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   LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17 B   

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https://dejure.org/2017,32307
LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17 B (https://dejure.org/2017,32307)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17 B (https://dejure.org/2017,32307)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 2017 - L 6 VU 2647/17 B (https://dejure.org/2017,32307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untätigkeitsklage; Angemessene Frist für eine Bescheidung; Umfangreiche medizinische Erhebungen; Besondere Umstände des Einzelfalls

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 88 Abs 1 S 1 SGG, § 20 SGB 10, § 66 Abs 1 SGB 1, § 60 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 1, Nr M79.7 ICD-10-GM
    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - zureichender Grund - Bemühen um Zugänglichmachung eines Gutachtens durch den Antragsteller - Mitwirkungsobliegenheit - Verweigerung der Zugänglichmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf eine Beschädigtengrundrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; Zulässigkeit der Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf eine Beschädigtengrundrente nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 17/94

    Sozialgerichtsverfahren - Mitwirkungspflichten - Untätigkeitsklage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17
    Es liegt indes ein zureichender Grund dafür vor, dass die Ausgangsbehörde über dieses Begehren in angemessener Frist bislang keine Verwaltungsentscheidung getroffen hat, dessen Fehlen Tatbestandsvoraussetzung für die von der Klägerin begehrte Verpflichtung des Beklagten als deren Rechtsträger zur Vornahme der Bescheidung ist (vgl. Binder, in Lüdtke/Berchtold, Kommentar zum SGG, 5. Aufl. 2017, § 88 Rz. 12; Schmidt, a. a. O., Rz. 6; in BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 17/94 -, BSGE 75, 56 wurde offengelassen, ob es sich um eine solche oder bereits eine Prozessvoraussetzung handelt).

    Eine derartige Vorgehensweise zwänge sie in unvertretbarer Weise, entweder die von ihr geforderte Mitwirkungshandlung ohne die Möglichkeit der Überprüfung der Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 SGB I, der die Folgen fehlender Mitwirkung regelt, nachzuholen, ihren Leistungsantrag nicht weiterzuverfolgen oder bei Gericht eine Untätigkeitsklage zu erheben (vgl. BSGE 75, 56 ).

    Wegen der Möglichkeit der Erteilung eines auf § 66 Abs. 1 SGB I gestützten Bescheides kann die Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 42/12 R -, BSGE 113, 177 zur Terminologie) zwar für sich genommen grundsätzlich noch kein zureichender Grund dafür sein, dass der Verwaltungsträger einen Antrag unbeschieden gelassen hat (BSGE 75, 56 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2016 - L 13 R 2420/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17
    Um dies näher prüfen zu können, forderte das Landratsamt B., nachdem es zwischenzeitlich auch anderweitige Ermittlungen durchgeführt, insbesondere Befund- und Entlassungsberichte beigezogen hatte, die Klägerin im Februar 2016 auf, unter anderem das von Prof. Dr. Sch., Leiter der konservativen Orthopädie/Schmerztherapie der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des Universitätsklinikums H., im April 2015 über sie erstattete Gutachten im Berufungsverfahren L 13 R 2420/13 beim Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) vorzulegen oder es sonst zugänglich zu machen.

    Dr. W. übersandte neben dem im Berufungsverfahren L 13 R 2420/13 beim LSG eingeholte Gutachten von Dr. R., Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie, auch einen Bericht von Dr. D., Facharzt für Neurologie, worin die Begutachtung bei Prof. Dr. Sch. erwähnt ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - L 32 AS 105/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens durch das

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17
    Eine Kostenentscheidung hatte nicht zu ergehen, da das Beschwerdeverfahren gegen den Aussetzungsbeschluss kein eigenes Verfahren oder ein eigener Verfahrensabschnitt, sondern nur ein Zwischenstreit im noch anhängigen Verfahren beim SG ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2013 - L 32 AS 105/13 B -, juris, Rz. 18 m. w. N.).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17
    Wegen der Möglichkeit der Erteilung eines auf § 66 Abs. 1 SGB I gestützten Bescheides kann die Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit (vgl. BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 42/12 R -, BSGE 113, 177 zur Terminologie) zwar für sich genommen grundsätzlich noch kein zureichender Grund dafür sein, dass der Verwaltungsträger einen Antrag unbeschieden gelassen hat (BSGE 75, 56 ).
  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17
    Wegen der noch nicht erheblichen Dauer des Verfahrens war er vor dem Hintergrund der nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz gewährleisteten Effektivität des Rechtsschutzes nicht gehalten, eine Kopie des Aktenvorganges anzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. August 2012 - 1 BvR 1098/11 -, juris, Rz. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VS 413/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Feststellung des Grads der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17
    Beschädigte erhalten gemäß § 31 Abs. 1 BVG eine monatliche Grundrente ab einem GdS von 30. Liegt dieser unter 25 besteht folglich kein Anspruch auf eine Rentenentschädigung (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 2014 - L 6 VS 413/13 -, juris, Rz. 42; Dau, in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012, § 31 BVG, Rz. 2).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 3/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - mögliche Schädigung durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.08.2017 - L 6 VU 2647/17
    Dabei müssen sich die drei Glieder selbst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen lassen, während für den ursächlichen Zusammenhang eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 3/13 R -, SozR 4-3200 § 81 Nr. 6, Rz. 14 m. w. N.).
  • SG Münster, 26.04.2021 - S 14 R 29/21
    hinsichtlich Sachverhalts (LSG BW 17.8.2017 - L 6 VU 2647/17 B; Ulmer in Hennig Rn. 5; vgl. auch BFHE 92, 170; Kopp/Schenke § 75 Rn. 13; Weides/Bertram NVwZ 1988, 673 (674)), Auslandsermittlungen oÄ, wobei Behörde die zur Beschleunigung erforderlichen Maßnahmen treffen und unter Umständen Zwischenbescheid geben muss (BVerwG Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 5; LSG Nds NdsRpfl 2001, 387; vgl. zu alledem Meyer-Ladewig u.a. , aaO., § 193 Rn. 7a SG Frankfurt/Oder 10.4.2013 - S 28 AS 1569/12).
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