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   LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 R 1360/22   

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https://dejure.org/2022,44500
LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 R 1360/22 (https://dejure.org/2022,44500)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2022 - L 9 R 1360/22 (https://dejure.org/2022,44500)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - L 9 R 1360/22 (https://dejure.org/2022,44500)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 21/93

    Kostenübernahme für eine Maßnahme im Arbeitstrainingsbereich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 R 1360/22
    In einem solchen Fall wäre zwar lediglich eine dauerhafte Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM zu prognostizieren, wofür die Rentenversicherungsträger prinzipiell nicht zuständig sind (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 21/93 -, Juris; Kater, a.a.O., § 16 Rdnr. 78), sondern die Zuständigkeit des Eingliederungshilfeträgers nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 7, 58 i.V.m. § 102 Abs. 1 Nr. 2, 111 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX gegeben wäre.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 R 1360/22
    Gemeinschaftsfähig ist ein behinderter Mensch, der den Zweck der WfbM, Rehabilitation, Arbeit und Beschäftigung für andere erfolgreich anzubieten, durch sein Verhalten nicht nachhaltig beeinträchtigt (BSG, Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 22/93 -, Juris Rdnr. 38).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91

    Erstattungsanspruch - Alkoholsucht - Entwöhnungsbehandlung - Übergangseinrichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 R 1360/22
    Es ist zu prüfen, welche Leistung sich anbietet und inwieweit die gewählte diejenige ist, die bei angemessenem Mittelaufwand am wirksamsten ist und damit auch so zeitnah wie möglich einen Erfolg erwarten lässt (vgl. BSG Urteil vom 08.10.1992 - 13 RJ 57/91 -, Juris).
  • BSG, 07.12.1983 - 7 RAr 73/82

    Zur Förderung von Behinderten im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstätte für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.10.2022 - L 9 R 1360/22
    Ausgeschlossen sind daher nur solche behinderte Menschen, für die lediglich Pflege, Aufbewahrung und die bloße Beschäftigung um der Beschäftigung willen in Betracht kommt (Schramm in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. § 219 Rdnr. 27 ff., Definition auch in BSG, Urteil vom 07.12.1983 - 7 Rar 73/82 -, Juris).
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