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   LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12   

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https://dejure.org/2013,35123
LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12 (https://dejure.org/2013,35123)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12 (https://dejure.org/2013,35123)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - L 2 SO 3798/12 (https://dejure.org/2013,35123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 74 SGB 12, § 97 Abs 1 SGB 12, § 24 Abs 4 S 2 SGB 12, § 98 Abs 3 SGB 12, § 24 Abs 1 S 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten - gewöhnlicher Aufenthalt des Hilfesuchenden im Ausland - zuständiger Sozialhilfeträger - Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Nichtvorliegen einer außergewöhnlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von Bestattungskosten bei gewöhnlichem Aufenthalt des Hilfesuchenden im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12
    Nach der Rechtsprechung bereits des Bundesverwaltungsgerichts und nun auch des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris Rdnr. 13) kann eine Verpflichtung insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch ) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (vgl. BSG, aaO. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 8/00 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12
    Angesichts des weiten Spielraums, der dem Gesetzgeber im Rahmen der Entscheidung, in welchem Umfang soziale Hilfen unter Berücksichtigung vorhandener Mittel und anderer gleichwertiger Staatsaufgaben gewährt werden können, eingeräumt ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zum Ganzen Schlette in: Hauck/Nofz, SGB XII, § 24 Rdnr. 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 7 SO 5106/07 - juris Rdnr. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2007 - L 20 B 10/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12
    Vor diesem Hintergrund hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 29. Juni 2007 dem dortigen Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt (L 20 B 10/07 SO, juris).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12
    Nach der Rechtsprechung bereits des Bundesverwaltungsgerichts und nun auch des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - juris Rdnr. 13) kann eine Verpflichtung insbesondere erbrechtlich (§ 1968 Bürgerliches Gesetzbuch ) oder unterhaltsrechtlich (§ 1615 Abs. 2 BGB) begründet sein, aber auch aus landesrechtlichen Bestattungspflichten hergeleitet werden (vgl. BSG, aaO. mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 C 8/00 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 7 SO 5656/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12
    Verhindert ist auch, wer im Ausland lebt und damit für die zuständige Polizeibehörde innerhalb der Zeit, in der die Bestattung vorgenommen werden muss, nicht zu erreichen ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2013 - L 7 SO 5656/11 - juris Rdnr. 28).
  • LSG Hamburg, 28.01.2015 - L 4 SO 16/14

    Sozialhilfe bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

    Die Regelung begegnet auch keinen grundsätzlichen Bedenken, denn sie bringt den Territorialitätsgrundsatz (vgl. § 30 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I) zum Ausdruck, nach dem die staatliche Hoheitsgewalt auf den jeweiligen Hoheitsbereich beschränkt ist (vgl. dazu Bieback, in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 24 Rn. 1; BayLSG, Urteil vom 28.1.2014 - L 8 SO 146/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2013 - L 2 SO 3798/12; SächsLSG, Beschluss vom 29.11.2010 - L 7 SO 80/10 B ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 15.6.2005 - L 4 B 154/05 ER SO).

    Dieses ist gesetzlich nicht definiert, nach Überzeugung des Senats aber strenger als eine bloße Hilfebedürftigkeit zu verstehen und dahingehend zu umschreiben, dass eine erhebliche Gefährdung existenzieller Rechtsgüter, insbesondere Leben, Gesundheit oder anderer Grundvoraussetzungen einer menschenwürdigen Existenz, vorliegt (vgl. Bieback, a.a.O., Rn. 17; Coseriu, a.a.O., Rn. 24; Schlette, a.a.O., Rn. 25; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2013, a.a.O.; SächsLSG, a.a.O.).

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