Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Maßgeblichkeit des Gehvermögens in fremder Umgebung - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung mit Mindest-GdB von 80 - Zusammenwirken von Störungen der Gangmotorik und Intelligenzminderung bzw Verhaltensstörung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 229 Abs 3 S 1 SGB 9 2018, § 229 Abs 3 S 2 SGB 9 2018, § 152 Abs 4 SGB 9 2018, § 3 Abs 1 Nr 1 SchwbAwV
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - Maßgeblichkeit des Gehvermögens in fremder Umgebung - Gehstrecke für alltägliche Angelegenheiten - mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung mit Mindest-GdB von 80 - Zusammenwirken von ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nachteilsausgleich aG: Gehvermögen in fremder Umgebung ist entscheidend
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Ulm, 21.10.2019 - S 9 SB 2624/17
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19
- BSG, 09.03.2023 - B 9 SB 8/21 R
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Baden-Württemberg, 03.08.2017 - L 6 SB 3654/16
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19
Nachdem eine Übergangsregelung nicht existiert, gilt die Neuregelung für alle Ansprüche, über die am Tag ihres Inkrafttretens noch nicht bestandskräftig entschieden ist (vgl. Senatsurteil vom 3. August 2017 - L 6 SB 3654/16 - n. v.).Dabei ist an den tatsächlich zuerkannten GdB anzuknüpfen (vgl. Senatsurteil vom 3. August 2017 - L 6 SB 3654/16 - n. v.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 27. Januar 2017 - L 8 SB 943/16 -, juris, Rz. 49).
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2017 - L 8 SB 943/16
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - GdB …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19
Dabei ist an den tatsächlich zuerkannten GdB anzuknüpfen (vgl. Senatsurteil vom 3. August 2017 - L 6 SB 3654/16 - n. v.; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 2017 - L 8 SB 943/16 -, juris, Rz. 49).
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - L 8 SB 3067/20 Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R; BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R -, beide in juris; hingegen auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19 -, in juris Rn. 53).
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - L 8 SB 1463/21 Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R -, beide in juris; hingegen auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19 -, in juris Rn. 53).
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 SB 2971/20 Seine nachteilsausgleichende Wirkung besteht vorrangig in der Nutzbarkeit von Behindertenparkplätzen, die wegen ihrer größeren Breite das Entladen von notwendigen Hilfsmitteln wie eines Rollstuhls ermöglichen, und zur Verkürzung der Gehstrecke bei der Verrichtung alltäglicher Angelegenheiten wie dem Erreichen der Arbeitsstätte, des Besuches von Ärzten, von kirchlichen und kulturellen Einrichtungen oder beim Einkaufen beitragen (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2021 - L 6 SB 3843/19 -, juris, Rz. 62).
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - L 8 SB 1245/20 Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R; BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R -beide in juris; hingegen auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19 -, in juris Rn. 53).
- LSG Baden-Württemberg, 05.01.2022 - L 8 SB 450/21 Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R; BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R -beide in juris; hingegen auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19 -, in juris Rn. 53).
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 SB 3030/20 Allein unter diesem Gesichtspunkt ist auch das Tatbestandsmerkmal "dauernd" zu bestimmen (vgl. Senatsurteil vom 18. März 2021 - L 6 SB 3843/19 -, juris, Rz. 62).
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - L 8 SB 2404/20 Im Hinblick auf die den vorliegend zu beurteilenden Zeitraum betreffenden unterschiedlichen Gesetzesfassungen sind diese - da Übergangsregelungen fehlen - nach dem Grundsatz anzuwenden, dass die Entstehung und der Fortbestand des sozialrechtlichen Anspruchs auf Leistungen nach dem Recht zu beurteilen ist, welches zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände jeweils gegolten hat (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 9 SB 2/13 R - BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R -, beide in juris; hingegen auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2021 - L 6 SB 3843/19 -, in juris Rn. 53).