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   LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14   

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https://dejure.org/2014,47686
LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14 (https://dejure.org/2014,47686)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2014 - L 11 R 1116/14 (https://dejure.org/2014,47686)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - L 11 R 1116/14 (https://dejure.org/2014,47686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Der Kläger verweist hierzu auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19.03.2002, 9 AZR 16/01.

    Das vom Kläger mehrfach zitierte Urteil des BAG vom 19.03.2002 (9 AZR 16/01) werde von der Beklagten völlig missverstanden.

  • BGH, 29.04.2004 - IX ZR 141/03

    Begriff der Neumasseverbindlichkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Hierbei handelt es sich jeweils um Verbindlichkeiten, die der Insolvenzverwalter durch selbstbestimmtes Handeln auslöst (vgl hierzu BGH 29.04.2004, IX ZR 141/03, WuM 2004, 545).

    Er hat damit die Gegenleistung aus dem Dauerschuldverhältnis gerade nicht in Anspruch genommen, so dass auch kein Fall des § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO vorliegt (vgl auch hierzu BGH 29.04.2004, IX ZR 141/03, WuM 2004, 545).

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 58/06

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Im Beitragsrecht der Sozialversicherung ist ähnlich wie im Steuerrecht (hierzu BFH 29.08.2007, IX R 58/06, juris) und im Abgabenrecht (vgl SächsOVG 19.10.2012, 5 D 97/12, juris) eine Trennung zwischen einer Festsetzung der Beiträge und ihrer Vollstreckung vorzunehmen.
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 37/03 R

    Beitragsforderung - Hauptforderung - Nebenforderung - Säumniszuschläge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Aus den Entscheidungen des BSG zu der Frage, welcher Rang den Ansprüchen auf Säumniszuschläge in der Insolvenz zukommt (vgl BSG 26.01.2005, B 12 KR 23/03 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 3 und 18.12.2003, B 11 AL 37/03 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 1) kann nicht der Schluss gezogen werden, dass Säumniszuschläge auch für die Altmasseverbindlichkeiten anfallen.
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass mit der Insolvenz des Arbeitgebers und einer sich anschließenden Freistellung der Arbeitnehmer durch den Insolvenzverwalter das Beschäftigungsverhältnis der Arbeitnehmer nicht beendet wird (vgl BSG 26.11.1985, 12 RK 51/83, BSGE 59, 183).
  • OVG Sachsen, 19.10.2012 - 5 D 97/12

    Festsetzung von die Masseverbindlichkeiten i.S.d. § 55 InsO darstellenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Im Beitragsrecht der Sozialversicherung ist ähnlich wie im Steuerrecht (hierzu BFH 29.08.2007, IX R 58/06, juris) und im Abgabenrecht (vgl SächsOVG 19.10.2012, 5 D 97/12, juris) eine Trennung zwischen einer Festsetzung der Beiträge und ihrer Vollstreckung vorzunehmen.
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Andererseits wird in einem solchen Fall im Zivilprozess die Feststellungsklage für zulässig erachtet, zumindest dann, wenn der Insolvenzverwalter das Bestehen einer Masseverbindlichkeit bestreitet (vgl Hefermehl in MüKo 3. Aufl. 2013 § 210 InsO Rn 18; BGH 03.04.2003, IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358).
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 23/03 R

    Krankenversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen nach Eröffnung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Aus den Entscheidungen des BSG zu der Frage, welcher Rang den Ansprüchen auf Säumniszuschläge in der Insolvenz zukommt (vgl BSG 26.01.2005, B 12 KR 23/03 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 3 und 18.12.2003, B 11 AL 37/03 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 1) kann nicht der Schluss gezogen werden, dass Säumniszuschläge auch für die Altmasseverbindlichkeiten anfallen.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 1116/14
    Für die Fälligkeit laufend geschuldeter Beiträge kommt es nach § 23 SGB IV außerdem nicht darauf an, ob das geschuldete Arbeitsentgelt fällig geworden ist (BSG 21.05.1996, 12 RK 64/94, BSGE 78, 224).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    c) Vor dem dargestellten Hintergrund durfte auch die Beklagte die Beitragssumme dem Kläger gegenüber trotz eines - möglicherweise bestehenden - Vollstreckungsverbots nach § 210 InsO durch Leistungs- bzw Zahlungsbescheid festsetzen und musste sich nicht - wie der Kläger meint - auf eine (bloße) Feststellung der Forderung beschränken (so aber LSG Baden-Württemberg ZIP 2015, 396 ff, Revision beim Senat anhängig unter dem Aktenzeichen B 12 R 2/15 R; LSG Baden-Württemberg Urteile vom 16.12.2014 - L 11 R 1115/14 und L 11 R 1116/14 - Juris RdNr 22, Revisionen anhängig unter B 12 R 3/15 R und B 12 R 4/15 R; aA wohl SG Duisburg Urteil vom 8.11.2010 - S 21 R 187/09) .
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 2004/14

    Betriebsprüfung - Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Nachforderung von

    Ob ein solcher Bescheid dann vollstreckt werden darf oder ob die zwangsweise Durchsetzung der Beitragsforderung wegen eines insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbots ausscheidet, ist erst auf einer späteren Ebene von den Krankenkassen (als Einzugsstellen) beim Einzug der Beiträge und hier in einem letzten, selbstständigen Verfahrensabschnitt zu prüfen, wenn die vom Arbeitgeber geschuldete Beitragssumme nicht freiwillig gezahlt wird (BSG, Urteil vom 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R -, in juris, Rdnrn. 21; a.A. 11. Senat des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.12.2014 - L 11 R 157/14, L 11 R 1115/14 und L 11 R 1116/14 - jeweils in juris, Revisionen beim BSG anhängig unter den AZ B 12 R 2/15, B 12 R 3/15 und B 12 R 4/15).
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