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   LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07   

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https://dejure.org/2009,11150
LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07 (https://dejure.org/2009,11150)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2009 - L 10 R 3223/07 (https://dejure.org/2009,11150)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2009 - L 10 R 3223/07 (https://dejure.org/2009,11150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - Vertriebenenstatus - Prüfung durch Sozialgerichte - Statuserwerb als Ehegatte eines Umsiedlers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Volksdeutschen aus der ehemaligen Sowjetunion auf Gewährung einer Altersrente für Frauen bei Vollendung des 60. Lebensjahrs; Notwendigkeit der Zahlung von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit über zehn Jahre und die Erfüllung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 1; BVFG § 4; BVFG § 15; BVFG § 100; FRG § 1
    Anerkennung von Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRG; Überprüfung des Spätaussiedler- und Vertriebenenstatus durch die Sozialgerichte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R

    Fremdrentenrecht - Feststellung der Vertriebeneneigenschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    Auch wenn die Klägerin als Ehegatte eines Umsiedlers selbst Vertriebene sei, könnten keine Versicherungszeiten nach dem FRG berücksichtigt werden, weil sie keine vor dem maßgeblichen Vertreibungsvorgang (Umsiedlung ihres Ehemanns durch die Deutsche Armee im Jahre 1944) liegende Versicherungszeiten im Herkunftsgebiet zurückgelegt habe (Hinweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17.10.2006, 5 RJ 21/05 R in SozR 4-5050 § 15 Nr. 3).

    Der Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft kann somit allein durch eine solche, auch den Senat bindende Bescheinigung erbracht werden (BSG, Urteil vom 17.10.2006, 5 RJ 21/05 R in SozR 4-5050 § 15 Nr. 3; Urteil vom 26.01.2000, B 13 RJ 39/98 R).

    An die Statusfeststellung im Sinne des § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG ist der Rentenversicherungsträger gebunden (Urteil des BSG vom 17.10.2006, a.a.O. für positive Feststellungen; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16.03.2005, L 3 R 4834/02: sowohl in positiver wie auch in negativer Hinsicht).

    Der Umsiedlungstatbestand ist mit der Aufgabe des Wohnsitzes im ursprünglichen Herkunftsgebiet verwirklicht (BSG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.), also mit Verbringung aus dem Herkunftsgebiet in den Machtbereich des Deutschen Reiches (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.1999, 6 S 949/96).

    Damit erfüllte der Ehemann der Klägerin bereits 1944 den Umsiedlertatbestand, der in der Folgezeit auch nicht verloren gegangen ist (BSG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.).

    Mit der Feststellung der Vertriebeneneigenschaft allein ist der Anspruch auf Feststellung von Versicherungszeiten nicht begründet, wie das Sozialgericht zutreffend unter Heranziehung des Urteils des BSG vom 17.10.2006, a.a.O. ausgeführt hat.

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, der Vertriebenenstatus werde im Grunde erst mit dem Zuzug in die Bundesrepublik erworben, weil die Rechte und Vergünstigungen erst mit diesem Zeitpunkt entstehen (vgl. Urteil des BSG vom 17.10.2006, a.a.O.).

    Auch der bereits bestehende Status eines Umsiedlers steht der Annahme einer Aussiedlereigenschaft nicht entgegen, weil auch Mehrfachvertreibungen möglich sind (BSG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    Den früher allein möglichen und für die Sozialgerichte verbindlichen Nachweis der Vertriebeneneigenschaft durch einen Vertriebenenausweis nach § 15 BVFG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung (sog. Ausweisverfahren) hat der Gesetzgeber zum 01.01.1993 durch eine verwaltungsinterne Rückfrage der Leistungsbehörde bei der Vertriebenenbehörde ersetzt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 21.03.2006, B 5 RJ 54/04 R in SozR 4-7140 § 100 Nr. 1, auch zum hier in Ermangelung eines solchen Ausweises nicht einschlägigen Übergangsrecht).

    Die Entscheidung über die Vertriebeneneigenschaft ist damit nach neuem Recht unselbständiger Teil des Verwaltungsverfahrens der Beklagten (Urteil des BSG vom 21.03.2006, a.a.O.).

    Vielmehr haben die Sozialgerichte, jedenfalls bei negativen Entscheidungen der Vertriebenenbehörde, die Vertriebeneneigenschaft materiell-rechtlich zu prüfen (BSG vom 21.03.2006, a.a.O.; offen gelassen im Urteil vom 17.10.2006 für eine positive Statusfeststellung).

    Denn die diese Bescheinigung ausstellende Behörde (jetzt das Bundesverwaltungsamt als Funktionsnachfolger, vgl. § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG in der Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des BVFG vom 06.07.2009, BGBl. I, 1694) wäre im Rahmen des Verfahrens nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG selbst nicht gehindert, trotz einer solchen Bescheinigung die Aussiedlereigenschaft i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG festzustellen (BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O.).

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 39/98 R

    Rechtsänderungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    Entsprechende zwischen- oder überstaatliche Regelungen existieren nicht (vgl. Urteil des BSG vom 26.01.2000, B 13 RJ 39/98 R).

    Der Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft kann somit allein durch eine solche, auch den Senat bindende Bescheinigung erbracht werden (BSG, Urteil vom 17.10.2006, 5 RJ 21/05 R in SozR 4-5050 § 15 Nr. 3; Urteil vom 26.01.2000, B 13 RJ 39/98 R).

    Ehegatten von Spätaussiedlern sind durch die mit dem KfbG zum 01.01.1993 erfolgten Rechtsänderungen, insbesondere der Einführung des Stichtages 01.01.1993 für die Abgrenzung von Aussiedlern und Spätaussiedlern (s. im Einzelnen BSG, Urteil vom 26.01.2000, B 13 RJ 39/98 R), von den Vergünstigungen des FRG ausgeschlossen, was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (s. das soeben erwähnte Urteil des BSG vom 26.01.2000).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1999 - 6 S 949/96

    Vertriebenenstatus mit Zeitpunkt der sog Administrativumsiedlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    In einem Rechtsstreit der Klägerin beim Verwaltungsgericht Freiburg (5 K 104/99) gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Ablehnung ihres Einbürgerungsantrags erklärte sich das prozessführende Landratsamt B.-H. nach einem gerichtlichen Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 20.01.1999 (6 S 949/96) mit Schriftsatz vom 19.06.2001 bereit, die Klägerin klaglos zu stellen.

    Der Umsiedlungstatbestand ist mit der Aufgabe des Wohnsitzes im ursprünglichen Herkunftsgebiet verwirklicht (BSG, Urteil vom 17.10.2006, a.a.O.), also mit Verbringung aus dem Herkunftsgebiet in den Machtbereich des Deutschen Reiches (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.1999, 6 S 949/96).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2005 - L 3 R 4834/02

    Fremdrentenrecht - Feststellung der Vertriebeneneigenschaft - Bindung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    An die Statusfeststellung im Sinne des § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG ist der Rentenversicherungsträger gebunden (Urteil des BSG vom 17.10.2006, a.a.O. für positive Feststellungen; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16.03.2005, L 3 R 4834/02: sowohl in positiver wie auch in negativer Hinsicht).
  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    Ein Anspruch über § 1 Buchst. b FRG scheitert schon daran, dass die Klägerin nicht infolge von Kriegseinwirkungen ihre Ansprüche gegen den ausländischen Rentenversicherungsträger verlor, sondern wegen ihrer Ausreise nach Deutschland (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.1999, B 5 RJ 44/98 in SozR 3-5050 § 1 Nr. 4).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86

    Vertreibung - Aussiedlung - Deutsche Volkszugehörige - Eheschließung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    Der formale Bestand einer Ehe mit einem Vertriebenen zum Zeitpunkt der Vertreibung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unerlässliche Bedingung für den Statuserwerb im Rahmen von § 1 Abs. 3 BVFG (Urteil vom 18.03.1986, 9 C 3.86).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2009 - L 10 R 3223/07
    In einer solchen Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen liegt grundsätzlich ein die deutsche Volkszugehörigkeit ausschließendes Gegenbekenntnis zu einem fremden Volkstum (BVerwG, Urteil vom 29.08.1995, 9 C 391/94).
  • LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10

    Ausreise; Aussiedler; Ehegatte; Fremdrente; Spätaussiedler; Stichtag; Tod;

    Der Senat hat daher die Vertriebeneneigenschaft der Versicherten selbständig zu prüfen (BSG, Urteil vom 21.3.2006, a. a. O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.9.2009 - L 10 R 3223/07 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.4.2008 - L 4 R 193/06 -, juris).

    Der Statuserwerb nach § 1 Abs. 3 BVFG setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 18.12.2002, Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 57; BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, BVerwGE 90, 181; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.9.2009 - L 10 R 3223/07 -, juris) voraus, dass der nichtdeutsche Ehegatte als Ehegatte eines vertriebenen Volksdeutschen Aufnahme gefunden hat, der im Zustand der Vertreibung in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist; die Vertreibung muss die wesentliche Ursache für die Aufnahme gewesen sein.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2021 - L 13 R 1669/20
    Da die Entscheidung über die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG nach § 15 Abs. 1 Satz 2 für alle Behörden und Stellen verbindlich ist, die für die Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen als Spätaussiedler nach diesem oder einem anderen Gesetz zuständig sind, kann der Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft aber allein durch eine solche, auch den Senat bindende Bescheinigung erbracht werden (vgl. LSG, Urteil vom 17. September 2009 - L 10 R 3223/07 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 5 RJ 21/05 R und Urteil vom 26. Januar 2000 - B 13 RJ 39/98 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 10 R 1924/08
    Der Senat sieht sich nicht veranlasst an der Richtigkeit der hierzu von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheinigung zu zweifeln (zum Prüfungsumfang bei Fest-stellungen nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BVFG: Urteil des Senats vom 17.09.2009, L 10 R 3223/07 veröffentlicht in Juris; BSG Urteil vom 21.03.2006, B 5 RJ 54/04 R in SozR 4-7140 § 100 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2011 - L 2 R 505/11
    Diesbezüglich sind die Rentenversicherungsträger und die Sozialgerichte nicht zu einer eigenständigen Prüfung der Spätaussiedlereigenschaft zuständig (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, U.v. 17.09.2009 - L 10 R 3223/07 - ); der Kläger muss sich (bei Annahme entsprechender Erfolgsaussichten) insoweit vielmehr auf die Inanspruchnahme von verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz gegenüber der Nichterteilung der entsprechenden Bescheinigung verweisen lassen.
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