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   LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09   

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https://dejure.org/2010,12425
LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09 (https://dejure.org/2010,12425)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09 (https://dejure.org/2010,12425)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - L 7 AS 6055/09 (https://dejure.org/2010,12425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - kein Anspruch auf Zusicherung der Angemessenheit der Unterkunftskosten für bereits bewohnte Unterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zusicherung der Angemessenheit der Unterkunftskosten für nicht bereits bewohnte Unterkunft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22; SGB X § 34 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zusicherung der Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht für bereits bewohnte Unterkunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09
    Die Zusicherung stellt ebenso wie ihre Ablehnung einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X dar (Bundessozialgericht BSGE 56, 249).

    Das BSG hat hingegen angenommen, dass die Behörde im Allgemeinen zwar nicht zur Erteilung einer Zusicherung verpflichtet sei; sie habe vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden (BSGE 56, 249).

    Diese hat die Aufgabe, als verbindliche Zusage über das zukünftige Verhalten der Behörde bei Erlass eines Verwaltungsaktes dem Adressaten der Zusicherung, der seinerseits erst noch die Voraussetzungen für den Erlass des ihn begünstigenden Verwaltungsaktes herbeiführen muss, die Gewissheit zu verschaffen, dass seine Aufwendungen auch zu dem von ihm beabsichtigten Erfolg führen (BSGE 56, 249).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 674/08

    Diskriminierung wegen sexueller Identität wegen Verweigerung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09
    Zumindest aus dem Zusammenspiel mit der fachgesetzlichen Ermächtigung zum Erlass eines Verwaltungsaktes, auf den sich die Zusicherung beziehen soll, kann dem Betroffenen daher eine subjektive Rechtsposition erwachsen (ebenso Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 674/08 - ).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 103/96

    Feststellung der Erstattungspflicht nach § 128 AFG durch Grundlagenbescheid

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09
    Aufgabe der Verwaltung ist es grundsätzlich, über den geltend gemachten (Leistungs-) Anspruch, nicht jedoch über das Vorliegen oder Fehlen von Leistungsvoraussetzungen zu entscheiden, insbesondere nicht über gesetzliche Voraussetzungen eines ggf. künftigen Anspruches (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 4 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 zur Kostensenkungsaufforderung; SozR 3-2600 § 149 Nr. 6, dort allerdings zu entgegenstehenden ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2007 - L 14 B 1068/06

    Einstweiliger Rechtsschutz für Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB 2

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09
    Zu entscheiden haben die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach §§ 36 bis 44 SGB II über die Gewährung von Leistungen; eine feststellende Entscheidung über einzelne Berechnungselemente ist ihnen verwehrt (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2007 - L 14 B 1068/06 AS ER - ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09
    Aufgabe der Verwaltung ist es grundsätzlich, über den geltend gemachten (Leistungs-) Anspruch, nicht jedoch über das Vorliegen oder Fehlen von Leistungsvoraussetzungen zu entscheiden, insbesondere nicht über gesetzliche Voraussetzungen eines ggf. künftigen Anspruches (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 4 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 zur Kostensenkungsaufforderung; SozR 3-2600 § 149 Nr. 6, dort allerdings zu entgegenstehenden ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09
    Aufgabe der Verwaltung ist es grundsätzlich, über den geltend gemachten (Leistungs-) Anspruch, nicht jedoch über das Vorliegen oder Fehlen von Leistungsvoraussetzungen zu entscheiden, insbesondere nicht über gesetzliche Voraussetzungen eines ggf. künftigen Anspruches (BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 4 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 zur Kostensenkungsaufforderung; SozR 3-2600 § 149 Nr. 6, dort allerdings zu entgegenstehenden ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2010 - L 7 AS 6055/09
    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis werde vielmehr - wenn es im Einzelfall anzuerkennen sei - durch den von der VwGO zugelassenen vorbeugenden Rechtsschutz hinreichend erfüllt (BVerwG NVwZ 1986, 1011).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - L 7 AS 4623/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Dabei kann dahinstehen, ob in der Hauptsache die Berufung zulässig wäre, was etwa dann der Fall wäre, wenn hinsichtlich der dort erstrebten Zusicherung die die Berufung beschränkenden Verfahrensregelungen des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SGG entweder überhaupt nicht anwendbar wären (a.A. wohl Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2010 - L 5 AS 93/10 B ER, L 5 AS 101/10 B - ; offengelassen im Senatsurteil vom 16. Dezember 2010 - L 7 AS 6055/09 - ) oder aber der Streit um laufende Leistungen für mehr als ein Jahr ginge (vgl. hierzu nochmals Senatsurteil vom 16. Dezember 2010 a.a.O. einerseits; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2010 andererseits).

    Bei der Zusicherung nach der Bestimmung des § 22 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), auf welche sich die Kläger zur Stützung ihres Begehrens berufen, handelt es sich um einen - unter den Voraussetzungen des Satzes 2 a.a.O. einen Rechtsanspruch begründenden - gesetzlich besonders geregelten Fall des § 34 SGB X, der sich von seiner Rechtsqualität als Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X darstellt (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2010 - L 7 AS 6055/09 - ferner zu § 22 Abs. 3 SGB II BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 28/09 R - FEVS 62, 6; Senatsbeschluss vom 30. Juli 2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B - ); dies gilt auch für die Ablehnung der Erteilung einer Zusicherung (vgl. BSGE 56, 249, 251 = SozR 5750 Art. 2 § 9a Nr. 13).

  • LSG Sachsen, 19.07.2016 - L 3 AS 611/16

    Elementenfeststellungsklage; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung zum

    LSG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - L 6 AS 145/11 B PKH - juris Rdnr. 15; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2010 - L 5 AS 93/10 B ER, L 5 AS 101/10 B - juris Rdnr. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Juni 2012 - L 5 AS 189/12 B ER - NZS 2012, 839 = juris Rdnr. 17; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. Mai 2014 - L 8 AS 169/14 B ER, L 8 AS 171/14 B PKH - juris Rdnr. 19; Leitherer, a. a. O.; offen gelassen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - L 7 AS 6055/09 - juris Rdnr. 21; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2011 - L 7 AS 4623/10 B - juris Rdnr. 2).

    Denn weder ist der begehrte Verwaltungsakt, nämlich die Zusicherung zum Umzug im Sinne von § 22 Abs. 4 Satz 1 SGB II, noch das prozessuale Begehren auf Erteilung der Zusicherung zeitlich begrenzt; insbesondere ist das Begehren nicht auf einen bestimmten Bewilligungszeitraum beschränkt (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 9. September 2013, a. a. O.; Sächs. LSG, Beschluss vom 26. Oktober 2015, a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 2010, a. a. O.; offen gelassen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2011, a. a. O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2011 - L 2 AS 2649/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer vorbeugenden

    Nur ergänzend sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass der 7. Senat des LSG Baden-Württemberg in der auch vom SG zitierten Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - L 7 AS 6055/09 - zwar primär über eine (verbindliche) Zusicherung über die spätere und zukünftige Anerkennung der aktuellen Nettokaltmiete als angemessen zu entscheiden hatte.

    Hierzu hat der 7. Senat (Urteil vom 16. Dezember 2010 - L 7 AS 6055/09 - Rn. 37, 38 nach juris) weiter ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - L 19 AS 629/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung des kommunalen Trägers nach § 22

    Bereits dem Wortlaut der Vorschrift ("die" neue Unterkunft) ist zu entnehmen, dass sich die genannte Zusicherung nur auf eine neue - konkrete - Unterkunft beziehen kann und nur der Fall eines bevorstehenden Abschlusses über eine solche Unterkunft erfasst wird (vgl. dazu Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2010 - L 7 AS 6055/09 - und 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07 - m. w. N.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und 04. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH -, jeweils zitiert nach juris).
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