Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 33/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe der Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Berücksichtigung von Zeiten eines Teilzeitarbeitsverhältnisses ohne Arbeitsleistung als Zeiten ohne Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes
- Justiz Baden-Württemberg
§ 82 Abs 2 S 1 SGB 7, § 85 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Hinterbliebenenrente - Mindest-JAV - Zeiten ohne Arbeitsentgelt gem § 82 Abs 2 S 1 SGB 7 - Teilzeitbeschäftigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB 7 § 82 Abs 2 S 1
Höhe der Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Berücksichtigung von Zeiten eines Teilzeitarbeitsverhältnisses ohne Arbeitsleistung als Zeiten ohne Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes - rechtsportal.de
SGB VII § 82 Abs. 2 S. 1
Höhe der Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Berücksichtigung von Zeiten eines Teilzeitarbeitsverhältnisses ohne Arbeitsleistung als Zeiten ohne Arbeitsentgelt bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 14.11.2012 - S 15 U 2348/11
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 33/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82
Festsetzung des JAV nach billigem Ermessen (§ 577 RVO)
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 33/13
Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat in den auch von den Klägern zitierten Urteilen vom 28.07.1982 (…2 RU 47/81, Juris Rn. 18) und vom 19.05.1983 (2 RU 62/82, Juris Rn. 11) maßgeblich darauf abgestellt, dass nur unerwartete Zeiten ohne Entgelt Ausfallzeiten im Sinne der Vorschriften (damals noch § 571 Abs. 1 Satz 2 Reichsversicherungsordnung [RVO]) sind, jedoch keine Zeiten, auf die sich der Versicherte bewusst eingerichtet hat und die seine Berufstätigkeit und damit seinen Verdienst und mittelbar seinen Lebensstandard prägen. - BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81
Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 33/13
Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat in den auch von den Klägern zitierten Urteilen vom 28.07.1982 (2 RU 47/81, Juris Rn. 18) und vom 19.05.1983 (…2 RU 62/82, Juris Rn. 11) maßgeblich darauf abgestellt, dass nur unerwartete Zeiten ohne Entgelt Ausfallzeiten im Sinne der Vorschriften (damals noch § 571 Abs. 1 Satz 2 Reichsversicherungsordnung [RVO]) sind, jedoch keine Zeiten, auf die sich der Versicherte bewusst eingerichtet hat und die seine Berufstätigkeit und damit seinen Verdienst und mittelbar seinen Lebensstandard prägen.
- LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Halbwaisenrente - Berufsausbildung - Begriff der …
Zur Höhe der Renten führte die Beklagte aus, sie errechne sich aus einem Prozentsatz des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) des Versicherten von EUR 17.640,00. Wegen der Höhe der Renten haben alle drei Hinterbliebenen Widerspruch eingelegt und sodann Klagen zum Sozialgericht Karlsruhe (SG) erhoben sowie gegen das klagabweisende Urteil des SG vom 14.12.2012 Berufung zum Landessozialgericht Baden-Württemberg eingelegt, über die der erkennende Senat ebenfalls mit Urteil von heute entschieden hat (L 3 U 33/13).Auf den Hinweis des Senats zu einer möglichen Fristversäumnis hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers vorgetragen, er habe den Berufungsschriftsatz zusammen mit der Berufung im Parallelverfahren L 3 U 33/13 am 21.12.2012 zwischen 12.00 und 12.30 Uhr in den Briefkasten des SG eingelegt.
- LSG Baden-Württemberg, 20.02.2018 - L 9 U 2094/17 Zeiten ohne Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen (sog. Ausfallzeiten) in diesem Sinne sind u.a. Zeiten, in denen kein Beschäftigungsverhältnis bestand oder dieses zumindest ruhte, der Versicherte also keine Arbeitsleistungen erbringen musste und der Arbeitgeber solche nicht fordern konnte (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2013 - L 3 U 33/13 -, Keller in: Hauck/Noftz, SGB, 03/16, § 82 SGB VII Rdnr. 19).