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   LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16   

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https://dejure.org/2016,53015
LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16 (https://dejure.org/2016,53015)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.2016 - L 3 U 209/16 (https://dejure.org/2016,53015)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2016 - L 3 U 209/16 (https://dejure.org/2016,53015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung einer Unfallrente wegen wesentlicher Verbesserung des Gesundheitszustandes; Zeitpunkt einer wesentlichen Änderung von Unfallfolgen; Letzte bindend gewordene Feststellung; Rechtmäßigkeit der Herabsetzung einer Unfallrente wegen einer wesentlichen Verbesserung ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 31 SGB 10, § 39 SGB 10, § 56 Abs 1 S 1 SGB 7
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Herabsetzung der MdE und der Verletztenrente - Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - Aufhebungsbescheid: bestandskräftig festgestellte Unfallfolgen im Bewilligungsbescheid - Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung einer Unfallrente wegen einer wesentlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes

  • rechtsportal.de

    SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung einer Unfallrente wegen einer wesentlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16
    Bei der Auslegung von Verwaltungsakten, also Verfügungssätzen i.S. des § 31 SGB X, ist in Anwendung der für Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätze (§§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]) vom objektiven Sinngehalt ihrer Erklärungen auszugehen, wie sie Empfänger bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv verstehen mussten und durften (BSG, Urteil vom 03.04.2014, B 2 U 25/12 R, juris, auch zum Nachfolgenden).

    Auch wenn sich die Bindungswirkung eines Verwaltungsakts auf den Verfügungssatz beschränkt, kann einem Satz in der Begründung nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht eine solche Bedeutung zukommen, dass er unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten als selbstständige Feststellung i.S. eines (weiteren) Verfügungssatzes zu werten ist (BSG, Urteil vom 03.04.2014, B 2 U 25/12 R, juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16
    Zwar enthält der in Ausführung des Urteils vom 12.02.1998 ergangene Bescheid keine eigenständige Regelung über die Höhe der MdE, weil er eben nur das entsprechende Urteil des SG ausführt und die Beklagte somit nur der im Urteil auferlegten Verpflichtung nachkam (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2003, B 9 V 82/02 B; ebenso zum Anerkenntnis BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 16/09 R, beide juris).

    Allerdings ist § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch auf derartige Ausführungsbescheide anwendbar, weil mit ihnen durch Urteil bzw. Anerkenntnis vorgegebene Regelungen wiederholt werden (BSG, Urteil vom 06.05.2010, a.a.O.).

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 82/02 B

    Inhalt von Ausführungsbescheiden, Zurückverweisung nach § 160a Abs. 5 SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16
    Zwar enthält der in Ausführung des Urteils vom 12.02.1998 ergangene Bescheid keine eigenständige Regelung über die Höhe der MdE, weil er eben nur das entsprechende Urteil des SG ausführt und die Beklagte somit nur der im Urteil auferlegten Verpflichtung nachkam (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2003, B 9 V 82/02 B; ebenso zum Anerkenntnis BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 13 R 16/09 R, beide juris).
  • BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16
    Im Rahmen der hier geführten Anfechtungsklage ist die Frage, ob eine Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X eingetreten ist, durch Vergleich der tatsächlichen Verhältnisse zu zwei maßgeblichen Zeitpunkten zu ermitteln (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 13.02.2013, B 2 U 25/11 R, juris).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16
    Ob die Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, richtet sich danach, wie der Adressat diese Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hatte (BSG, Urteil vom 29.10.1992, 10 RKg 4/92, juris).
  • BSG, 21.07.2016 - B 3 SF 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der Sozialgerichte für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16
    Dies ist zulässig, denn der Streitgegenstand wird durch den geltend gemachten prozessualen Anspruch, d.h. durch den Klageantrag und den Klagegrund im Sinne eines bestimmten Lebenssachverhaltes festgelegt (st. Rspr. des Bundessozialgerichts [BSG], vgl. bspw. Urteil vom 21.07.2016, B 3 SF 1/16 R, juris, so auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 123 Rn. 3).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 209/16
    Auch für die Auslegung einer behördlichen Äußerung als Verwaltungsakt kommt es nicht auf das von der Behörde Gewollte, sondern auf das objektivierte Empfängerverständnis an (BSG, Urteil vom 16.11.2005, B 2 U 28/04 R, juris).
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