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   LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19   

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https://dejure.org/2020,33393
LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19 (https://dejure.org/2020,33393)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19 (https://dejure.org/2020,33393)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 (https://dejure.org/2020,33393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 SGB 4, § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 2 Abs 1 S 1 Nr 7 EStG, § 3 Nr 1 Buchst a EStG, § 22 EStG
    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Berücksichtigung von Rentenleistungen aus einer privaten Unfallversicherung in Höhe des Zahlbetrags - Unfall-Kombirente - Beschränkung der Steuerfreiheit in § 3 Nr 1 EStG auf Leistungen aus der gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Private Unfallrente kann Beitragsfreiheit in der Familienversicherung kosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19
    Sie, die Beklagte, sei deshalb berechtigt, die Feststellung, dass eine Familienversicherung über den 30. April 2018 hinaus nicht bestehe, rückwirkend zu treffen (Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R).

    Liegt jedoch ein entgegenstehender Verwaltungsakt nicht vor, ist die Krankenkasse nicht gehindert, rückwirkend festzustellen, dass ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt eine Familienversicherung nicht bestanden hat (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 33).

  • BFH, 14.03.1972 - VIII R 26/67

    Vereinbarkeit mit GG - Steuerfreiheit - Leistungen aus gesetzlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19
    Eine Gleichstellung von privater und gesetzlicher Versicherung hat der Gesetzgeber in dieser Norm nur für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung bestimmt und damit zu erkennen gegeben, dass eine derartige Gleichstellung bei der Unfallversicherung ausgeschlossen sein soll (vgl. Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 14. März 1972 - VIII R 26/67 - juris, Rn. 9).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 10/04 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Ausschluss bei Bezug einer sofort

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19
    Diese Sonderregelung ist nicht beschränkt auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern gilt für alle Renten, die zu den Einkünften i.S.d. Einkommensteuerrechts gehören (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 10/04 R - juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 4/92

    Betriebsrente - Zahlbetrag - Höhe - Familienversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19
    Gehört eine Rente somit nach den Regelungen des Einkommensteuerrechts zu den Einkünften, ist sie im Rahmen des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V im Gesamteinkommen zu berücksichtigen, aber mit dem Zahlbetrag und nicht nur mit dem steuerrechtlich maßgeblichen Ertragsanteil oder unter Berücksichtigung von steuerlichen Freibeträgen (BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 12 RK 4/92 - juris, Rn. 19).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 3586/19
    Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91 - juris, Rn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2022 - L 4 KR 3424/20

    Krankenversicherung - Ausschluss der Familienversicherung - selbstständige

    Statthafte Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 29. Juni 2016 - B 12 KR 1/15 R - juris, 11; Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91 - juris, Rn. 14; Senatsurteil vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 - juris, Rn. 62).

    Liegt jedoch ein entgegenstehender Verwaltungsakt nicht vor, ist die Krankenkasse nicht gehindert, rückwirkend festzustellen, dass ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt eine Familienversicherung nicht bestanden hat (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 33; Senatsurteil vom 16. Oktober 2020 - L 4 KR 3586/19 - juris, Rn. 63).

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