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   LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20   

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https://dejure.org/2021,3154
LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20 (https://dejure.org/2021,3154)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20 (https://dejure.org/2021,3154)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - L 6 SB 3623/20 (https://dejure.org/2021,3154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Merkzeichens "RF" - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen bei krankheitsbedingten Störungen behinderter Menschen möglich

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 152 Abs 4 SGB 9 2018
    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - Fähigkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - unwillkürliche Lautäußerung - "Störung" anderer Veranstaltungsteilnehmer - Inklusionsziel - gegenseitige Rücksichtnahme - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenermäßigung für behinderte Menschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Merkzeichen "RF" trotz Behinderung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Publikum muss Zwischenruf von behinderten Menschen hinnehmen

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rundfunkbeitragsermäßigung für Schwerbehinderte außerhalb des § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 21 SB 347/16

    Keine Zuerkennung der Merkzeichen "aG" - außergewöhnliche Gehbehinderung - und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Dazu gehören nicht nur Theater-, Oper-, Konzert- und Kinovorstellungen, sondern auch Veranstaltungen wie etwa Ausstellungen, Messen, Museen, Märkte, Gottesdienste, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Tier- und Pflanzengärten sowie letztlich auch öffentliche Gerichtsverhandlungen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juni 2019 - L 21 SB 347/16 -, juris, Rz. 32, 47).

    Seine persönlichen Vorlieben, Bedürfnisse, Neigungen oder Interessen sind insoweit nicht entscheidend (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91 -, juris, Rz. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juni 2019 - L 21 SB 347/16 -, juris, Rz. 32).

  • BSG, 09.11.2017 - B 9 SB 35/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Dabei begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass nicht allen verschiedenartigen Behinderungsgruppen, die in den Genuss einer Ermäßigung der Rundfunkgebühr kommen, jegliche Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unmöglich ist (vgl. BSG, Beschluss vom 9. November 2017 - B 9 SB 35/17 B -, juris, Rz.10).

    Deshalb steht das Merkzeichen auch besonders empfindsamen Behinderten nicht allein deshalb zu, weil sie die Öffentlichkeit um ihrer Mitmenschen willen meiden (vgl. BSG, Beschluss vom 9. November 2017 - B 9 SB 35/17 B -, juris, Rz. 14).

  • BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91

    Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Öffentliche Veranstaltungen sind Zusammenkünfte politischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, kirchlicher, sportlicher, unterhaltender und wirtschaftlicher Art, die länger als 30 Minuten dauern (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91 -, juris, Rz. 12).

    Seine persönlichen Vorlieben, Bedürfnisse, Neigungen oder Interessen sind insoweit nicht entscheidend (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 1993 - 9/9a RVs 7/91 -, juris, Rz. 20; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juni 2019 - L 21 SB 347/16 -, juris, Rz. 32).

  • LSG Bayern, 14.11.2018 - L 18 SB 84/18

    Merkzeichen RF, Rundfunkbeitragstaatsvertrag, Öffentliche Veranstaltung,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Die Unmöglichkeit der Teilnahme an solchen Veranstaltungen ist nur dann gegeben, wenn der Schwerbehinderte wegen seines Leidens ständig, damit allgemein und umfassend, vom Besuch ausgeschlossen ist; also allenfalls an einem nicht nennenswerten Teil der Gesamtheit solcher Veranstaltungen teilnehmen kann (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 2/69 -, juris, Rz. 11; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. November 2018 - L 18 SB 84/18 -, juris, Rz. 19).

    Maßgeblich ist dabei allein die Möglichkeit der körperlichen Teilnahme, gegebenenfalls mit technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel einem Rollstuhl, und/oder mit Hilfe einer Begleitperson (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 2/96 -, juris, Rz. 12; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. November 2018 - L 18 SB 84/18 -, juris, Rz. 19).

  • LSG Bayern, 19.04.2017 - L 18 SB 105/16

    Anspruch auf Zuerkennung des Merkzeichens RF

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Daneben muss berücksichtigt werden, dass die in den Ziffern 1 und 2 genannten Personengruppen das öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehangebot nur eingeschränkt nutzen können (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 19. April 2017 - L 18 SB 105/16 -, juris, Rz. 24), was bei der Klägerin nicht der Fall ist.
  • BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RVs 15/89

    Anspruch Behinderter auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Die darin liegende mögliche Begünstigung beruht auf der herkömmlichen besonderen Bewertung dieser Behinderungen und kann deshalb nicht verallgemeinert werden (vgl. BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a/9 RVs 15/89 -, juris, Rz. 12 ff.).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Maßgeblich ist dabei allein die Möglichkeit der körperlichen Teilnahme, gegebenenfalls mit technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel einem Rollstuhl, und/oder mit Hilfe einer Begleitperson (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1997 - 9 RVs 2/96 -, juris, Rz. 12; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. November 2018 - L 18 SB 84/18 -, juris, Rz. 19).
  • BSG, 03.06.1987 - 9a RVs 27/85

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Schwerbehinderter von der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Der Schwerbehinderte muss wegen seiner Leiden "allgemein" und "umfassend" von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sein (vgl. BSG, Urteil vom 3. Juni 1987 - 9a RVs 27/85 -, juris, Rz. 10).
  • BSG, 17.10.2018 - B 9 V 20/18 B

    Grundrentenleistungen nach dem OEG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20
    Abgesehen davon, dass die von der Klägerin geltend gemachte Schreie bei Fernsehsendungen nicht entscheidungserheblich sind, konnten diese von der Fachärztin Dr. L. nicht bestätigt werden, sodass es ohne weitere Anhaltspunkte sich jedenfalls um eine Ausforschung des Sachverhaltes bzw. eine Ermittlung ins Blaue hinein (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - B 9 V 20/18 B -, juris, Rz. 19) handeln würde, die nicht durchzuführen ist.
  • LSG Bayern, 28.06.2023 - L 2 SB 67/21

    Klageänderung, Merkzeichen RF, Behinderte Menschen, Kombinierte Anfechtungs- und

    Der auf die gesellschaftliche Teilhabe gerichtete Zweck des Merkzeichens RF würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn es mit dem Ziel zuerkannt werden könnte, besonderen Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen und damit behinderte Menschen quasi wegzuschließen, also gerade ihre Teilhabe zu verhindern (vgl. BSG, Beschluss vom 09.11.2017 - B 9 SB 25/17 B - Juris Rn. 11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20 - Juris Rn. 31).

    Dazu gehören nicht nur Theater-, Oper-, Konzert- und Kinovorstellungen, sondern auch Veranstaltungen wie etwa Ausstellungen, Messen, Museen, Märkte, Gottesdienste, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Tier- und Pflanzengärten sowie letztlich auch öffentliche Gerichtsverhandlungen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2021 - L 6 SB 3623/20 - Juris Rn. 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2019 - L 21 SB 347/16 - Juris Rn. 32).

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