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   LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13   

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LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 (https://dejure.org/2015,1946)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 (https://dejure.org/2015,1946)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 (https://dejure.org/2015,1946)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für eine Schulbegleitung - Nachrang der Sozialhilfe - Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - Bestimmung des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - Bindung des ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für eine Schulbegleitung - Nachrang der Sozialhilfe - Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - Bindung des Sozialhilfeträgers an die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde über die Zuweisung an eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 12 Nr 1 BSHG§47V, § 2 Abs 1 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für eine Schulbegleitung - Nachrang der Sozialhilfe - Betroffensein des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - Bestimmung des Kernbereichs pädagogischer Arbeit - Bindung des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbegleiter - Kernbereich der pädagogischen Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Inklusion: Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inklusion - Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geistig behindertes Kind hat bei inklusiver Beschulung an Regelschule Anspruch auf Schulbegleiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter tragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen einer inklusiven Beschulung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Träger der Kosten für Schulbegleitung bei Inklusion

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landkreis muss Kosten für Schulbegleiter einer Grundschülerin mit Down-Syndrom tragen - Schulbegleiter müssen sich dabei auf unterstützende Tätigkeiten beschränken und dürfen keine Lehrinhalte vermitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB 12 § 53 Abs 1; SGB 12 § 54; EinglHV § 12

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer ist nicht nach den schulrechtlichen Vorschriften des jeweils betroffenen Landes, sondern bundeseinheitlich durch Auslegung der sozialhilferechtlichen Vorschriften der § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 1 EinglHV zu bestimmen (BSG Urteil vom 20. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - und Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R).

    Der gegenteiligen Auffassung des BSG (Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R) könne nicht gefolgt werden.

    Eine Kostenübernahme im Sinne eines Schuldbeitritts durch Verwaltungsakt mit Drittwirkung, auf die der sozialhilferechtliche Eingliederungshilfeanspruch grundsätzlich ausgerichtet ist (BSG, Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R , juris Rn. 16), kommt daher nicht mehr in Betracht.

    Auf die Auslegung des Landesrechts - und damit auf die Auslegung von § 15 Abs. 4 SchulG BW - kommt es nicht an (BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21, 25; Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, Rn. 29, juris).

    Zum anderen normiert § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII lediglich Hilfen, mithin unterstützende Leistungen, überlässt die Schulbildung selbst aber den Schulträgern (BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21).

    Maßgeblich ist deshalb, welche individuelle Hilfestellung (individualisiertes Förderverständnis, BSG, Urteil vom 22.3.2012 aaO, Rn. 21) die Klägerin zum Besuch der Kreuzerfeldgrundschule benötigt, auch wenn sie dort nach dem Bildungsgang der Schule für Geistigbehinderte beschult wird.

    (BSG, Urteil vom 22.3.2012 - B 8 SO 30/10 R -, BSGE 110, 301-310, SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, SozR 4-3500 § 53 Nr. 3, SozR 4-3540 § 12 Nr. 1, Rn. 25).

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R - , juris Rn. 21 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -, BVerwGE 123, 316 ff; 130, 1 ff u.a.) und hat das nach den bestandskräftigen Bescheiden der Schulverwaltung vom 2.8.2010 und vom 3.5.2012 den Eltern eingeräumte Wahlrecht zu beachten.

    Der für die Gewährung von Eingliederungshilfe zuständige Leistungsträger ist folglich mit dem Einwand ausgeschlossen, dass eine für den Regelschulbesuch erforderliche Schulbegleitung bei Besuch einer Sonder- bzw. Förderschule entbehrlich werde (BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - 5 C 20/04 - Fuerst in Deinert/Welti, Stichwortkommentar Behindertenrecht, 1. Auflage 2014, Stichwort "Schule", Rn. 21 mit weiterem Nachweis).

    (vgl. für einen ähnlichen Hilfebedarf Eingliederungshilfe bejahend: BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - 5 C 20/04 - , juris).

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer ist nicht nach den schulrechtlichen Vorschriften des jeweils betroffenen Landes, sondern bundeseinheitlich durch Auslegung der sozialhilferechtlichen Vorschriften der § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII, § 12 Nr. 1 EinglHV zu bestimmen (BSG Urteil vom 20. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - und Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R).

    Zum Kernbereich der Schule gehören alle schulischen Maßnahmen, die dazu dienen, die staatlichen Lehrziele zu erreichen, in erster Linie also der Unterricht, der die für den erfolgreichen Abschluss notwendigen Kenntnisse vermitteln soll (BSG Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 17).

    Auf die Auslegung des Landesrechts - und damit auf die Auslegung von § 15 Abs. 4 SchulG BW - kommt es nicht an (BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21, 25; Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, Rn. 29, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - L 7 SO 4186/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Diese hat der Beklagte nach entsprechender Verpflichtung im (zweiten) einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7.11.2012 (L 7 SO 4186/12 ER-B, Bescheid vom 27.11.2012) vorläufig getragen.

    Dennoch gewährte er mit dem Bescheid - entgegen seiner Rechtsauffassung - dem Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8.11.2012 (L 7 SO 4186/12 ER-B) entsprechend vorläufig eine qualifizierte Schulbegleitung im Umfang von 17 Stunden und 15 Minuten pro Woche bis zu einem Betrag von höchstens 43 EUR pro Stunde und zahlte in der Folge die von der Beigeladenen zu 2. gestellten Rechnungen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (Bd. I-III sowie Originale) sowie die Prozessakten beider Rechtszüge und die beigezogenen Akten des Sozialgerichts Reutlingen S 5 SO 768/12 ER, S 6 SO 2290/12 ER und die Akten des Landessozialgerichts L 2 SO 2691/12 ER-B und L 7 SO 4186/12 ER-B Bezug genommen.

  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R - , juris Rn. 21 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -, BVerwGE 123, 316 ff; 130, 1 ff u.a.) und hat das nach den bestandskräftigen Bescheiden der Schulverwaltung vom 2.8.2010 und vom 3.5.2012 den Eltern eingeräumte Wahlrecht zu beachten.

    Dadurch, dass der Besuch einer Förderschule und eine integrative Beschulung zwar gleichwertig, aber nicht gleichartig sind, ergeben sich Unterschiede gerade auch in Bezug auf die allgemeine Aufgabe der Eingliederungshilfe, die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35/06 -, BVerwGE 130, 1-6, Rn. 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 9 SO 429/13

    Kosten für die Bereitstellung eines Integrationshelfers aus Mitteln der Jugend-

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Auf die Auslegung des Landesrechts - und damit auf die Auslegung von § 15 Abs. 4 SchulG BW - kommt es nicht an (BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R -, juris Rn. 21, 25; Urt. v. 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris Rn. 15; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, Rn. 29, juris).

    Die Vorgabe der Lerninhalte bleibt somit in der Hand der Lehrer und die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht beschränken sich auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers, was maßgeblich ist (so die herrschende Meinung, vgl. die Aufstellung bei Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, Rn. 29, juris; a.A. LSG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER und vom 17.2.2014 - L 9 SO 222/13 B ER, beide juris, wonach es definiert durch das SchulG SH Aufgabe der Schule sei, die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern sicherzustellen).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Dies würde zu einer unzulässigen inzidenten Prüfung der Entscheidung der Schulbehörde über die Erfüllung der Schulbesuchspflicht durch den Sozialhilfeträger im Rahmen der §§ 53 ff SGB XII führen (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R -, SozR 4-1500 § 130 Nr. 4, SozR 4-1500 § 75 Nr. 16, Rn. 20).

    Der Sozialhilfeträger ist an die Entscheidung der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 10/12 R - , juris Rn. 21 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -, BVerwGE 123, 316 ff; 130, 1 ff u.a.) und hat das nach den bestandskräftigen Bescheiden der Schulverwaltung vom 2.8.2010 und vom 3.5.2012 den Eltern eingeräumte Wahlrecht zu beachten.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.02.2014 - L 9 SO 222/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Die Vorgabe der Lerninhalte bleibt somit in der Hand der Lehrer und die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht beschränken sich auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers, was maßgeblich ist (so die herrschende Meinung, vgl. die Aufstellung bei Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, Rn. 29, juris; a.A. LSG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER und vom 17.2.2014 - L 9 SO 222/13 B ER, beide juris, wonach es definiert durch das SchulG SH Aufgabe der Schule sei, die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern sicherzustellen).

    Die vom Beklagten für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen des LSG Schleswig-Holstein und des VG Düsseldorf (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.4.2014 - L 9 SO 36/14 B ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.2.2014 - L 9 SO 222/13 B ER -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 29.4.2014 - 19 K 469/14 -, Rn. 55, juris) liefern - z.T. unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung - keine stichhaltige Begründung und setzen sich mit der og.

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2014 - L 9 SO 36/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Die Vorgabe der Lerninhalte bleibt somit in der Hand der Lehrer und die Betreuungsleistungen des Integrationshelfers im Unterricht beschränken sich auf unterstützende Tätigkeiten bei der Umsetzung der Arbeitsaufträge des Lehrers, was maßgeblich ist (so die herrschende Meinung, vgl. die Aufstellung bei Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, Rn. 29, juris; a.A. LSG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER und vom 17.2.2014 - L 9 SO 222/13 B ER, beide juris, wonach es definiert durch das SchulG SH Aufgabe der Schule sei, die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern sicherzustellen).

    Die vom Beklagten für seine Auffassung herangezogenen Entscheidungen des LSG Schleswig-Holstein und des VG Düsseldorf (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.4.2014 - L 9 SO 36/14 B ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.2.2014 - L 9 SO 222/13 B ER -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 29.4.2014 - 19 K 469/14 -, Rn. 55, juris) liefern - z.T. unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung - keine stichhaltige Begründung und setzen sich mit der og.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2010 - L 8 SO 193/08

    Anspruch auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13
    Das Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn der im angefochtenen Verwaltungsakt beschiedene Zeitraum zwar abgelaufen ist, die Klärung der im Rechtsstreit zu entscheidenden Rechtsfrage für das Verhältnis der Beteiligten (für Folgezeiträume) weiterhin relevant ist (BSG, Urteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 24/06 R -, SozR 4-2500 § 73 Nr. 3, SozR 4-1100 Art. 2 Nr. 10, juris Rn. 11; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - , juris Rn. 18).

    Wenn die Vermittlung von Bildungsinhalten nur mit Unterstützung eines die behindertenspezifischen Defizite ausgleichenden Integrationshelfers möglich ist, so gehört diese Unterstützung auch dann zur erforderlichen und geeigneten Hilfe im Sinne von § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 EinglHV, wenn sie pädagogischer Art sein sollte (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 - juris Rn. 24).

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

  • VG Düsseldorf, 29.04.2014 - 19 K 469/14

    Keine Integrationshelfer durch das Jugendamt, wenn staatliche Schulaufsicht ein

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum;

  • LSG Hessen, 17.06.2013 - L 4 SO 60/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • LSG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - L 2 SO 2691/12
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2145/14

    Leistungen der Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung

    Ein solches Interesse setzt die hinreichend bestimmte - nicht lediglich vage oder abstrakte - Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige behördliche Maßnahme ergehen, die Behörde insbesondere an ihrer bisherigen Rechtsauffassung festhalten wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.12.2015 - 1 S 485/14 -, juris, m.w.N; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; BSG, Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R -, juris).

    Der Kernbereich der pädagogischen Arbeit ist dementsprechend dann nicht betroffen, wenn die als Leistung der Eingliederungshilfe begehrte Maßnahme lediglich dazu dienen soll, die eigentliche Arbeit der Lehrer abzusichern und damit die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um dem betreffenden Kind einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 28.04.2014 - L 12 SO 82/14 B ER-, juris; BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12.03.2015 - 12 B 136/15 -, juris; DIJuF, Rechtsgutachten vom 17.10.2014, JAmt 2014, 558 fragt dagegen, ob es überhaupt einen gänzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs der Rehabilitationsträger liegenden und ausschließlich der Schulverwaltung zugeordneten Kernbereich der pädagogischen Arbeit geben kann).

    Die Auffassung des Bundessozialgerichts, wonach der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer nach der Gesetzessystematik nicht nach den schulrechtlichen Vorschriften des jeweils betroffenen Landes, sondern allein bundeseinheitlich durch Auslegung der sozialhilferechtlichen Regelungen des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII zu bestimmen sei (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 -, juris; ihm folgend etwa LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; Bayer. LSG, Beschluss vom 18.09.2015 - L 8 SO 181/15 B ER -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 05.02.2014 - L 9 SO 413/13 B ER -, juris; a.A. SG Rostock, Beschluss vom 28.10.2013 - S 8 SO 80/13 ER -, juris [aufgehoben durch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.02.2014 - L 9 SO 51/13 ER -, juris]; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER -, juris), scheint zunächst gegen eine nach Schularten differenzierte Eingrenzung des Kernbereichs pädagogischer Arbeit zu sprechen.

    Insbesondere war nach Auffassung der Kammer auch im Lichte des § 15 Abs. 4 SchulG a.F. der Kreis derjenigen pädagogischen Tätigkeiten, die dem Kernbereich zuzuordnen sind, auf einer Regelschule für alle Kinder - jedenfalls soweit für sie kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden war - gleich weit zu ziehen und die Abgrenzung einheitlich allein danach zu treffen, ob es im Einzelfall um den Schulbesuch unterstützende Leistungen oder um die eigentliche Schulbildung ging (in diese Richtung auch VG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2015 - 7 K 5740/14 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2003 - 8 K 2766/02 -, juris; LSG Bad.-Württ., Urteile vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris, und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 -, juris; vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 14.01.2003 - 9 S 2199/02 -, juris [betr.

    Als Aufgaben mit pädagogischem Bezug, die aber außerhalb des den Lehrkräften vorzubehaltenden Kernbereichs pädagogischer Arbeit stehen, werden im Zusammenhang mit Schulbegleitern im Wesentlichen alle integrierenden, beaufsichtigenden und fördernden Assistenzdienste angesehen, die - wie Hilfestellungen beim Erfassen und Umsetzen der Lernaufträge, motorische Unterstützung beim Experimentieren oder im Sportunterricht, Dolmetschertätigkeiten bei Hörbehinderten, stützende Anwesenheit beim Kontakt zu oder der Zusammenarbeit mit Mitschülern oder organisatorische Hilfen bei Raum- und Fachwechseln - flankierend zum Unterricht erforderlich sind, damit der behinderte Mensch das pädagogische Angebot seiner Schule wahrnehmen kann (vgl. etwa LSG BW, Urteile vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris, vom 10.12.2014 - L 2 SO 4518/12 -, juris, und vom 23.02.2012 - L 7 SO 1246/10 -, juris; sächs. LSG, Beschluss vom 03.06.2010 - L 7 SO 19/09 B ER -, juris; LSG NRW, Beschluss vom 20.12.2013 - L 9 SO 19/09 -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010 - L 8 SO 193/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 12 A 1350/14

    Anspruch eines jugendlichen Schülers auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 5 C 20.04 -, juris, und vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35.06 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B -, juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 193/08 -, juris.

    vgl. BSG, Urteil vom 15. November 2012 - B 8 SO 10/11 R -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 3. Juni 2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B -, juris, und vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris.

    - 5 C 21.11 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 26. April 2012 - L 4 SO 297/11 B -, juris; DIJuF, Rechtsgutachten vom 6. August 2014, JAmt 2014, 452; Dillmann/ Wildanger, BehindertenR 2014, 113, 153 (156 f.).

    vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - L 9 SO 429/13 B ER -, juris, und vom 28. April 2014 - L 12 SO 82/14 B -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 3. Juni 2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B -, juris, und vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris.

  • SG Dessau-Roßlau, 17.06.2020 - S 10 SO 51/17
    Die im Einzelfall angemessene Schulbildung wird durch die Schulverwaltung festgelegt (Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 8/15 R - juris, Rdnr. 23 mit weiterem Nachweis; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 - juris, Rdnr. 47 mit weiteren Nachweisen).

    Unter Beachtung des Wahlrechts der Eltern hinsichtlich der Schulform ist dabei ein Vergleich zur Teilnahme von gesunden Kindern am Regelschulbetrieb vorzunehmen (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. November 2016 - L 20 SO 482/14 - juris, Rdnr. 47; vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 - juris, Rdnr. 47).

    Eine Schulbegleitung ist erforderlich, wenn eine 1:1-Betreuung im Unterricht, insbesondere als Hilfe zur Fokussierung der Aufmerksamkeit auf das Unterrichtsgeschehen, in der Verdeutlichung und Wiederholung von Aufgabenstellungen, Unterstützung in Arbeitsphasen, Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Bücher und Hefte, Unterstützung bei der Selbstorganisation, Aufbau von Ordnungsprinzipien, Unterstützung in der Interaktion mit anderen Schülern und den Lehrkörpern im Sinne einer Kommunikationshilfe nötig ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 - juris, Rdnr. 48).

    Die Ablehnung von Leistungen der Eingliederungshilfe kann nicht darauf gestützt werden, die Schule hätte weitere Hilfen zur Verfügung stellen müssen, wenn solche tatsächlich nicht zur Verfügung gestanden haben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 8/15 R - juris, Rdnr. 30 mit weiteren Nachweisen; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 12 A 1350/14 - juris, Rdnrn. 3 bis 4 mit weiterem Nachweis; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 2 SO 3641/13 - juris, Rdnr. 50 mit weiterem Nachweis; vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2014 - L 9 SO 450/13 B ER - juris, Rdnr. 7; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2014 - L 9 SO 413/13 B ER - juris, Rdnr. 18; Verwaltungsgericht Würzburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - W 3 E 16.459 - juris, Rdnrn. 47 bis 48 mit weiteren Nachweisen; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Auflage, 2018, § 53, Rdnr. 52).

  • SG Aurich, 23.11.2015 - S 13 SO 67/15

    Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe bzgl. Integrationshilfe zum

    (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 - zitiert nach juris).

    (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 - vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 17.06.2013 - L 4 SO 60/13 B ER - zitiert nach juris).

  • SG Aurich, 26.11.2015 - S 13 SO 68/15

    Inklusion; Integrationshilfe; Kernbereich pädagogischer Arbeit; Regelgrundschule

    (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 - zitiert nach juris).

    (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 - vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 17.06.2013 - L 4 SO 60/13 B ER - zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2017 - 9 S 2313/17

    Möglichkeit der Schulaufsicht zur Festlegung eines vom Elternwunsch abweichenden

    Es kann hier offen bleiben, ob auch im Rahmen des § 83 SchG, also im Verhältnis der Schulverwaltung zum behinderten Kind, zur Bestimmung dessen, was von dieser zur Ermöglichung einer inklusiven Beschulung zu leisten ist, auf die herrschende sozialgerichtliche Rechtsprechung zum sog. Kernbereich der pädagogischen Arbeit (vgl. nur BSG, Urteil vom 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R - und Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R -, beide in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2015 - L 2 SO 3641/13 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris zum SGB VIII) abzustellen ist oder ob diese Verpflichtungen unter Auslegung der schulrechtlichen Normen des jeweiligen Landesrechts zu bestimmen sind (so LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2014 - L 9 SO 36/14 B ER - und Beschluss vom 17.02.2014 - L 9 SO 222/13 B ER -, beide juris; Kepert/Pattar, Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter an baden-württembergischen Schulen, Rechtsgutachten, 2014, S. 9f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 2 SO 4762/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Hilfen für eine angemessene Schulbildung können auch die Kosten für die Übernahme eines Integrationshelfers/Schulbegleiters als sonstige Maßnahme des § 12 Nr. 1 EinglHVO sein, solange nicht der Kernbereich der Schule betroffen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.2.2015 - L 2 SO 3641/13; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.4.2014 - L 12 SO 82/14 B ER, juris Rn. 15 f).
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