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   LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18   

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https://dejure.org/2020,6815
LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18 (https://dejure.org/2020,6815)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18 (https://dejure.org/2020,6815)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2020 - L 3 AS 3212/18 (https://dejure.org/2020,6815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2, § 60 Abs 1 S 3 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 12 SGB 5, § 8 KrTRL 2004
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - täglich entstehende Fahrkosten zu einer Methadonbehandlung - Unabweisbarkeit - Bedarfsdeckung durch die gesetzliche Krankenversicherung - Übernahme von Fahrkosten zu einer ambulanten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Jobcenter zur Übernahme von Fahrtkosten verurteilt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ALG-II: Fahrtkosten zwecks täglicher Methadon-Substitutionsbehandlung stellt Mehrbedarf dar - Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R

    Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18
    Die Trennung der Leistungssysteme der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Krankenversicherung steht einem Anspruch nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II nicht grundsätzlich entgegen (Anschluss an BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R -).

    a) Der Anspruch nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II ist hingegen kein eigenständiger Streitgegenstand, sondern Bestandteil der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - juris, Rn. 11).

    Die Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sind demnach nicht Gegenstand des Verfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - juris, Rn. 11).

    Werden, wie im zweiten Fall, Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, kann aber grundsätzlich ein Anspruch auf eine Mehrbedarfsleistung entstehen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - juris, Rn. 22).

    Im Hinblick auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R - liegt keine klärungsbedürftige Rechtsfrage vor.

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18
    Es muss daher ein Mehrbedarf im Verhältnis zum "normalen" Regelbedarf gegeben sein (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R - juris, Rn. 16).

    Darüber hinaus kommt eine "Umschichtung" von in der Regelleistung für die einzelnen Bedarfspositionen berücksichtigten Beträgen nur dann in Betracht, wenn auch der Bedarf, der durch die "Umschichtung" finanziert werden soll, grundsätzlich vom Regelbedarf umfasst ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R - juris, Rn. 20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2015 - L 6 AS 1926/14

    Streit über die Berücksichtigung eines Mehrbedarfs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18
    Bei täglich entstehenden Fahrtkosten zu einer Methadon-Substitutionsbehandlung handelt es sich um einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2015 - L 6 AS 1926/14 -).

    Dem "normalen" Empfänger von Leistungen nach dem SGB II entstehen nicht täglich Fahrtkosten wegen einer ärztlichen Behandlung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.03.2015 - L 6 AS 1926/14 - juris, Rn. 20).

  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18
    Der Beklagte verfolgt im Berufungsverfahren die Aufhebung des Urteils des SG Karlsruhe und die Abweisung der von der Klägerin erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage nach §§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, Abs. 4, 56 SGG (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R - juris, Rn. 9), mit der sie unter Aufhebung des Bescheides vom 22.06.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2018 die Abänderung des Bescheides vom 04.04.2017 in der Gestalt der nachfolgenden Änderungsbescheide und die Verurteilung des Beklagten zur Gewährung weiterer Leistungen nach dem SGB II in Höhe von monatlich 306, 00 EUR begehrt.

    Eine solche Klage ist nur dann die statthafte Klageart, wenn ein Anspruch nach § 44 SGB X und nicht wie vorliegend nach § 48 SGB X geltend gemacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 28.11.2018 - B 14 AS 48/17 R - juris, Rn. 9).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18
    Der Fahrtkostenbedarf ist insbesondere auch unabweisbar, weil er nicht durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt ist (Anschluss an LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15 B -).

    Der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung kommt von vornherein nicht für allgemeine Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer ambulanten medizinischen Behandlung entstehen, auf (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.02.2016 - L 7 AS 1681/15 B - juris, Rn. 11).

  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18
    Vom Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache geht das BSG aus, wenn sich eine Rechtsfrage stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten ist (Klärungsfähigkeit) (vgl. BSG, Beschluss vom 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B - juris, Rn. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2010 - L 13 AS 1673/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2020 - L 3 AS 3212/18
    Rechtsgrundlage des Anspruchs der Klägerin auf Abänderung des für den Zeitraum vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2018 ergangenen Bescheids vom 04.04.2017 in der Gestalt der Bescheide vom 21.07.2017, vom 14.09.2017, vom 09.10.2017, vom 14.11.2017, vom 16.11.2017, vom 25.11.2017, vom 19.01.2018, vom 14.02.2018, vom 21.03.2018 und vom 06.06.2018 (letzteren hat das SG Karlsruhe nicht berücksichtigt) ist § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 3 SGB II in der vom 01.01.2017 bis zum 31.07.2019 geltenden Fassung in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 SGB X in Verbindung mit § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III in der ab dem 01.04.2012 geltenden Fassung (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.12.2010 - L 13 AS 1673/09 - juris, Rn. 18).
  • LSG Sachsen, 05.11.2020 - L 7 AS 83/17
    An seiner anderslautenden Entscheidung vom 25.09.2013, L 7 AS 83/12 NZB (Einzelrichter) hält der Senat nicht länger fest (wie hier auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2020, L 3 AS 3212/18 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2021 - L 7 SO 3867/20
    Dieser muss weiter unabweisbar, insbesondere laufend und nicht nur einmalig und nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt sein und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichen (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II: LSG B.en-Württemberg, Urteil vom 18. März 2020 - L 3 AS 3212/18 - juris Rdnrn. 36 ff., wonach täglich entstehende Fahrtkosten über den "normalen" Regelbedarf hinausgehen).
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