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   LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14   

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https://dejure.org/2015,13020
LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14 (https://dejure.org/2015,13020)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14 (https://dejure.org/2015,13020)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2015 - L 13 AL 2443/14 (https://dejure.org/2015,13020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung - Handlungsgehilfe - Vertriebsbeauftragter Frucht - Beschäftigung und Wohnort im Bundesgebiet - Anstellung bei Schweizer Unternehmen - Versicherungspflichtverhältnis - Gleichstellung eines ausländischen mit einem inländischen Insolvenzereignis - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines Handlungsgehilfen bei einem in der Schweiz beheimateten Unternehmen in der Arbeitslosenversicherung; Gleichstellung eines ausländischen Insolvenzereignisses mit einem Insolvenzereignis in Deutschland; Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 Abs 1 SGB 3, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 165 Abs 1 S 3 SGB 3 vom 20.12.2011, § 3 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4
    Arbeitslosenversicherung - Handlungsgehilfe - Vertriebsbeauftragter Frucht - Beschäftigung und Wohnort im Bundesgebiet - Anstellung bei Schweizer Unternehmen - Versicherungspflichtverhältnis - Gleichstellung eines ausländischen mit einem inländischen Insolvenzereignis - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines Handlungsgehilfen bei einem in der Schweiz beheimateten Unternehmen in der Arbeitslosenversicherung; Gleichstellung eines ausländischen Insolvenzereignisses mit einem Insolvenzereignis in Deutschland; Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79

    Versicherungspflicht - Sparkassenverwalter - Beigeladung - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Von den gleichen Grundsätzen ist auch im Recht der Sozialversicherung auszugehen und danach die versicherungsfreie Tätigkeit eines selbständigen Handelsvertreters von der versicherungspflichtigen Beschäftigung eines abhängigen Handlungsgehilfen abzugrenzen (BSG a.a.O.; BSG vom 24. September 1981 - 12 RK 43/79 - SozR 2200 § 165 Nr. 63 - juris Rdnr. 21).

    Das BSG hat indes bereits in der Vergangenheit anerkannt, dass eine Weisungsabhängigkeit im Einzelfall auch stark zurücktreten oder fehlen kann, ohne dass dies der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses entgegenstünde (vgl. BSG vom 24. September 1981, a.a.O., juris Rdnr. 23).

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Die Vertragstypen des Handelsvertreters und des mit der Vermittlung von Geschäften betrauten Handlungsgehilfen unterscheiden sich mithin nicht nach der Art der zu leistenden Dienste, sondern allein nach dem Maß an persönlicher Freiheit, das dem Dienstpflichtigen bei seiner Tätigkeit eingeräumt ist: Kann er seine Vermittlungstätigkeit im Wesentlichen frei gestalten, ist er Handelsvertreter, im anderen Falle Handlungsgehilfe (BSG vom 29. Januar 1981 - 12 RK 63/79 = SozR 2400 § 2 Nr. 16 - juris Rdnr. 18).

    Dies ist jedenfalls bei einer mehr oder weniger vollständigen Übernahme des Unternehmerrisikos durch den Dienstberechtigten und einer entsprechend stärkeren Einschränkung der Betätigungsfreiheit des Dienstpflichtigen geboten (BSG vom 29. Januar 1981, a.a.O., juris Rdnr. 31).

  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56

    Arbeitnehmereigenschaft - Versicherungsvertreter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Er unterlag einer Berichtspflicht, indem ihm aufgegeben war, den Verwaltungsrat der F. Suisse AG mit detaillierten Angaben zu informieren und sich mit diesem abzustimmen (Arbeitsvertrag II Ziff. 4 S. 3) und über die Ergebnisse seiner Geschäftsreisen entsprechend zu berichten (zur Bedeutung einer Berichtspflicht für die Frage der Versicherungspflicht vgl. BSG vom 28. Oktober 1960 - 3 RK 13/56 = SozR Nr. 20 § 165 RVO - juris Rdnr. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12

    Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (so Lüdtke, Kommentar zum SGG, 4. Aufl., § 197a SGG Rdnr. 3; erkennender Senat, Urteil vom 19. November 2013, L 13 R 1662/12, veröffentlicht in Juris; a.A. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 11. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 2a; Hintz/Lowe, Kommentar zum SGG, § 193 SGG Rdnr. 11; Jansen, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 4).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 79/88

    Arbeitslosenhilfe - Rechtskraft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Das BSG (SGb 1991, 323) hat es insofern sogar schon genügen lassen, wenn ein Zahlungsanspruch wahrscheinlich ist (siehe auch SG Frankfurt, Urteil vom 1. August 2003 - S 33 AL 4293/02 -, Rn. 26, juris).
  • BSG, 23.02.1994 - 10 RAr 8/93

    Konkursausfallgeld - Beschäftigung in Deutschland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung lasse insoweit erkennen, dass der Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzgeldrechts über die Grenzen der Ausstrahlung nach § 4 SGB IV hinaus unter Berufung auf einen tatsächlichen oder auch nur geplanten Schwerpunkt der Beschäftigung in Deutschland zu erweitern sei, so das SG unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 23. Februar 1994 - 10 RAr 8/93, Rn. 19 und 22 bei juris; Schmidt, a.a.O., Rn. 38. Auch liege eine Einstrahlung im Sinne des § 5 SGB IV mit der Folge der Nichtanwendbarkeit des deutschen Sozialversicherungsrechts und des Ausschlusses von Insolvenzgeld nicht vor, wenn die Tätigkeit dauerhaft im Inland ausgeübt werden solle.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 91/08

    Insolvenzgeldanspruch - ausländischer Arbeitgeber - Beendigung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Stehe - wie vorliegend - die dauerhafte Tätigkeit des Arbeitnehmers im Inland zum Zeitpunkt des Insolvenzereignisses jedoch fest, könnten diese Indizien einen Anspruch auf Insolvenzgeld im Inland nicht ausschließen, so das SG unter Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24. September 2009 - L 1 AL 91/08, Rn. 22 bei juris und dessen Bezugnahme auf BSG, Urt. v. 23. November 1981 - 10/8b RAr 8/80.
  • BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 8/80

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Beendigung der Betriebstätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Stehe - wie vorliegend - die dauerhafte Tätigkeit des Arbeitnehmers im Inland zum Zeitpunkt des Insolvenzereignisses jedoch fest, könnten diese Indizien einen Anspruch auf Insolvenzgeld im Inland nicht ausschließen, so das SG unter Hinweis auf LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24. September 2009 - L 1 AL 91/08, Rn. 22 bei juris und dessen Bezugnahme auf BSG, Urt. v. 23. November 1981 - 10/8b RAr 8/80.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - L 13 AL 4973/10

    Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der konkrete Sachverhalt von einem zwischenstaatlichen Abkommen erfasst ist (grundlegend LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 2012, Aktenzeichen L 13 AL 4973/10, juris).
  • SG Frankfurt/Main, 01.08.2003 - S 33 AL 4293/02
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14
    Das BSG (SGb 1991, 323) hat es insofern sogar schon genügen lassen, wenn ein Zahlungsanspruch wahrscheinlich ist (siehe auch SG Frankfurt, Urteil vom 1. August 2003 - S 33 AL 4293/02 -, Rn. 26, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Unternehmensberater für ein

    Die tatsächliche Ausübung folgt regelmäßig der köperlichen Anwesenheit; rechtliche Vereinbarungen sind nicht maßgeblich (vgl. LSG Baden-Württemberg Urt. v. 17.3.2015 - L 13 AL 2443/14 - juris Rn. 30 f. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2023 - L 9 AL 136/22
    Bei Arbeit im Homeoffice handelt es sich nicht um eine in Deutschland zu verrichtende Tätigkeit (wie etwa bei der Betreuung von in Deutschland wohnenden Kunden oder von in Deutschland durchgeführten Projekten; so der Sachverhalt bei LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14, das in einer im Übrigen vergleichbaren Konstellation eine Inlandsbeschäftigung bejaht hatte), sondern um die Nutzung der Vorteile der Digitalisierung zur Ermöglichung der Verrichtung der Arbeit von einem anderen Ort.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 KR 2866/15
    Soweit eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden ist und die selbstständige Tätigkeit an verschiedenen Orten ausgeübt wird, gilt gemäß § 11 Abs. 2 SGB IV abweichend hiervon als Tätigkeitsort der Ort des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts (LSG BW Urteil vom 17.03.2015, L 13 AL 2443/14 -, in juris).
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