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   LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12   

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https://dejure.org/2013,38293
LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12 (https://dejure.org/2013,38293)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2013 - L 11 R 2190/12 (https://dejure.org/2013,38293)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - L 11 R 2190/12 (https://dejure.org/2013,38293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherung - Antrag auf Statusfeststellung - Beginn der Versicherungspflicht - Aufschub - Abstellen auf Feststellung des Vorliegens von Versicherungspflicht in einzelnen Sozialversicherungszweigen durch DRV Bund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsrechtlicher Status; Abhängigkeit von einer Feststellung durch die DRV Bund

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4 vom 23.12.1976, § 7a Abs 1 SGB 4 vom 21.12.2008, § 7a Abs 2 SGB 4 vom 23.01.2006, § 7a Abs 6 SGB 4 vom 23.01.2006, § 7a Abs 7 SGB 4 vom 23.01.2006
    Sozialversicherung - Antrag auf Statusfeststellung - Beginn der Versicherungspflicht - Aufschub - Abstellen auf Feststellung des Vorliegens von Versicherungspflicht in einzelnen Sozialversicherungszweigen durch DRV Bund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7; SGB IV § 7a
    Sozialversicherungsrechtlicher Status; Abhängigkeit von einer Feststellung durch die DRV Bund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 28.05.2013 - L 5 R 863/12

    Beschäftigungsverhältnis: Bei der Gesamtabwägung der für und gegen eine abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Eine Entscheidung, mit deren Bekanntgabe nach § 7a Abs. 6 SGB IV die Versicherungspflicht beginnt, liegt noch nicht vor, wenn die DRV Bund nur entschieden hat, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, sondern erst, wenn sie das Vorliegen von Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung festgestellt hat (Abweichung von BayLSG 28.05.2013, L 5 R 863/12).

    Entscheidet er sich hierfür, gibt es keinen Grund, trotz fehlender subjektiver und objektiver Schutzbedürftigkeit die Versicherungspflicht zu einem Zeitpunkt eintreten zu lassen, zu dem hierüber noch nicht entschieden war und insbesondere auch gar nicht geregelt war, für welche Zweige der Sozialversicherung überhaupt Versicherungspflicht vorliegen soll (aA Bayerisches Landessozialgericht 28.05.2013, L 5 R 863/12, juris).

    Die Frage, ob für den Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht nach § 7a Abs. 6 SGB IV auf den (ersten) Bescheid über die isolierte Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder den späteren Ersetzungsbescheid über das Bestehen der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung abzustellen ist, ist höchstrichterlich nicht geklärt und wird von den Obergerichten unterschiedlich beurteilt (vgl Bayerisches LSG 28.05.2013, aaO).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Die Klägerin kenne das Senatsurteil vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11), gehe aber wie auch das SG in diversen anderen Parallelverfahren davon aus, dass nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags mit Anweisungen auf die Erfüllung des Auftrags Einfluss nehmen könne.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Mit dem Bescheid vom 12.10.2009 hat die Beklagte lediglich eine unzulässige Elementenfeststellung getroffen hinsichtlich des Bestehens eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 mit Anmerkung von Plagemann, EWiR 2009, 689; 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, juris; hierzu auch ausführlich Merten, SGb 2010, 271).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Die Beklagte verkenne darüber hinaus, dass nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags mit Anweisungen auf die Erfüllung des Auftrags Einfluss nehmen könne (unter Hinweis auf Bundessozialgericht 27.11.1980, 8 A RU 26/80; BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Mit dem Bescheid vom 12.10.2009 hat die Beklagte lediglich eine unzulässige Elementenfeststellung getroffen hinsichtlich des Bestehens eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl BSG 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 mit Anmerkung von Plagemann, EWiR 2009, 689; 04.06.2009, B 12 R 6/08 R, juris; hierzu auch ausführlich Merten, SGb 2010, 271).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Die Beklagte verkenne darüber hinaus, dass nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Auftraggeber eines Dienstleistungsvertrags mit Anweisungen auf die Erfüllung des Auftrags Einfluss nehmen könne (unter Hinweis auf Bundessozialgericht 27.11.1980, 8 A RU 26/80; BSG 12.02.2004, B 12 KR 26/02 R).
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 R 2190/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2014 - L 8 R 463/11

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV (hier: Tätigwerden aufgrund projektgebundener

    Da sich das in der Regelung normierte Fristerfordernis dem Wortlaut nach ausdrücklich nur auf die Antragstellung bezieht (vgl. "wird der Antrag nach Absatz 1"), der Gesetzgeber in die das Zustimmungserfordernis statuierenden Nummer 1 ein solches Fristerfordernis hingegen nicht aufgenommen hat, lässt sich aus der sprachlichen Fassung der Vorschrift nur entnehmen, dass auch der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass allein der Statusfeststellungsantrag nach § 7a Abs. 1 SGB IV innerhalb eines Monats gestellt werden muss, die Zustimmung zum späteren Eintritt der Versicherungspflicht jedoch keiner Fristbindung unterliegt und mithin zeitlich bis zum Abschluss des Anfrageverfahrens erteilt werden kann (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.3.2010, L 11 R 5564/08, juris, Rdnr. 43; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2013, L 11 R 2190/12, juris, Rdnr. 57).

    Die Bekanntgabe eines Bescheides, der lediglich das Vorliegen eines Elementes der Versicherungspflicht, namentlich einer Beschäftigung, regelt (wie hier der Bescheid vom 7.7.2008) reicht dagegen nicht (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.9.2013, L 9 KR 384/11, juris, Rdnr. 30; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2013, L 11 R 2190/12, juris, Rdnr. 60; a.A. Bayerisches LSG, Urteil v. 28.5.2013, L 5 R 863/12, juris).

    Entscheidet er sich hierfür, gibt es keinen sachlich gerechtfertigten Grund, trotz fehlender subjektiver und objektiver Schutzbedürftigkeit die Versicherungspflicht bereits zu einem Zeitpunkt eintreten zu lassen, zu dem über die Versicherungspflicht noch gar nicht entschieden worden ist (so auch LSG, Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2013, L 11 R 2190/12, juris, Rdnr. 60; a.A. Bayerisches LSG, Urteil v. 28.5.2013, L 5 R 863/12, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10

    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des

    Es gibt keinen Grund, die Versicherungspflicht zu einem Zeitpunkt eintreten zu lassen, zu dem hierüber noch nicht konkret entschieden war und insbesondere auch gar nicht geregelt war, für welche Zweige der Sozialversicherung überhaupt Versicherungspflicht vorliegen soll (vgl. so zur Nachfolgeregelung des § 7a Abs. 6 SGB IV: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2013, L 11 R 2190/12; anders: Bayerisches LSG, Urteil vom 28.Mai 2013, L 5 R 863/12).
  • BSG, 17.09.2014 - B 12 R 52/13 B
    Die Revision ist vorliegend nicht etwa deshalb zuzulassen, weil das LSG Baden-Württemberg in einem (späteren) Urteil vom 17.12.2013 die Revision hinsichtlich der Frage, ob für den Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht nach § 7a Abs. 6 SGB IV auf den (ersten) Bescheid über die isolierte Feststellung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder den späteren Ersetzungsbescheid über das Bestehen der Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung abzustellen ist, zugelassen hat (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.12.2013 - L 11 R 2190/12 - NZS 2014, 233; anhängig beim BSG - B 12 R 3/14 R).
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