffentlich-rechtlicher Pflichtzugehörigkeit beruhen, wiederkehrende Leistungen für den Fall der vorzeitigen Minderung der Erwerbsfähigkeit, des Alters und des Todes vorsehen und darf kein reines Zusatzversorgungssystem darstellen (BSG, Urteil vom 6. Februar 1991 - 13/5 RJ 15/89 - juris, Rn. 18).

    Die Hinterbliebenenrenten haben daher nicht Erwerbsersatzfunktion (sie treten nicht anstelle von Erwerbseinkommen), sondern Unterhaltsersatzfunktion, d.h. sie sollen den Ausfall von familienrechtlichen Unterhaltsleistungen ersetzen (BSG, Urteil vom 6. Februar 1991 - 13/5 RJ 15/89 - juris, Rn. 19).

    Maßgeblich ist insoweit eine "abstrakte Lohnersatzfunktion", die der Abgrenzung nicht anzurechnender Leistungen mit Unterhaltsersatzfunktion (z.B. Hinterbliebenenrenten) dient (BSG, Urteil vom 6. Februar 1991 - 13/5 RJ 15/89 - juris, Rn. 19).

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 66/07

    Berücksichtigung einer niederländischen AOW-Pension im Versorgungsausgleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Zu deren Begründung hat sie über ihr bisheriges Vorbringen hinaus ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - XII ZB 66/07 - juris) bestehe eine Vergleichbarkeit mit Versorgungsanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Leistungsansprüche auf einer Pflichtmitgliedschaft basierten.

    (bb) Ausgangspunkt für die rechtliche Bewertung sind die im Folgenden dargestellten Umstände, die der Senat aufgrund des Gesamtinhalts des Verfahrens, insbesondere der Beschreibung der AOW-Leistung auf der Webseite SVB (in deutscher Version; www.svb.nl/de/aow-leistung) sowie die Feststellungen zu dieser Leistung in dem auch von der Klägerin angeführten Beschluss des BGH vom 6. Februar 2008 (XII ZB 66/07 - juris, Rn. 27 ff.) und den Schlussanträgen des Generalanwalts/der Generalanwältin beim EuGH vom 27. April 1994 (C-7/93 - juris) sowie der Angaben der Klägerin und der von ihr vorgelegten Unterlagen (insbesondere Leistungsübersicht der AOW; Schreiben der MITT) feststellt.

    Das niederländische AOW sieht - wie die deutsche gesetzliche Rentenversicherung - eine Pflichtmitgliedschaft vor (vgl. BHG, Beschluss vom 6. Februar 2008 - XII ZB 66/07 - juris, Rn. 41).

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R

    Krankenversicherung - Rentner - Altersrente nach schweizerischem Recht ist mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Es genügt, wenn das im Ausland bezogene Einkommen in seinem Kerngehalt den gemeinsamen und typischen Merkmalen der inländischen Einkommen entspricht, also den Essentialia der nationalen Norm im Sinne deren Funktion und Struktur nach nationalem Verständnis (BSG, Urteile vom 6. Februar 1991 - 13/5 RJ 15/89 - juris, Rn. 17 ff. und vom 30. November 2016 - B 12 KR 22/14 R - juris, Rn. 39; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand Mai 2018, § 18a Rn. 16, 17 m.w.N.).

    Die ausländische Leistung muss an das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze anknüpfen (BSG, Urteil vom 30. November 2016 - B 12 KR 22/14 R - juris, Rn. 40).

  • LSG Hamburg, 30.01.2008 - L 1 R 30/08

    Anrechnung einer kanadischen Volksrente, der sog. Old Age Security Pension

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Unter diesem Gesichtspunkt sei die vergleichbare kanadische OAS-Leistung nach der Rechtsprechung nicht auf eine Witwenrente anzurechnen (Verweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2008 - L 1 R 30/08).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Leistung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach von früheren beruflichen Tätigkeiten oder früher erzielten Erwerbseinkommen unabhängig und lediglich an die Dauer der Wohnzeiten anknüpft (a.A. LSG Hamburg, Urteil vom 30. Januar 2008 - L 1 R 30/08 - juris, Rn. 23 zur kanadischen OAS-Rente).

  • BSG, 27.05.2014 - B 5 R 6/13 R

    Witwerrente - Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit - Sanierungsgewinn - Erlass

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist das Begehren der Klägerin auf Kassation der teilweisen Rücknahme des ursprünglich geregelten Anspruchs auf den monatlichen Auszahlungsbetrag der Witwenrente wegen Anrechnung der niederländischen AOW-Leistung (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 27. Mai 2014 - B 5 R 6/13 R - juris, Rn. 12 m.w.N.).

    a) Die Entscheidungen der Beklagten über die Aufhebung des im Bescheid vom 3. März 2017 mit 0, 00 EUR geregelten Anrechnungsbetrages ("Das Einkommen wirkt sich auf die Rente nicht aus") und dessen Neufestsetzung für die Zeit ab dem 1. Mai 2017 im Bescheid vom 20. Februar 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Juli 2019 hat die Klägerin nach dem Inhalt ihres Begehrens vor dem SG mit zwei isolierten Anfechtungsklagen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Regelung 1 SGG; Aufhebung des früheren Anrechnungsbetrags einerseits und Neufestsetzung andererseits) angegriffen (BSG, Urteil vom 27. Mai 2014 - B 5 R 6/13 R - juris, Rn. 15).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Maßgebend sind das Einsichtsvermögen und die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit des Beteiligten sowie die besonderen Umstände des Falles (BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - juris, Rn. 23 m.w.N.; Padé, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, Stand Juni 2021, § 45 Rn. 90 ff. m.w.N.).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Da das SG diesen Bescheid nicht einbezogen hat, hat der Senat im Berufungsverfahren die Entscheidung über diesen nachzuholen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 10 EG 19/11 R - juris, Rn. 17; B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 96 Rn. 12), soweit er an die Stelle der ursprünglich angefochtenen Regelung getreten ist.
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Die Rentenanpassung beinhaltet lediglich die zukunftsgerichtete und begünstigende isolierte Ersetzung der im bisherigen Bescheid zugleich enthaltenen Höchstbegrenzung der monatlichen Rentenansprüche aufgrund der Neuberechnung in einem generell festgelegten Modus (BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 4 RA 41/98 R - juris, Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 10 R 1154/15

    Kürzung nach § 93 Abs 1 SGB 6 bei Regelaltersrentenbeziehern, die gleichzeitig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Nur insoweit und beschränkt auf die Anrechnung der AOW-Leistung focht die Klägerin den Rücknahme- und Erstattungsbescheid vom 20. Februar 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Juli 2019 (§ 95 SGG), mit dem die Beklagte mehrere (Teil-)Regelungen, also mehrere Verwaltungsakte i.S. des § 31 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X) traf (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 10 R 1154/15 - juris, Rn. 17), mit ihrer Klage an.
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 R 2898/20
    Der während des Berufungsverfahrens ergangene Bescheid vom 6. Juli 2021 hat seinerseits den Anrechnungsbetrag (ab 1. Juli 2020 auf 54, 86 EUR, dabei berücksichtigte AOW-Leistung 280, 17 EUR; ab 1. Juli 2021 auf 57, 41 EUR; dabei berücksichtigte AOW-Leistung 286, 56 EUR) abgeändert, so dass er gemäß §§ 153 Abs. 1, 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat geworden ist, der insoweit nicht auf Berufung, sondern auf Klage zu entscheiden hat (BSG, Urteile vom 8. Oktober 2019 - B 12 KR 8/19 R - juris, Rn. 13 und vom 26. Mai 2011 - B 10 EG 12/10 R - juris, Rn. 17; B. Schmidt, a.a.O., § 96 Rn. 7 m.w.N.).
  • BSG, 08.10.2019 - B 12 KR 8/19 R

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2180/20
    Sie geht - was auch für die Klägerin als Empfängerin des Bescheides erkennbar war - ins Leere, da eine Änderung des Auszahlungsbetrages ab diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht umgesetzt worden ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 R 2898/20 - juris, Rn. 40).

    Eine solche Teilaufhebung des ursprünglich geregelten Rentenspruchs ist grundsätzlich möglich (vgl. Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 R 2898/20 - juris, Rn. 25).

    Dies ist der Fall, wenn der Betroffene den relevanten Umstand schon aufgrund einfachster, ganz naheliegender Überlegungen hätte erkennen können und daher nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - juris, Rn. 23; Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 R 2898/20 - juris, Rn. 69); dabei ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Einzelfalls abzustellen.

    Dies gilt trotz des Wortlauts des Abs. 4 Satz 1 auch für die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit (Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 R 2898/20 - juris, Rn. 74; Merten, in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand April 2018, § 45 Rn. 102 f. m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 R 3016/21
    Die Rentenanpassung beinhaltet lediglich die zukunftsgerichtete und begünstigende isolierte Ersetzung der im bisherigen Bescheid zugleich enthaltenen Höchstbegrenzung der monatlichen Rentenansprüche aufgrund der Neuberechnung in einem generell festgelegten Modus (LSG Baden-Württemberg 16.07.2021, L 4 R 2898/20, Rn 28, juris, unter Verweis auf BSG 23.03.1999, B 4 RA 41/98 R, juris, Rn 24; Hessisches LSG 06.07.2018, L 5 R 95/17, Rn 22, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 KR 2159/19
    Im Hinblick auf die Bescheide, die Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat geworden sind, entscheidet der Senat insoweit nicht auf Berufung, sondern auf Klage hin (BSG, Urteile vom 8. Oktober 2019 - B 12 KR 8/19 R - juris, Rn. 13 und vom 26. Mai 2011 - B 10 EG 12/10 R - juris, Rn. 17; Senatsurteil vom 16. Juli 2021 - L 4 R 2898/20 - juris, Rn. 27 m.w.N.).
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