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   LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19   

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https://dejure.org/2021,60538
LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19 (https://dejure.org/2021,60538)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2021 - L 8 BA 200/19 (https://dejure.org/2021,60538)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - L 8 BA 200/19 (https://dejure.org/2021,60538)
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  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Es hat daneben auch die Kriterien bei der auch sozialversicherungsrechtlich bedeutenden Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters nach § 84 Abs. 1 HGB von der als abhängige Beschäftigung zu qualifizierenden Tätigkeit nach §§ 84 Abs. 2, 59 HGB unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.01.1981 - 12 RK 63/79 -, in juris; BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R -, in juris) und in Anlehnung an die dem BSG folgende Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.01.2016 - L 4 R 2796/15 -, in juris) ausführlich und zutreffend dargestellt.

    Der Senat legt seiner Entscheidung weiter zu Grunde, dass es sich bei der "reinen" Tätigkeit der Beigeladenen Ziff. 1 bis 6 als Handelsvertreter um eine selbständige Tätigkeit handelte, da sie im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und ihre Arbeitszeit bestimmen konnten (§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB) und auch ein Unternehmerrisiko bestand (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1981 - a.a.O.; ebenso zur auch nach Auffassung der Beklagten selbständigen Tätigkeit eines Immobilienmaklers für ein Franchiseunternehmen Urteil des Senats vom 18.12.2020 - L 8 R 3780/19 - n.v.).

    Er grenzt sich von dem abhängig beschäftigten Handlungsgehilfen gemäß § 59 HGB aber dadurch ab, dass das Weisungsrecht des Unternehmers nicht so stark ausgestaltet sein darf, dass die dadurch bewirkten Einschränkungen seiner unternehmerischen Freiheit diese in ihrem Kerngehalt beeinträchtigen (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1981 - a.a.O., ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2016 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG üben Handelsvertreter ihre Tätigkeit in der Regel im Rahmen der Vertriebsorganisation des Unternehmers aus, so dass auch eine Bezeichnung als "Bezirksleiter" des Unternehmens nicht zwingend zu einer Eingliederung in dessen Betrieb führt (BSG, Urteil vom 29.01.1981 - a.a.O. Rn. 32).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 2796/15

    Sozialversicherungspflicht - Handelsvertreter - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Es hat daneben auch die Kriterien bei der auch sozialversicherungsrechtlich bedeutenden Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters nach § 84 Abs. 1 HGB von der als abhängige Beschäftigung zu qualifizierenden Tätigkeit nach §§ 84 Abs. 2, 59 HGB unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.01.1981 - 12 RK 63/79 -, in juris; BSG, Urteil vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R -, in juris) und in Anlehnung an die dem BSG folgende Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 22.01.2016 - L 4 R 2796/15 -, in juris) ausführlich und zutreffend dargestellt.

    Er grenzt sich von dem abhängig beschäftigten Handlungsgehilfen gemäß § 59 HGB aber dadurch ab, dass das Weisungsrecht des Unternehmers nicht so stark ausgestaltet sein darf, dass die dadurch bewirkten Einschränkungen seiner unternehmerischen Freiheit diese in ihrem Kerngehalt beeinträchtigen (vgl. BSG, Urteil vom 29.01.1981 - a.a.O., ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2016 - a.a.O.).

    Im Übrigen wäre die Vereinbarung eines Provisionsfixums nicht unüblich und stünde der Annahme einer Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter nicht entgegen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2016 - L 4 R 2796/15 -, in juris).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Damit fehlt es an einer Entscheidung der betroffenen Versicherungsträger bzw. der Einzugsstelle über die jeweilige Erstattung durch Verwaltungsakt, die eine Sachentscheidungsvoraussetzung für eine bei einem Rechtsstreit um die Höhe einer Erstattung zu erhebende (unechte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R -, in juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.07.2018 - L 5 KR 293/17 -, in juris Rn. 45) darstellt.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris).
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Abgesehen davon ist die Beklagte offensichtlich nicht für die Erstattung der gesamten Beiträge, Umlagen und Säumniszuschläge zuständig, da diese bereits nicht an sie, sondern auf den angefochtenen Grundlagenbescheid (vgl. zur Zweistufigkeit des Verfahrens bei einer Betriebsprüfung: BSG, Urteil vom 15.12.2016 - B 12 R 2/15 R -, juris) und dem dortigen Hinweis nach § 28h Abs. 1 Satz 1 SGB IV an die Einzugsstelle gezahlt wurden und ihr daher nicht zugeflossen sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - L 5 KR 293/17

    Erstattung gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Damit fehlt es an einer Entscheidung der betroffenen Versicherungsträger bzw. der Einzugsstelle über die jeweilige Erstattung durch Verwaltungsakt, die eine Sachentscheidungsvoraussetzung für eine bei einem Rechtsstreit um die Höhe einer Erstattung zu erhebende (unechte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (vgl. etwa BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R -, in juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.07.2018 - L 5 KR 293/17 -, in juris Rn. 45) darstellt.
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Die Beigeladenen konnten den Einsatz ihrer Arbeitskraft in einer nach der Rechtsprechung des BSG für Arbeitnehmer untypischen Weise durch die Entscheidung über Art und Weise ihres Arbeitseinsatzes sehr weitreichend selbst steuern (vgl. BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R -, in juris).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Der Einsatz von eigenem Kapital ist nach der Rechtsprechung des BSG insbesondere bei betriebsmittelarmen Tätigkeiten nicht für ein Unternehmerrisiko ausschlaggebend (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R -, juris Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2017 - L 11 KR 3980/16

    Rentenversicherung - Erstattung des Arbeitnehmeranteils von Beiträgen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Soweit eine Erstattung von weitergeleiteten Rentenversicherungsbeiträge für die bei der Beklagten selbst gesetzlich rentenversicherten Beigeladenen Ziff. 4 und 5 in Betracht kommt, regelt sich die Zuständigkeit abweichend von §§ 126, 127 SGB VI nach § 211 SGB VI und der hierzu geschlossenen Vereinbarung "Gemeinsame Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 21.11.2006 (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2017 - L 11 KR 3980/16 -, in juris Rn. 21).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 1/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Zurückverweisung - notwendige Beiladung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 200/19
    Neben den bereits von dem SG beigeladenen Auftragnehmern wurden hier noch die beteiligten Fremdversicherungsträger beigeladen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2015 - B 12 R 1/14 -, in juris, a.A. ohne nähere Begründung BSG, Urteil vom 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R -, in juris).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 R 10/15 R

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht- bzw -freiheit - zeitgeringfügige

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

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