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   LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17   

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https://dejure.org/2018,3694
LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17 (https://dejure.org/2018,3694)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2018 - L 6 U 1726/17 (https://dejure.org/2018,3694)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - L 6 U 1726/17 (https://dejure.org/2018,3694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 159 Abs 1 SGG, § 96 Abs 1 SGG, § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 54 Abs 2 S 1 SGG, § 54 Abs 4 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - gesetzliche Unfallversicherung - teilbarer Streitgegenstand: höherer Vorschuss auf die Verletztenrente - höhere Verletztenrente - Zurückverweisung gem § 159 Abs 1 SGG hinsichtlich höherer Verletztenrente - unterlassene Sachentscheidung des SG ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbstgenutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    In dem wiedereröffneten Verfahren kann es das im noch anhängigen mit dem Az. AZ., in welchem die Klage unter Berücksichtigung der dargelegten Auffassung des Senats wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 4/16 R -, SozR 4-4200 § 12 Nr. 27, Rz. 20), eingeholte Gutachten von Prof. Dr. C. als Sachverständigenbeweis verwerten (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i. V. m. § 411a Zivilprozessordnung - ZPO).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    Nach alledem war auf die Berufung die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben und der Rechtsstreit, soweit er eine höhere Verletztenrente betrifft, an das SG F. zurückzuverweisen; im Übrigen war das Rechtsmittel hinsichtlich des teilbaren, den Vorschuss betreffenden Streitgegenstandes (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. Juli 2017 - B 1 KR 1/17 R -, juris, Rz. 8; Keller, a. a. O., § 159 Rz. 5d) zurückzuweisen.
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/06 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    Es reicht zwar aus, dass eine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist und Rechtsschutzsuchende die Beseitigung einer in ihre Rechtssphäre eingreifenden Verwaltungsmaßnahme anstreben, von der sie behaupten, sie sei nicht rechtmäßig (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 - B 9/9a SGB 2/06 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 5, Rz. 18).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    Mit dieser Verwaltungsentscheidung wurde der Klägerin endgültig ein Recht auf Rente nach einer MdE von 30 v. H. ab 12. März 2015 eingeräumt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 36/95 -, SozR 3-4100 § 112 Nr. 28, S. 127; Seewald, a. a. O., § 39 SGB X, Rz. 26).
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    An ihr fehlt es demgegenüber, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteile vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01 R -, BSGE 90, 127 und vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R -, juris, Rz. 12).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 19/15 R

    Krankenversicherung - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    Die Klagebefugnis für eine mit einer Leistungsklage kombinierte Anfechtungsklage besteht nur, wenn die Betroffenen behaupten können, durch den angefochtenen, von ihnen als rechtswidrig angesehenen Verwaltungsakt beschwert zu sein, weil sie auf die Leistung einen Rechtsanspruch haben (vgl. BSG, Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 19/15 R -, SozR 4-3250 § 17 Nr. 4, Rz. 14).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    An ihr fehlt es demgegenüber, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (vgl. BSG, Urteile vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01 R -, BSGE 90, 127 und vom 21. September 2010 - B 2 U 25/09 R -, juris, Rz. 12).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 21/97

    Gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Honorarverteilung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 1726/17
    Die die endgültige Leistung bestimmende Verwaltungsentscheidung hat auch den Zeitraum erfasst (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 21/97 -, BSGE 81, 213 ), für welchen mit der vorschussweise bewilligten Geldleistung die wirtschaftliche Existenz gesichert werden sollte (vgl. Seewald, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: September 2017, § 42 SGB I, Rz. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 U 1207/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 07.11.2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte der Klägerin die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens L 6 U 1726/17 zu erstatten hat und im Übrigen jeder seine außergerichtlichen Kosten auf sich behält.

    Auf die hiergegen erhobene Berufung verwies das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.01.2018 (L 6 U 1726/17) den Rechtsstreit, soweit er die Gewährung einer höheren Verletztenrente betrifft, an das SG zurück und führte zur Begründung aus, der Bescheid über die Bewilligung der Dauerrente vom 07.10.2016 sei gemäß § 96 SGG Gegenstand des anhängigen Verfahrens über die Höhe des Vorschusses geworden.

    Ungeachtet des Ausgangs des Berufungsverfahrens habe das SG zu Unrecht auch die Kostenentscheidung betreffend des Berufungsverfahrens L 6 U 1726/17 zulasten der Klägerin getroffen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG und berücksichtigt, dass das Berufungsverfahren L 6 U 1726/17 teilweise erfolgreich war, indem das Urteil des SG - soweit der Rechtsstreit die Gewährung einer höheren Verletztenrente betrifft - durch das Landessozialgericht aufgehoben und das Verfahren an das SG zurückgegeben wurde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2020 - L 11 AS 975/17
    Dass nach Erlass eines vorläufigen Bescheides bzw eines Vorschussbescheides der Bescheid über die endgültige Leistungsbewilligung Gegenstand des gegen den vorläufigen bzw Vorschussbescheid geführten Widerspruchsverfahrens wird, ergibt sich aus der Rechtsprechung ua des BSG und ist somit nicht mehr klärungsbedürftig (vgl BSG, Urteil vom 5. Juli 2017 - B 14 AS 36/16 R -, SozR 4-1500 § 86 Nr. 3 - zum vorläufigen Leistungsbescheid; zum Vorschussbescheid: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2009 - L 33 R 290 WA - sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2018 - L 6 U 1726/17 -).
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